Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf
030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr
Wie kann ich Musik anmelden?
Sie melden
a) Veranstaltungen
- Konzert
- Theateraufführung
- Fest
- Party/Feier/Tanz/Bälle
- Disco
- Fasching/Karneval
- Fest-/Straßenumzüge
- Messe
- Selbst erstellte Kopien
- Filmvorführung/Diashow u. ä.
- Sportveranstaltung
- Wortkabarett, Comedy, Lesung u. ä.
- Märkte im Freien
b) Dauerhafte Musiknutzungen (Hintergrundmusik)
- Handel, Dienstleistung, Arzt etc.
- Gastronomie, Hotel etc.
- Hotel-, Gästezimmer
- Musik in Spielhallen
- Schwimmbad, Saunabad, Kletterhalle etc.
- Kopieren von Noten
- Selbst erstellte Kopien
c) Musik im Internet
d) Tonträger und Bildtonträger
- Musikprodukte wie etwa CDs und Vinyl
- Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD und Hörspiele
im GEMA Onlineportal an. Das geht schnell und einfach. Dabei ermitteln Sie zuerst den Preis mit dem Preisrechner.
e) Einzelne Tarife sind noch nicht im Preisrechner integriert. Diese können Sie z. B. per Formular und/oder per E-Mail anmelden. Sie finden diese Tarife in der Tarifübersicht.
Weitere Informationen zu Ihrer Musikanmeldung finden Sie in unserem Video.