Live und Wiedergabe
Was wäre ein Leben ohne Live-Musik? Ohne Clubs und Diskotheken, ohne Konzerte und Festivals? Und auch über Veranstaltungen hinaus: Fast überall, wo wir hingehen, sind wir von Musik umgeben – beim Frisör, im Supermarkt, sogar im Fahrstuhl. Für eine Welt voller Klänge und Melodien sorgen unsere Mitglieder: Sie erschaffen die Soundtracks zu unserem Leben. Und wir sorgen dafür, dass sie dafür auch eine faire Vergütung erhalten. Wie wir Lizenzeinnahmen in diesem Bereich verteilen, erfahren Sie hier.
Reform Live
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Werkaufführungen in den Live-Sparten nur dann zum jeweiligen Ausschüttungstermin berücksichtigt werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Veranstaltung, in der die Werkaufführung stattgefunden hat, muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet worden sein.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin muss den Betrag, der von der GEMA in Rechnung gestellt wurde, rechtzeitig bezahlt haben.
- Die Setlist/Musikfolge muss fristgerecht bei der GEMA eingereicht werden. Am besten über den Online Service auf Meine Setlists.
- Die Angaben der Setlist/Musikfolge müssen vollständig sein.
- Ihr Werk muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet sein. Am besten über den Online Service auf Werkanmeldung.
Anträge auf Direktverteilung für mechanische Wiedergaben richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Aufführungsrechte: vtar@gema.de. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmung im Verteilungsplan der GEMA gemäß §130.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 wurde im § 130 Absatz 5 die Verteilung von mechanischen Wiedergaben um eine Härtefallregelung ergänzt. Diese kommt zum Tragen, sollte weder eine Verteilung in der Sparte M möglich noch die Voraussetzungen einer Direktverteilung nach § 130 Absatz 2 des Verteilungsplans gegeben sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Informationsblatt.
Weitere Informationen zur Entwicklung einer genreneutralen Verteilung und einer zeitgemäßen Kulturförderung im Live-Bereich finden Sie hier.