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Ist es möglich, auch anderweitige Belastungen gemäß GEMA Dienstleistungskatalog mittels SEPA-Mandat einzuziehen?
Nein, andere Belastungen aus dem GEMA Dienstleistungskatalog wie beispielsweise Pseudonym-, Abtretungs- und Bankrückläufergebühren können Sie nicht mittels SEPA-Mandat begleichen. Einziehen lassen können Sie aber – neben dem GEMA Mitgliedsbeitrag – im Aufnahmeverfahren die Aufnahmegebühr.