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Ich habe für meine Veranstaltung eine Setlist/Musikfolge eingereicht. Wieso muss ich jetzt noch etwas bezahlen?
Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen uns immer spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Da diese Frist bereits verstrichen ist, können wir Ihnen den Rechnungsbetrag auch dann nicht erstatten, wenn Sie uns die Setlists für das Jahr 2023 nachreichen.
Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists