Live und Wiedergabe

Was wäre ein Leben ohne Live-Musik? Ohne Clubs und Diskotheken, ohne Konzerte und Festivals? Und auch über Veranstaltungen hinaus: Fast überall, wo wir hingehen, sind wir von Musik umgeben – beim Frisör, im Supermarkt, sogar im Fahrstuhl. Für eine Welt voller Klänge und Melodien sorgen unsere Mitglieder: Sie erschaffen die Soundtracks zu unserem Leben. Und wir sorgen dafür, dass sie dafür auch eine faire Vergütung erhalten. Wie wir Lizenzeinnahmen in diesem Bereich verteilen, erfahren Sie hier.

Verteilung und Kulturförderung

Reform Live​

Auf der letzten Mitgliederversammlung wurde ein wichtiges Reformvorhaben der GEMA angekündigt: Die Entwicklung einer genreneutralen Live-Verteilung und Kulturförderung. An diesem Projekt wird derzeit intensiv in den Gremien der GEMA gearbeitet. Bei einem so wichtigen Reformprozess ist es uns wichtig, die Mitgliedschaft von Anfang an einzubeziehen.

So geht Verteilung bei

Informationen zu den Ausschüttungen (Geschäftsjahr 2023)

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Werkaufführungen in den Live-Sparten nur dann zum jeweiligen Ausschüttungstermin berücksichtigt werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Veranstaltung, in der die Werkaufführung stattgefunden hat, muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet worden sein.
  • Der Veranstalter/die Veranstalterin muss den Betrag, der von der GEMA in Rechnung gestellt wurde, rechtzeitig bezahlt haben.
  • Die Setlist/Musikfolge muss fristgerecht bei der GEMA eingereicht werden. Am besten über den Online Service auf Meine Setlists.
  • Die Angaben der Setlist/Musikfolge müssen vollständig sein.
  • Ihr Werk muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet sein. Am besten über den Online Service auf  Werkanmeldung.

Anträge auf Direktverteilung für mechanische Wiedergaben richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Aufführungsrechte: vtar@gema.de. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmung im Verteilungsplan der GEMA gemäß §130.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 wurde im § 130 Absatz 5 die Verteilung von mechanischen Wiedergaben um eine Härtefallregelung ergänzt. Diese kommt zum Tragen, sollte weder eine Verteilung in der Sparte M möglich noch die Voraussetzungen einer Direktverteilung nach § 130 Absatz 2 des Verteilungsplans gegeben sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Informationsblatt

In der folgenden Zusammenstellung erhalten Sie eine Übersicht über die Punkt- und Sekundenwerte der vorangegangenen Nutzungsjahre.

Weitere Informationen zur Entwicklung einer genreneutralen Verteilung und einer zeitgemäßen Kulturförderung im Live-Bereich finden Sie hier.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters