Mitgliedschaft

Für Komponistinnen, Texter und Musikverlage. Eine GEMA Mitgliedschaft hat viele Vorteile. Die häufigsten Fragen beantworten wir hier.

Mitgliedsbeitrag

  • Was kostet die Mitgliedschaft?

    Für Ihre Aufnahme fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Urheberinnen und Urheber zahlen dafür 90,00 € (zzgl. 19% USt; ergibt 107,10 €), Musikverlage 180,00 € (zzgl.19% USt; ergibt 214,20 €).

    Wenn Sie Urheber oder Urheberin sind, beträgt Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag 50,00 €. Sind Sie Musikverlegerin oder Musikverleger, 100,00 € im Jahr.

    Newcomer liegen uns am Herzen! 

    Musikschaffende, die im Jahr des Antrags auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind, zahlen nur den Mitgliedsbeitrag von 50,00 €. Die einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 € (inkl. USt, netto 90,00 €) entfällt.

    Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur GEMA Mitgliedschaft. Dort werden die Vorteile aufgeführt und Sie können mit unserem Liveregler direkt prüfen, ob sich eine Mitgliedschaft für Sie lohnt.

  • Welchen Vorteil hat es, die Aufnahmegebühr und/oder den ersten Mitgliedsbeitrag per Einzugsverfahren zu bezahlen?

    Dadurch können wir den Aufnahmeprozess für Sie so einfach und schnell wie möglich gestalten. Sie erteilen uns ein SEPA-Mandat und unterzeichnen den Berechtigungsvertrag. Sobald das geschehen ist und uns der Berechtigungsvertrag vorliegt, aktivieren wir Ihre Mitgliedschaft.

    Falls Sie uns kein SEPA-Mandat erteilen, müssen Sie die Aufnahmegebühr und/oder den Mitgliedsbeitrag selbst überweisen. In diesem Fall können wir Ihre Mitgliedschaft erst dann aktivieren, sobald der unterzeichnete Berechtigungsvertrag eingeht und der Betrag dem GEMA Konto gutgeschrieben ist.

  • Wenn ich das SEPA-Mandat im Aufnahmeprozess erteile, werden dann auch künftige GEMA Mitgliedsbeiträge eingezogen?

    Ja. Auch künftige GEMA Mitgliedsbeiträge ziehen wir mittels SEPA-Mandat ein. Die Belastung erfolgt jeweils am Ende des Jahres für den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres. Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2025 wurde am 15.12.2024 eingezogen.

  • Wie muss ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen? Wird er von meinem Bankkonto abgebucht?

    Für Musikschaffende, die im Jahr der Antragstellung auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind, entfällt die Aufnahmegebühr. Die folgenden Mitgliedsbeiträge verrechnen wir jeweils am Jahresende mit den Tantiemen. Falls die Tantiemen nicht die Höhe des Mitgliedsbeitrags erreichen, begleichen Sie bitte die Differenz zwischen Tantiemen und Mitgliedsbeitrag nach Ende des Geschäftsjahres. Wir buchen keine Gelder vom Bankkonto unserer Mitglieder ab.

    Gut zu wissen: Die Tantiemen für Nutzungen, die im aktuellen Kalenderjahr stattfinden, werden erst im darauffolgenden Kalenderjahr verteilt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr