Reform Live: Verteilung und Kulturförderung
Wir informieren zur Reform Live!
Wir laden unsere interessierten Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung am 23. Januar 2025, um 15:30 Uhr am GEMA Standort Berlin ein. Auf dieser Veranstaltung möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Reformüberlegungen zur Verteilung und zur Kulturförderung im Live-Bereich informieren. Im Rahmen eines Diskussionsformats bieten wir Ihnen die Gelegenheit, aktiv Ihre Perspektiven zum Reformvorhaben einzubringen. Bis zum Ende der Veranstaltung wird auch Raum zum persönlichen Austausch untereinander sein.
Veranstaltungsdetails finden Sie im untenstehenden Link zum Programm.
Aufgrund der großen Nachfrage ist die Veranstaltung leider bereits ausgebucht. Wir bedanken uns für Ihr großes Interesse. Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
Veranstaltungsprogramm
Informationsveranstaltung zum Reformvorhaben
Am 23. Januar 2025 wird eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Reformvorhabens (Reform Live und Neuausrichtung der kulturellen Förderung) am Standort der GEMA Berlin Keithstraße stattfinden. Weitere Informationen folgen Anfang Januar.
Webinar zur Verteilung im Aufführungsrecht in den Sparten der Ernsten Musik
Sie interssieren sich dafür, wie die Live-Verteilung im E-Bereich im Detail funktioniert? Dann nehmen Sie gerne am GEMA Webinar teil!
Hinweis: Dies ist ein allgemeines GEMA Webinar und findet nicht als ausgewiesene Veranstaltung im Rahmen der Reform Live statt.
Ein erster Zwischenstand zur Reform Live
Zum Hintergrund
Die GEMA unterscheidet musikalische Werke nach zwei Kategorien: Ernste Musik und Unterhaltungsmusik. Diese – vielfach kritisch gesehene - Unterscheidung ist bislang ein zentraler Parameter für Verteilung und Förderung der Tantiemen im Live-Bereich. Die Kategorien U und E werden der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens aber nicht mehr gerecht. Viele Werke lassen sich nicht mehr eindeutig einer dieser Kategorien zuordnen. Hinzu kommt, dass das Inkasso für klassische E-Werke insgesamt kontinuierlich zurückgeht, u.a. durch das Auslaufen von Schutzfristen von aufkommensstarken Werken des klassischen Repertoires. Dem geänderten Marktumfeld muss die GEMA Rechnung tragen.
Auf der letzten Mitgliederversammlung im Mai 2024 hat die GEMA unter TOP 26 über ein Reformvorhaben informiert. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich vorgenommen, die kategorische Unterscheidung nach “Ernster Musik” und “Unterhaltungsmusik” in Verteilung und kultureller Förderung aufzulösen und genreneutral zu gestalten. An diesem Projekt wird derzeit intensiv in den Gremien der GEMA gearbeitet. ei einem so wichtigen Reformprozess ist es uns wichtig, die Mitgliedschaft von Anfang an einzubeziehen.