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Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion oder ein Video nutzen möchte?
Grundsätzlich gilt immer das Urheberrechtsgesetz. Wenn Sie fremdes geistiges Eigentum, in diesem Fall geschützte Musikwerke, für eine Filmproduktion oder ein Video nutzen möchten, müssen Sie sich an den Rechteinhaber/die Rechteinhaber (die Urheber/den Verlag) wenden und sich eine Einwilligung holen. Das Herstellungsrecht muss geklärt werden.
Nur bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen (ausschließlich für Sendezwecke) dürfen wir, die GEMA, das Repertoire ohne vorherige Klärung mit den Rechteinhabern anbieten.