Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass Musikschaffende für ihre Leistung fair entlohnt werden. Deshalb müssen Sie als Veranstalter spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke, die sogenannte Setlist bzw. Musikfolge, bei uns einreichen.
Da uns diese für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2023 nicht vorliegen, haben Sie diese Rechnung erhalten. Wichtig: Es ist nicht möglich, die Titellisten für das Jahr 2023 bei uns nachzureichen.
Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists