Sie sind GEMA Mitglied und möchten jemanden bevollmächtigen, für Sie gegenüber der GEMA zu handeln? Dann nutzen Sie bitte die GEMA Vollmacht für Mitglieder.
GEMA Vollmacht Mitglieder (nur für Urheber/-innen und Musikverlage)
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Betrifft diese Vollmacht jedoch das GEMA Onlineportal, verwenden Sie ausschließlich das Online-Formular für Urheberinnen und Verleger.
Sie sind Kundin oder Kunde der GEMA und möchten jemanden bevollmächtigen? Dann nutzen Sie bitte unseren Service im Onlineportal.
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