Mitgliedschaft

Für Komponistinnen, Texter und Musikverlage. Eine GEMA Mitgliedschaft hat viele Vorteile. Die häufigsten Fragen beantworten wir hier.

Vollmacht

  • Vollmacht erteilen

    Sie sind GEMA Mitglied und möchten jemanden bevollmächtigen, für Sie gegenüber der GEMA zu handeln? Dann nutzen Sie bitte die GEMA Vollmacht für Mitglieder.

    GEMA Vollmacht Mitglieder (nur für Urheber/-innen und Musikverlage)

    Bitte beachten Sie:

    Betrifft diese Vollmacht jedoch das GEMA Onlineportal, verwenden Sie ausschließlich das Online-Formular für Urheberinnen und Verleger.

    Sie sind Kundin oder Kunde der GEMA und möchten jemanden bevollmächtigen? Dann nutzen Sie bitte unseren Service im Onlineportal.

    1. Gehen unter Mein Bereich in den Service Meine Daten.
    2. Klicken Sie in den Reiter Meine erteilten Vollmachten.
    3. Hier können Sie die bevollmächtigte Person und weitere Angaben eintragen.
    4. Klicken Sie auf Übernehmen. Die bevollmächtige Person wird automatisch bei uns hinterlegt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr