Musikerkennung durch Monitoring
Hiermit konnten die Aufwände für das Tracking der Nutzungen - bis hin zur Erstellung der Nutzungsmeldungen - für alle Beteiligten teilweise optimiert und automatisiert werden.
TV Monitoring
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die Firma SoundAware beauftragt, das neue Meldesystem bereitzustellen und zu betreiben. Zum Einsatz kommt die sogenannte "Audiofingerprint-Technologie".
TV-Werbemonitoring
Diskotheken-Monitoring
Begriffsklärung
Ein Soundfile besteht aus:
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Der Audiodatei eines Musikwerks
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Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber usw.)
Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei (Soundfile). Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Nutzungsarten Fernsehen, Radio, Internet, Werbung, Clubs zu. Dies sind Voraussetzungen, um eine Nutzungsmeldung zu erstellen.
Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps) hochgeladen werden.
Das Soundfile ist essenziell, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.
Der Einsatz von Audiomonitoring für die Erkennung und Bestimmung von genutzter Musik erfolgt im Namen und der Verantwortung von unterschiedlichen Auftraggebern.
Im Auftrag und der Verantwortung der GEMA:
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Clubs und Diskotheken
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Werbespots im Fernsehen
Im Auftrag und der Verantwortung von ICE:
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Youtube
Im Auftrag und der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Sender:
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TV
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Hörfunk
Im Auftrag und der Verantwortung der privaten Sender:
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TV
Haben Sie weitere Fragen?
- Telefon: +49 (0) 30 58 9999 58 (Mo - Fr: 07:00 - 18:00 Uhr)
- E-Mail: fingerprint@gema.de