Nicht vergessen: Musik auf Ihrer Silvesterveranstaltung: Jetzt anmelden

Ein junger Mann mit einer Brille sitzt vor seinem Laptop.
Nur mithilfe der Setlist (Musikfolge) können wir Tantiemen gerecht verteilen

Alle Infos zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists (Musikfolgen) in 2023

Ob Orchesterkonzert, Rockfestival oder Jazztage: Musik ist ein tragendes Element unseres Kulturlebens. Damit das auch so bleibt, vertreten wir treuhänderisch die Rechte unserer Mitglieder. Das bedeutet auch, Tantiemen an die richtigen Komponisten, Textdichter und Musikverleger auszuschütten. Bei Livemusikveranstaltungen benötigen wir daher spätestens sechs Wochen nach jeder Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Werke – die sogenannte Setlist oder Musikfolge. Sie gibt uns Auskunft darüber, welchen Musikschaffenden wir Tantiemen ausschütten.

10 % der GEMA Vergütung für nicht eingereichte Setlists

Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen als Veranstalter nicht fristgerecht, berechnen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung; so auch für das Jahr 2023.

Rechenbeispiele zur Nachberechnung

Rechenbeispiel 2023:
Im Jahr 2023 wurde eine Veranstaltung mit einer Veranstaltungsfläche von 280 m² mit Livemusik und einem Netto-Eintrittsgeld von 4,24 € durchgeführt. Nach dem im Jahr 2023 gültigen GEMA Tarif errechnete sich eine Vergütung von 153,00 € netto. Erreicht uns die Musikfolge nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung, berechnen wir Ihnen zusätzlich 10 % der genannten Vergütung. In diesem Beispiel sind das 15,30 € netto.

Wichtig:
Wir gehen bei der Nachberechnung immer von der GEMA Vergütung ohne Nachlass aus.

Für die Zukunft: So reichen Sie die Setlist online ein

In dem Video erfahren Sie, wie Sie für künftige Veranstaltungen eine Setlist einreichen oder diese Aufgabe an die Band delegieren. Wichtig: Laden Sie keine Setlists rückwirkend hoch (etwa für 2023). Wir können diese nicht mehr berücksichtigen. 

GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)

FAQ – häufige Fragen zu Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

Fragen zu Rechnung

Die Rechnung wurde auf die Firmierung ausgestellt, die Sie für die Veranstaltungen angegeben haben. Auch für den Fall, dass in der Zwischenzeit eine Umfirmierung erfolgt ist, behält die Rechnung ihre Gültigkeit. Sie können den Rechnungsbetrag einfach überweisen.

Da Sie die Setlists bzw. Musikfolgen nicht bei uns eingereicht haben, ist den Urhebern ein Schaden entstanden. Daher ist die Ihnen vorliegende Rechnung eine sogenannte Schadensersatzrechnung. Darauf wird aus steuerrechtlichen Gründen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen uns immer spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Da diese Frist bereits verstrichen ist, können wir Ihnen den Rechnungsbetrag auch dann nicht erstatten, wenn Sie uns die Setlists für das Jahr 2023 nachreichen.
Grundlage für eine Nachberechnung ist immer der Preis, den Sie für das Spielen von Livemusik auf Veranstaltungen an uns zahlen müssen. Mögliche Nachlässe werden dabei nicht berücksichtigt.

Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass Musikschaffende für ihre Leistung fair entlohnt werden. Deshalb müssen Sie als Veranstalter spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke, die sogenannte Setlist bzw. Musikfolge, bei uns einreichen.

Da uns diese für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2023 nicht vorliegen, haben Sie diese Rechnung erhalten. Wichtig: Es ist nicht möglich, die Titellisten für das Jahr 2023 bei uns nachzureichen.

Fragen zu Veranstaltungen

Sie hatten bereits eine Lizenz bzw. Lizenzen nach den Tarifen für Livemusik von uns erhalten und dazu keinen Widerspruch bei uns eingelegt. Daher gehen wir davon aus, dass Sie der Veranstalter sind, und bitten Sie, die Rechnung bzw. Rechnungen zu begleichen. Um dies zukünftig zu vermeiden, informieren Sie uns bitte rechtzeitig darüber, dass Sie nicht der Veranstalter sind.
GEMA freie Livemusik müssen Sie ebenfalls spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung in Setlists bzw. Musikfolgen an uns melden. Nutzen Sie hierfür unser Onlineportal und markieren Sie beim Einreichen im Schritt Setlist Ihre Meldung ganz bequem als GEMA frei.

Laut unseren Informationen wurde bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik gespielt. Dafür hatten Sie bereits eine Lizenz bzw. Lizenzen nach den Tarifen für Livemusik von uns erhalten. Da Sie nicht widersprochen haben, haben Sie die vorliegende Rechnung von uns erhalten.

Die schnelle Hilfe!

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Schematische Darstellung des Hilfecenters