Alle Infos zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists (Musikfolgen) in 2023
Ob Orchesterkonzert, Rockfestival oder Jazztage: Musik ist ein tragendes Element unseres Kulturlebens. Damit das auch so bleibt, vertreten wir treuhänderisch die Rechte unserer Mitglieder. Das bedeutet auch, Tantiemen an die richtigen Komponisten, Textdichter und Musikverleger auszuschütten. Bei Livemusikveranstaltungen benötigen wir daher spätestens sechs Wochen nach jeder Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Werke – die sogenannte Setlist oder Musikfolge. Sie gibt uns Auskunft darüber, welchen Musikschaffenden wir Tantiemen ausschütten.
10 % der GEMA Vergütung für nicht eingereichte Setlists
Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen als Veranstalter nicht fristgerecht, berechnen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung; so auch für das Jahr 2023.
Rechenbeispiele zur Nachberechnung
Rechenbeispiel 2023:
Im Jahr 2023 wurde eine Veranstaltung mit einer Veranstaltungsfläche von 280 m² mit Livemusik und einem Netto-Eintrittsgeld von 4,24 € durchgeführt. Nach dem im Jahr 2023 gültigen GEMA Tarif errechnete sich eine Vergütung von 153,00 € netto. Erreicht uns die Musikfolge nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung, berechnen wir Ihnen zusätzlich 10 % der genannten Vergütung. In diesem Beispiel sind das 15,30 € netto.
Wichtig:
Wir gehen bei der Nachberechnung immer von der GEMA Vergütung ohne Nachlass aus.
Für die Zukunft: So reichen Sie die Setlist online ein
In dem Video erfahren Sie, wie Sie für künftige Veranstaltungen eine Setlist einreichen oder diese Aufgabe an die Band delegieren. Wichtig: Laden Sie keine Setlists rückwirkend hoch (etwa für 2023). Wir können diese nicht mehr berücksichtigen.
FAQ – häufige Fragen zu Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists
Fragen zu Rechnung
Die Rechnung wurde auf die Firmierung ausgestellt, die Sie für die Veranstaltungen angegeben haben. Auch für den Fall, dass in der Zwischenzeit eine Umfirmierung erfolgt ist, behält die Rechnung ihre Gültigkeit. Sie können den Rechnungsbetrag einfach überweisen.
Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass Musikschaffende für ihre Leistung fair entlohnt werden. Deshalb müssen Sie als Veranstalter spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke, die sogenannte Setlist bzw. Musikfolge, bei uns einreichen.
Da uns diese für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2023 nicht vorliegen, haben Sie diese Rechnung erhalten. Wichtig: Es ist nicht möglich, die Titellisten für das Jahr 2023 bei uns nachzureichen.
Fragen zu Veranstaltungen
Laut unseren Informationen wurde bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik gespielt. Dafür hatten Sie bereits eine Lizenz bzw. Lizenzen nach den Tarifen für Livemusik von uns erhalten. Da Sie nicht widersprochen haben, haben Sie die vorliegende Rechnung von uns erhalten.