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Wie melde ich eine Bearbeitung an und was ist zu beachten?
Zuerst prüfen Sie bitte, ob das Werk, dass Sie bearbeiten wollen, noch urheberrechtlich geschützt ist. In Deutschland gilt der Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Haben mehrere Urheber ein Werk zusammengeschaffen, erlischt der Urheberrechtsschutz in der Regel erst dann, wenn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vergangen sind, der zuletzt verstorben ist.
Bei urheberrechtlich geschützten Werken müssen Sie vorher die Bearbeitungsgenehmigung bei den Rechteinhabern einholen. Rechteinhaber sind die Urheber (Komponisten und Textdichter). Sind die Urheber bei einem Verlag oder handelt es sich um ein in Deutschland subverlegtes Werk, richten Sie die Anfrage an den Verlag, sonst an den/die Urheber. Außerdem wird eine Beteiligungsgenehmigung benötigt, wenn die Bearbeiter auch an den Ausschüttungen beteiligt werden sollen.
Zwei Wege bei der Anmeldung einer Bearbeitung:
- Am einfachsten melden Sie eine Bearbeitung im GEMA Onlineportal im Bereich Services unter Werkanmeldung als Änderungsmeldung an. Nehmen Sie als Bearbeiter die Anmeldung selbst vor, benötigen wir eine Bearbeitungsgenehmigung der Berechtigten. Diese schicken Sie per E-Mail an: werke@gema.de
- Sie melden die Bearbeitung in Papierform an. Dazu füllen Sie das Formular Anmeldung für ein GEMA Originalwerk aus und senden es mit der Bearbeitungsgenehmigung der Berechtigten per Post an:
GEMA
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Genauso gehen Sie vor, wenn Sie ein Gedicht oder anderen Text neu vertonen und die Vertonungsgenehmigung vorliegen haben oder ein geschütztes Musikstück in Ihrem neuen Werk verwenden wollen. Dafür reichen Sie uns bitte die Verwendungsgenehmigung ein.
Nachweis der Benutzung fremder Werke:
Als Anmeldender sind Sie dazu verpflichtet, Werke, die unter Benutzung fremder Werke oder fremder Motive entstanden sind, entsprechend zu kennzeichnen und die Quellenstellen der benutzten Werke anzugeben.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite Alles rund um Ihre Werke im unteren Bereich.