Finanzen & Bankkonto

Ein eigenes Mitgliedskonto hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Alles, was Sie zu Ihren Finanzen bei der GEMA wissen müssen.

Zahlungsverkehr

  • Gibt es die Möglichkeit eines Bankeinzugs?

    Ja, Sie können uns als Urheberin oder Rechtsnachfolger über das Onlineportal ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Mitgliedsbeiträge erteilen. Ihr jährlicher Beitrag von 50,00 € wird dann zum jeweiligen Stichtag von Ihrem Bankkonto eingezogen und nicht mehr mit Ihren Tantiemen verrechnet.

    Verlage können diesen Service noch nicht nutzen, eine Erweiterung ist jedoch geplant.

    Bis zum 12.12. SEPA-Mandat erteilen:

    Damit der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr eingezogen werden kann, erteilen Sie uns das SEPA-Mandat bis zum 12.12. des aktuellen Kalenderjahres. Nutzen Sie dafür ausschließlich den Service Meine Daten im Onlineportal. Falls Sie noch keinen Zugang haben, so registrieren Sie sich.

    Nicht für bestehende Salden:

    Das SEPA-Mandat gilt nicht für bestehende Negativsalden, sondern lediglich für künftige Mitgliedbeiträge. 

  • Wann nimmt die GEMA Überweisungen vor?

    Wir überweisen jeweils ca. vier Werktage vor dem Monatsletzten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie im Onlineportal über den Service Meine Finanzdaten außerdem Einsicht in Ihre Kontobewegungen.

  • Wann und in welcher Höhe wird der Mitgliedsbeitrag belastet?

    Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 € für Urheberinnen und Urheber sowie von 100 € für Verlage wird jeweils im Dezember für das darauffolgende Jahr belastet. Sollte der Mitgliedsbeitrag die Einkünfte eines Jahres übersteigen, bitten wir darum, den Differenzbetrag unter Angabe der Mitgliedsnummer selbstständig zu überweisen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr