Musikwiedergaben
Musik lässt die Kassen klingeln. Auch die unserer Mitglieder.
Musikwiedergaben einfach erklärt
M steht für den Begriff „mechanische Wiedergabe“. Das klingt mittlerweile fast historisch. Gemeint ist damit, dass Musik nicht live aufgeführt, sondern durch ein technisches Gerät öffentlich abgespielt wird, etwa mit einer Musikanlage oder einem Radiogerät.
Musiknutzende wie Friseursalons oder Supermärkte sind nicht verpflichtet, uns zu melden, welche Werke sie gespielt haben. Um die Einnahmen dennoch möglichst gerecht zu verteilen, erfolgt dies weitgehend auf Basis der Verteilung in anderen Sparten. So wird ein Teil der Einnahmen aus mechanischen Wiedergaben in der Sparte Hörfunk (R) verteilt und ein anderer Teil in der Sparte M auf Basis der Live-Aufführungen in der Sparte (U). In beiden Sparten haben wir konkrete Nutzungsmeldungen vorliegen, und wer im Radio und live gespielt wird, wird auch an öffentlichen Orten wiedergegeben.
Verteilung in anderen Sparten des Nutzungsbereichs
Musikwiedergaben auf einen Blick
Da die Musiknutzenden von Hintergrundmusik nicht verpflichtet sind, uns die gespielten Titel zu melden, liegen uns keine Nutzungsinformationen vor.
Direktverteilung beantragen
Wichtige Termine und Fristen für Sie
Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.
Ausschüttungsturnus pro Jahr:Zum 01.06.: Hauptausschüttung in den Sparten U, UD, M, E, ED, EM, BM, KI, DK und DK VR
Zum 01.11.: Nachverrechnungen in den Sparten BM, E, ED, EM, M, U, UD (u.a. aufgrund von Reklamationen gemäß § 59 Abs. 1 und 2 des Verteilungsplans)
Reklamationsfristen:
Bei der Hauptausschüttung können Sie bis zu neun Monate reklamieren (bis 01.03. des Folgejahres). Bei den weiteren Ausschüttungen der Sparte haben Sie bis zu drei Monaten Zeit. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.
Sonstige Frist:Die Frist für Direktverteilung auf Antrag ist der 30.06.