Reform der GEMA Kulturförderung
Neuausrichtung der Kulturförderung und Verteilung im Live-Bereich
Die GEMA ist eine Kulturinstitution – und will es bleiben. Allerdings muss die kulturelle Förderung zukunftsfähig ausgerichtet werden, eine sichtbare Strahlkraft erzeugen und von der Solidargemeinschaft der Mitglieder akzeptiert sein – nicht zuletzt im Hinblick auf den zunehmenden internationalen Repertoirewettbewerb.
Vor diesem Hintergrund wollen Aufsichtsrat und Vorstand die kulturelle Förderung bei der GEMA grundlegend neu aufstellen und bringen hierzu einen Antrag in die kommende Mitgliederversammlung ein.
Diese Reform legt den Grundstein für ein solidarisches Fördersystem, das in Zukunft für alle Mitglieder offensteht – egal, in welchem Genre sie tätig sind.

Aktuelles
Aufsichtsrat und Vorstand werden auf der Mitgliederversammlung am 14./15. Mai 2025 einen Antrag zur Verteilung und Förderung für zeitgenössische Kunstmusik und Reform der kulturellen Förderung der GEMA vorlegen. Die Tagesordnung mit allen Anträgen und Materialien ist jetzt verfügbar.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung bietet die GEMA am 6. Mai eine Informationsveranstaltung im Online-Format an. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die ausschließlich GEMA Mitgliedern vorbehalten ist, werden die Inhalte der Reform im Einzelnen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Im Rahmen der intensiven Erarbeitung des neuen Modells hat zuletzt auch eine erweiterte Verteilungsplankommission in der Generaldirektion der GEMA in München getagt und weitere Anregungen aus dem intensiven Austausch mit der Mitgliedschaft eingebracht. Dieses außerordentliche Gremium wird nur zu besonders wichtigen Entscheidungen einberufen. Zu den regulären Aufsichtsratsmitgliedern werden weitere GEMA Mitglieder eingeladen, die von der Reform besonders betroffen sind, oder eine besondere Expertise dazu einbringen können. Sie nehmen unmittelbar an den Beratungen der gewählten Vertreter der Mitgliedschaft teil. In diesem Kreis wurde das Modell für die Neuausrichtung der Kulturförderung und der Verteilung ausführlich vorgestellt, es wurden Fragen beantwortet, Anregungen eingebracht und diskutiert. (Materialien dazu finden Sie hier.)
Aktuelle Informationen zur Reform können Sie hier abrufen:
Informationen zum Antrag der Reform (Tagesordnung 22a, Mitgliederversammlung 2025)
Pressemeldung zur "Reform der Kulturförderung der GEMA" (08. April 2025)
Statement zur Reform der Kulturförderung
„Mit der geplanten Reform der Kulturförderung setzen sich Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA für musikalische Vielfalt und Chancengleichheit ein. Die neue GEMA Kulturförderung wird transparent, zielgerichtet und nachhaltig sein und Repertoire aus allen Musikbereichen und Genres offenstehen. Sie wird da ankommen, wo neue kulturelle Werte geschaffen werden, etwa in der Nische oder bei Nachwuchs-Komponist/innen - abseits von Mainstream und wirtschaftlichem Erfolg. Über diesen wichtigen Schritt entscheiden unsere Mitglieder auf der Mitgliederversammlung im Mai.“
Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der GEMA

Informationsveranstaltung für Mitglieder
Informationsveranstaltung
In dieser Online-Veranstaltung, die von 11 bis 13 Uhr stattfindet, informieren wir Sie über den finalen Antrag zur Neuausrichtung der kulturellen Förderung. Gerne beantworten wir auch Fragen aus der Mitgliedschaft. Anmeldefrist: 05. Mai

FAQ
Wir haben die häufig gestellten Fragen zu folgenden Rubriken zusammengetragen:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen einem grundlegenden Überblick zum Reformvorhaben der GEMA.
Allgemeine Fragen zum Reformvorhaben
Bei der GEMA werden Tantiemengelder seit Jahrzehnten nach zwei Grundkategorien ausgeschüttet: Ernste Musik und Unterhaltungsmusik. Diese kategorische Unterscheidung soll nun aufgehoben werden. Sie wird vielfach als nicht mehr zeitgemäß angesehen, weil sie der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens nicht mehr gerecht wird. Die Relevanz von GEMA-Werken aus dem Bereich der sog. Ernsten Musik – auch bedingt durch das Auslaufen der urheberrechtlichen Schutzfristen aufkommensstarker Werke – nimmt kontinuierlich ab. Vor diesem Hintergrund soll die derzeitige privilegierte und exklusive Förderung für „Ernste Werke“ einer neuen, genreübergreifenden Förder-Ausschüttung weichen, bei der die musikalische Vielfalt in der GEMA im Vordergrund steht. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass alles gleichbehandelt werden soll. Besonders förderungswürdiges Repertoire soll weiterhin eine spezielle Förderung erhalten.
Hinzu kommt der zunehmende internationale Wettbewerbsdruck. Nahezu alle unsere Schwestergesellschaften haben ihre Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke gesenkt oder planen dies. Auch unterscheiden sie nicht mehr Werke nach Ernster Musik (“E”) und Unterhaltungsmusik (“U”). Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die GEMA jetzt handeln und dem geänderten Marktumfeld Rechnung tragen.
Unser Ziel ist es, allen Musikschaffenden – unabhängig vom Genre – eine faire und transparente Förderung zu ermöglichen.
Die Grenzen zwischen Ernster Musik (“E”) und Unterhaltungsmusik (“U”) verschwimmen zunehmend, viele Werke lassen sich nicht mehr eindeutig einer Kategorie zuordnen. Gleichzeitig gibt es in der GEMA einen bevorzugten Zugang zu kultureller Förderung für den Bereich der E-Musik. Etwa 9 Millionen Euro werden derzeit im Zuge dieser Förderung (Wertungsverfahren E) an Urheber/-innen verteilt. Der weit überwiegende Anteil der Mittel für diese Förderung kommt jedoch aus Abzügen aus der Lizenzierung von U-Musik. Immer weniger E-Mitglieder erhalten immer mehr Geld, obwohl sie selbst immer weniger zum Fördertopf beitragen. Das schafft ein Akzeptanzproblem und gefährdet die Solidargemeinschaft der GEMA. Durch die Aufhebung der Trennung schaffen wir jetzt ein System, das die künstlerische Vielfalt anerkennt und allen Mitgliedern gleichberechtigt einen Zugang zu dieser Förderung bietet.
Die Reform ist notwendig, um die Kulturförderung der GEMA zeitgemäß und vor allem zukunftsfähig zu gestalten. Die bisherige strikte Trennung zwischen Ernster Musik (E) und Unterhaltungsmusik (U) wird der heutigen musikalischen Vielfalt und den jeweiligen Lebenswirklichkeiten nicht mehr gerecht.
Unser Ziel ist es, allen Musikschaffenden – unabhängig vom Genre – einen gleichberechtigten Zugang zu transparenter Förderung zu ermöglichen.
Nein. Die GEMA als Kulturinstitution bekennt sich ausdrücklich zum Auftrag der kulturellen Förderung und wird auch weiterhin signifikante Summen für kulturelle Zwecke einsetzen. Unverändert ist ein Anteil von 30% dieser Mittel für eine besonders fokussierte Mitglieder-Förderung vorgesehen.
Die bestehende Förderung wird neugestaltet, um sie langfristig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die starre Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik wird aufgelöst, um der gesamten Breite des aktuellen Musikschaffens eine zielgerichtete Förderung zu ermöglichen. Eine solche Umstellung ist nicht nur zeitgemäß und bildet das aktuelle Musikschaffen umfassend ab, sondern sie ist auch fair im Sinne der Solidargemeinschaft der GEMA Mitglieder. Werke der zeitgenössischen Kunstmusik werden dabei weiterhin eine hervorgehobene Rolle spielen.
Im Zuge der Transformation des Bereichs der sog. Ernsten Musik sollen auch die E-Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen. Um hierdurch bedingte Verluste abzufedern, sollen die Punktzahlen für die beiden ersten Kriterien der sog. Kulturfaktoren (Anteil deutschsprachigen Repertoires und Anteil gehobener Vokal- und Instrumentalmusik) angehoben werden (vgl. § 98 Abs. 2 VP).
Die GEMA hat sich eine grundlegende Neuausrichtung der kulturellen Förderung vorgenommen. Dabei bekennt sich die GEMA zu ihrem Förderauftrag: Ziel ist es, das Solidaritätsprinzip und die Akzeptanz der Förderung langfristig zu bewahren. Um die musikalische Vielfalt zu erhalten und weiterhin eine breite Akzeptanz des Fördermodells durch die Solidargemeinschaft sicherzustellen, ist es notwendig, die Förderungsstrukturen grundlegend umzubauen und zu modernisieren.
Effizientere Prozesse sollen zudem die Kosten senken.
Aspekte der Förderung, die heute sowohl in der Verteilung als auch in der nachgelagerten E-Wertung eine Rolle spielen, sollen gänzlich in den Prozess der kulturellen Förderung verlagert werden. Eine klare Trennung von Verteilung und Förderung wird für mehr Transparenz für unsere Mitglieder sorgen.
In der Mitgliederversammlung im Mai 2024 wurde die Mitgliedschaft erstmals über das Reformvorhaben informiert und eingeladen, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Seitdem haben der Aufsichtsrat und seine Arbeitsgremien intensiv an einem neuen Verteilungs- und Förderungsmodell gearbeitet. Viele Eingaben und Anregungen aus Zuschriften und dem Austausch mit der Mitgliedschaft sind in die Beratungen eingeflossen. Seit Januar finden intensive Austausch- und Kommunikationsformate statt, die bis zur Mitgliederversammlung fortgesetzt werden.
Die Gremien des Aufsichtsrats haben in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung der vielen konstruktiven Vorschläge aus der Mitgliedschaft unter Abwägung unterschiedlichster Mitgliederinteressen das vorliegende Modell erarbeitet. Unter Zuhilfenahme von Modellrechnungen und Simulationen wurde es weiterentwickelt und austariert, um eine wirkungsvolle und zielgerichtete Förderung zu erreichen.
Dem Reformvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand liegen umfangreiche Simulationen und Modellrechnungen zu Grunde, die die Wirkungsweise analysieren, und mithilfe derer die Neuregelungen konzipiert und im Verlauf austariert wurden. Folgende Tendenzen lassen sich feststellen:
Während das bisherige System der Wertung E z.B. die Dauer der Mitgliedschaft belohnt, wird der professionelle Nachwuchs im Bereich der zeitgenössischen Kunstmusik im neuen Modell deutlich besser gefördert werden.
Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger, also i.d.R die Erben bereits verstorbener Komponist/-innen, werden in der neuen Förderung für zeitgenössische Kunstmusik nicht mehr beteiligt.
Für etablierte Urheber/-innen der zeitgenössischen Kunstmusik bedeutet die neue Förderstruktur einen Systemwechsel aufgrund der reduzierten Mittel. Allerdings ist die neue Fokus-Kulturförderung genreoffen – auch für zeitgenössische Komponist/-innen der sog. Neuen Musik. Das bringt auch Chancen mit sich, etwa für spezifische Projektförderung.
Für alle anderen musikalischen Ausdrucksformen, wie Pop, Jazz, Elektro, Punk, Singer-Songwriter, Hip-Hop etc. besteht nun gleichberechtigt und genreunabhängig ebenfalls die Chance auf eine besondere Fokus-Förderung. Das ist neu und es ist auch gerecht, denn nicht nur in der “E-Musik" gibt es förderungswürdige Repertoires mit erschwertem Marktzugang - abseits des Mainstreams.
Die neue Fokus-Kulturförderung setzt die Schwerpunkte der Förderung neu und zielt dabei u.a. auf eine stärkere Berücksichtigung des Nachwuchses ab. Das gilt einerseits im Bereich der Förderung für zeitgenössische Kunstmusik. Hier werden die Förderungen für Urheber/-innen bis 35 im Rahmen des KUK-Zuschlags verdoppelt. Andererseits hat der Aufsichtsrat bereits fixiert, dass die Nachwuchsförderung auch in der noch auszugestaltenden genreoffenen Fokus-Kulturförderung ein zentrales Anliegen sein wird.
Die GEMA agiert in einem zunehmend von internationalem Wettbewerb geprägten Marktumfeld. Dass die Abläufe bei der Verteilung möglichst kostengünstig erfolgen, ist für die GEMA daher maßgeblich und wir arbeiten – auch vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen – fortlaufend an entsprechenden Optimierungen.
Der aktuelle Verteilungsprozess in der Sparte E erfordert erhebliche manuelle Aufwände insbesondere im Zusammenhang mit der Werkeinstufung (inklusive der Berücksichtigung der Besetzung). Die Umstellung auf ein Modell der Direktverteilung wird sich positiv auf den Kostensatz auswirken.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im Austausch mit den Mitgliedern einen Antrag zur Neuausrichtung der kulturellen Förderung verabschiedet, über den die Mitglieder auf der GEMA Mitgliederversammlung im Mai 2025 abstimmen können. Bei Annahme des Antrags werden ab dem 1.1.2026 neue Verteilungsregeln und Tarife gelten. Die erste Verteilung unter diesen Regeln würde dann am 1.6.2027 und die erste Ausschüttung der neuen Kulturförderung 2028 erfolgen.
Bis 2030 ist ein schrittweiser Übergang in die neue Förderlandschaft geplant, der einen relevanter Anteil der Fokus-Kulturförderung für einen Übergangsfonds zur Verfügung stellt. Dieser wird bis 2029 stufenweise abschmelzen und gleichzeitig bauen sich die Fördermittel für die neue Fokus-Kulturförderung auf.
Fragen zu Lizenzierung und Verteilung
Die bisherige E-Verteilung und Förderung knüpfen an einzelne Werke an, die dafür eigens in aufwändigen manuellen Prozessen als solche bewertet werden. Künftig entfallen Werkbewertungen für die Sparte E. Entscheidend für eine Verteilung in der Sparte KUK wird die Art der Veranstaltungen sein und nicht mehr die Kategorisierung der aufgeführten Werke nach E oder U.
Für Konzerte mit überwiegend „zeitgenössischer Kunstmusik“ soll ein neuer Tarif gelten. Es wird eine eigene Sparte gebildet, die die Sparte E ersetzt. In dieser Sparte („KUK“) werden die Lizenzeinnahmen direkt auf die aufgeführten Werke verteilt, unter Berücksichtigung der Werklängen. Diese sogenannte Direktverteilung bedeutet, dass Werke, die bei Veranstaltungen mit hohem Inkasso gespielt werden, mehr Tantiemen erhalten als Werke, die bei Veranstaltungen mit niedrigem Inkasso gespielt werden. Die Verteilung wird damit transparenter, einfacher und schneller.
Ja, die Planungen sehen vor, dass die Sparte E ab Geschäftsjahr 2026 durch eine Sparte für Konzerte der zeitgenössischen Kunstmusik (Sparte KUK - Kunstmusikkonzerte) ersetzt wird.
In der neuen Sparte KUK („Kunstmusikkonzerte“) sollen künftig Werkaufführungen in experimentellen und klassischen Konzertformaten der zeitgenössischen Kunstmusik eine Ausschüttung erhalten. Die Zuordnung erfolgt veranstaltungsbezogen und nicht werkbezogen. Darunter fallen z. B. die Konzerte aus der Reihe “musica viva” des Bayerischen Rundfunks.
Der Begriff der zeitgenössischen Kunstmusik umfasst Musik für klassische und experimentelle Konzerte, die einen expliziten Kunstanspruch aufweist, sich mit aktuellen musikalischen Mitteln mit der Gegenwart auseinandersetzt und ein eigenes musikalisches Feld neben z.B. der “Gebrauchsmusik” oder “Popularmusik” besetzt.
Insbesondere fallen darunter:
alle aktuellen Entwicklungen der so genannten "Neuen Musik"
zu ihrer Zeit zeitgenössische Werke, die noch der Schutzfrist unterliegen und die für den in klassisch-romantischer Tradition stehenden Konzertgebrauch komponiert wurden
aktuelle Werke, die durch expliziten Kunstanspruch und Innovation hervorstechen und für klassische oder experimentelle Konzertformate komponiert wurden
Ja, der bestehende Tarif für E-Konzerte soll durch einen neuen Tarif ersetzt werden. Insbesondere wird der Anwendungsbereich klarzustellen sein. Geplant ist, dass er v.a. für solche klassische und experimentelle Konzertformate gelten soll, in denen überwiegend zeitgenössische Kunstmusik zur Aufführung kommt. Der neue Tarif wird rechtzeitig vor dem 1.1.2026, dem geplanten Geltungszeitpunkt, veröffentlicht und kommuniziert werden.
Die Verteilung in der Sparte U wird grundsätzlich unverändert fortbestehen. Infolge der Auflösung der Unterscheidung zwischen Werken der Ernsten Musik und der Unterhaltungsmusik wird es aber vorkommen, dass bisherige E-Werke künftig sowohl in der Sparte KUK als auch in U-Sparten verteilt werden und umgekehrt, je nach der Lizenzierung der Veranstaltung.
Wenn bisherige E-Werke in der Sparte U verteilt werden, erhalten sie eine der Sparte U entsprechende Punktbewertung. Dafür werden die bisherigen Verrechnungsschlüssel für U-Werke entsprechend erweitert.
Bei Veranstaltungen, die im Geltungsbereich eines Pauschalvertrags stattfinden, wird die Lizenzgebühr über die Pauschalzahlung des Veranstalters abgegolten. Soweit solche Veranstaltungen die Voraussetzung des KUK-Tarifs erfüllen, werden sie grundsätzlich sowohl in der Sparte KUK verteilt als auch im Rahmen der KUK-Förderung berücksichtigt.
Eine werkbezogene Einstufung und Zuordnung „nach E“ ist künftig nicht mehr vorgesehen. In der Verteilung in der Sparte KUK werden Werklängen berücksichtigt, nicht aber Einstufungen oder Besetzungsangaben.
Daneben erhält ein Werk eine Verteilung in der Sparte U, wenn es in anderen Konzertformaten (z.B. in einem sonstigen Live-Konzert) aufgeführt wird. Hierfür werden die bisherigen E-Bewertungen in die Bewertungen der Sparte U überführt. Die Zuordnung zu den Sparten erfolgt (veranstaltungsbezogen) auf Basis der Lizenzierung (s. Frage Was ändert sich für die Verteilung in der Sparte U?).
Im Rahmen der neuen KUK-Förderung (KUK-Kulturzuschlag) werden neben dem Aufführungszusammenhang u.a. auch die Besetzung und die Werklänge als Parameter zur Gewichtung herangezogen.
Im Zuge der Aufhebung der Unterscheidung zwischen Ernster Musik und Unterhaltungsmusik sollen auch die Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen, die auf der Unterscheidung zwischen E- und U-Musik beruhen.
Perspektivisch sollen besondere Nutzungen im Rundfunk im Rahmen der dynamischen Fokus-Kulturförderung eine spezifische Förderung erhalten können. Neben der KUK-Förderung soll hier in den nächsten Jahren eine genreübergreifende Förderung für andere Nutzungsbereiche entstehen, deren erste Grundzüge in der Begründung des vorliegenden Antrags zur Mitgliederversammlung Nr. 22a bereits skizziert sind.
Im Zuge der Transformation des Bereichs der sog. Ernsten Musik sollen auch die E-Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen. Um hierdurch bedingte Verluste abzufedern, sollen die Punktzahlen für die beiden ersten Kriterien der sog. Kulturfaktoren (Anteil deutschsprachigen Repertoires und Anteil gehobener Vokal- und Instrumentalmusik) angehoben werden (vgl. § 98 Abs. 2 VP).
Fragen zur Kulturförderung
Die bisherige U-Wertung wird in ein genreoffenes allgemeines Wertungsverfahren überführt. Neben den bislang dort berücksichtigten Sparten werden zukünftig auch die Tantiemeaufkommen der Sparten Kunstmusikkonzerte (KUK) und Musik im Gottesdienst (KI) sowie das bislang nach E bewertete Rundfunkaufkommen für die Berechnung des Wertungszuschlags berücksichtigt. Weiterhin werden für die Wertungsgruppen im allgemeinen Wertungsverfahren auch Bühnenmusik-, Auslands- und Tonfilmaufkommen einbezogen, die bislang – je nach Schaffensschwerpunkt einer/s Urheber/in – entweder der U- oder der E-Wertung zugeordnet wurden.
Das allgemeine Wertungsverfahren bleibt somit ein aufkommensbezogenes Zuschlagsverfahren, in das – wie heute – auch weiterhin 70 % der für die Kulturförderung zur Verfügung stehenden Mittel fließen.
Daneben wird ab dem Jahr 2028 ein neuer Bereich der genreübergreifenden Fokus-Kulturförderung verschiedene Förderverfahren enthalten: Die KUK-Förderung, die Fokus-Kulturförderung für andere Bereiche und eine Einzelförderung auf Antrag (Leuchtturmförderung). Die Einzelheiten der beiden letztgenannten Verfahren sind noch im Detail zu entwickeln.
Werke, die in der neuen Verteilungssparte KUK eine Ausschüttung erhalten haben, fließen automatisch in die neue KUK-Förderung (KUK-Kulturzuschlag) ein. In diesem Förderverfahren sammelt jedes Werk durch seine Aufführungen Punkte für Werklänge und Besetzung und ggf. für Aufführungen an besonderen Kulturorten. Bis zu drei Aufführungen pro Werk und Förderparameter können auf diese Weise Punkte sammeln. Die so zuerkannten Punkte werden anteilig auf die Werkberechtigten aufgeteilt. Punkte für Nachwuchsurheber/i-nnen werden zudem verdoppelt. Werkpunkte, die auf Subverlags-Anteile entfallen, werden hälftig berücksichtigt. Urheber/-innen und Verlage haben getrennte Töpfe, für die ein jährlicher Punktwert gebildet wird. Schwellenwerte und Deckelungen verhindern unverhältnismäßige Ausschüttungen.
Zusätzlich wird Aufkommen in der Sparte KUK im allgemeinen Wertungsverfahren berücksichtigt.
Nein. Werkaufführungen an besonderen Kulturorten sind keine Voraussetzung für eine Beteiligung an der besonderen KUK-Förderung; hier kommt es lediglich auf die Werknutzung in der Verteilungssparte KUK an. Im Rahmen des KUK-Kulturzuschlags sammeln Aufführungen an solchen Orten jedoch zusätzliche Punkte und erfahren somit eine Höhergewichtung
Das neue Modell sieht für die kommenden vier Jahre Regelungen für den Übergang und Unterstützung in Härtefällen vor. Die Mittel für das E-Wertungsverfahren, das in den Jahren 2026 und 2027 weiterhin bestehen wird, werden in den Jahren 2026 und 2027 moderat abgeschmolzen. Ab dem Jahr 2028 startet die neue Fokus-Kulturförderung mit der KUK-Förderung, der genreoffenen Fokus-Kulturförderung und der Einzelförderung. Ab dann werden für weitere zwei Jahre individuelle Verluste über den Übergangsfonds abgefedert.
Der geplante Antrag zielt nicht unmittelbar auf Veränderungen in Alterssicherung und Sozialkasse ab, bringt aber modellbedingte Folgeanpassungen mit sich.
Im neuen Modell wird das bestehende Wertungsverfahren U künftig als „allgemeines Wertungsverfahren“ nach den bisherigen Grundsätzen einer aufkommensbezogenen Zuschlagsförderung weitergeführt. Dabei werden die im Wertungsverfahren E erworbenen Wertungspunkte und Wertungsgruppen in das allgemeine Wertungsverfahren überführt. Die Alterssicherung wird dementsprechend künftig für alle Mitglieder auf Basis des allgemeinen Wertungsverfahrens berechnet, ohne dass sich daraus strukturelle Änderungen in den Auszahlungen ergeben.
Für die Sozialkasse ergeben sich keine Änderungen.
Im Zuge der Transformation des Bereichs der sog. Ernsten Musik sollen auch die E-Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen. Um hierdurch bedingte Verluste abzufedern, sollen die Punktzahlen für die beiden ersten Kriterien der sog. Kulturfaktoren (Anteil deutschsprachigen Repertoires und Anteil gehobener Vokal- und Instrumentalmusik) angehoben werden (vgl. § 98 Abs. 2 VP).
Fragen und Antworten
Die GEMA unterscheidet musikalische Werke bislang nach zwei Kategorien: Ernste Musik („E“) und Unterhaltungsmusik („U"). Diese Unterscheidung, die mit unterschiedlichen Mechanismen in der Verteilung und der kulturellen Förderung einhergeht, wird der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens jedoch nicht mehr gerecht. Auch in der Unterhaltungsmusik gibt es viele Nischen und Kunstformen, in denen heutzutage nur geringe Einkommen erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Bevorzugung der „Ernsten Musik“ bei Ausschüttung und Förderung der Mehrzahl der Mitglieder nicht mehr vermittelbar.
Hinzu kommt der zunehmende internationale Wettbewerbsdruck. Fast alle Verwertungsgesellschaften haben ihre Abzüge für Förderung gesenkt oder planen dies. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die GEMA jetzt handeln und dem geänderten Marktumfeld Rechnung tragen.
An die Stelle der derzeitigen privilegierten und exklusiven Förderung von Werken der „Ernsten Musik“ soll daher künftig eine Förder-Ausschüttung treten, die allen musikalischen Genres offensteht und der heutigen breiten musikalischen Vielfalt besser gerecht wird. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass bei der kulturellen Förderung alles gleichbehandelt werden soll. Besonders förderungswürdiges Repertoire wird auch weiterhin von einer speziellen Förderung profitieren.
Nein. Die GEMA bekennt sich ausdrücklich zum Auftrag der kulturellen Förderung und wird auch weiterhin signifikante Summen für kulturelle Zwecke einsetzen. Die bestehende Förderung wird jedoch neu austariert. Die starre Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik soll dafür aufgelöst werden zugunsten eines offeneren Konzeptes, das die Vielfalt des musikalischen Schaffens deutlich stärker berücksichtigt. Werke der zeitgenössischen Kunstmusik werden auch weiterhin eine hervorgehobene Rolle spielen.
Auf der Mitgliederversammlung 2024 haben Aufsichtsrat und Vorstand über das Vorhaben informiert, die Unterscheidung nach “Ernster Musik” und “Unterhaltungsmusik” in Verteilung und kultureller Förderung aufzulösen und genreneutral gestalten zu wollen.
In den letzten Monaten wurde ein Grundkonzept erarbeitet, das auch Ideen und Zuschriften aus der Mitgliedschaft berücksichtigt. Auf mehreren internen Informations- und Diskussionsveranstaltungen haben die Mitglieder in den kommenden Wochen weiterhin die Gelegenheit, eigene Ideen einzubringen und etwaige Anliegen vorzutragen. Diese fließen in die Erarbeitung des finalen Antrags mit ein, den Aufsichtsrat und Vorstand den GEMA Mitgliedern auf der kommenden Mitgliederversammlung im Mai 2025 zur Abstimmung vorlegen werden.
Bei Annahme des Antrags gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Verteilungsregeln und Tarife. Die erste Verteilung unter diesen Regeln würde dann am 1. Juni 2027 und die erste Ausschüttung der neuen Kulturförderung im Jahr 2028 erfolgen.
Die GEMA bekennt sich ausdrücklich zu dem Ziel, auch in Zukunft einen signifikanten Teil des Aufkommens für soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Allerdings steht die Förderung von mehreren Seiten unter Druck (siehe Frage Was ist der Hintergrund des Reformvorhabens?). Deshalb ist davon auszugehen, dass das Fördervolumen sinken wird.
Aus diesem Grund hat sich die GEMA eine grundlegende Neuausrichtung der kulturellen Förderung vorgenommen. Dabei werden – so das Vorhaben – die bisherigen Wertungsverfahren schrittweise durch ein neues genre-neutrales Förderverfahren ersetzt, das der ganzen Breite der musikalischen Genres offensteht. In einem ersten Schritt werden die heutigen E-Sachverhalte in ein neues Modell der Verteilung und Kulturförderung überführt. Effizientere Prozesse sollen zudem die Kosten senken.
Alle geplanten Maßnahmen dienen ausdrücklich dem Zweck, die Kulturförderung der GEMA langfristig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
Die bisherige E-Verteilung und Förderung basieren auf einer komplexen Bewertung einzelner Werke. Nach dem Reformvorhaben soll künftig nur noch der Charakter der Veranstaltung ausschlaggebend sein. Soweit es sich um ein Konzert mit überwiegend zeitgenössischer Kunstmusik handelt, werden die Werkaufführungen bei der Tantiemen-Ausschüttung besonders berücksichtigt.
Für diese Konzerte soll ein neuer Tarif geschaffen und eine eigene Sparte gebildet werden, die die Sparte „E“ ersetzt. In der neuen Sparte werden die Lizenzeinnahmen direkt auf die aufgeführten Werke verteilt („Direktverteilung“).
Die Verteilung wird damit transparenter, einfacher und schneller. Neu ist ferner, dass Förderung nicht mehr in der Verteilung stattfindet, sondern in der neu gestalteten – an diese Verteilung anschließende – Kulturförderung. Dies sorgt für mehr Sichtbarkeit und Transparenz.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Verteilungsplan.
Ja. Die Planungen sehen vor, dass ab Geschäftsjahr 2026 stattdessen eine Sparte KUK („Kunstmusikkonzerte“) für die Verteilung von Werkaufführungen im Rahmen von Konzerten der Kunstmusik eingeführt wird. Die konkrete Bezeichnung der neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
In der neuen Sparte KUK („Kunstmusikkonzerte“) sollen künftig Werkaufführungen in Konzertveranstaltungen der zeitgenössischen Kunstmusik eine Ausschüttung erhalten. Die Zuordnung erfolgt veranstaltungsbezogen und nicht werkbezogen. Die konkrete Bezeichnung der neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
Der Begriff der zeitgenössischen Kunstmusik ist genreunabhängig zu verstehen. Er umfasst Musik für klassische und experimentelle Konzerte, die einen expliziten Kunstanspruch aufweist, sich mit aktuellen musikalischen Mitteln mit der Gegenwart auseinandersetzt und ein eigenes musikalisches Feld neben z.B. der “Gebrauchsmusik” oder “Popularmusik” besetzt.
Insbesondere fallen darunter:
- alle aktuellen Entwicklungen der so genannten "Neuen Musik",
- zu ihrer Zeit zeitgenössische Werke, die noch der Schutzfrist unterliegen, und die für den in klassisch-romantischer Tradition stehenden Konzertgebrauch komponiert wurden,
- aktuelle Musiken, die durch expliziten Kunstanspruch und Innovation hervorstechen und für klassische oder experimentelle Konzertformate komponiert wurden.
In der neuen Sparte sollen künftig Musikwerke der zeitgenössischen Kunstmusik eine Ausschüttung für öffentliche Aufführungen erhalten. Die konkrete Bezeichnung dieser neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
Die Verteilung in der Sparte U soll grundsätzlich unverändert fortbestehen. Infolge der Auflösung der Unterscheidung zwischen sog. Ernster Musik und Unterhaltungsmusik kann es allerdings vorkommen, dass bislang in der Sparte E verrechnete Werke künftig (auch) – neben einer möglichen Verteilung in der Sparte KUK – eine Verteilung in der Sparte U erhalten. Hierdurch wird es erforderlich, eine Punktbewertung für diese Werke festzulegen. Dafür sollen die bisherigen Verrechnungsschlüssel für U-Werke entsprechend erweitert werden.
Bei Veranstaltungen, die im Geltungsbereich eines Pauschalvertrags stattfinden, wird die Lizenzgebühr über die Pauschalzahlung des Pauschalvertragspartners abgegolten. Im Rahmen der Bearbeitung durch die GEMA werden auch diese Veranstaltungen den jeweils für die Veranstaltung einschlägigen Tarifen zugeordnet und der dafür vorgesehenen Verteilung zugeführt. Konzerte der zeitgenössischen Kunstmusik können daher künftig – auch wenn sie im Rahmen von Pauschalverträgen stattfinden – in der Sparte KUK und in der Folge in der KUK-Förderung berücksichtigt werden.
Eine werkbezogene Einstufung und Zuordnung „nach E“ ist künftig nicht mehr vorgesehen. In der Verteilung in der Sparte KUK werden Werklängen berücksichtigt, nicht aber Einstufungen oder Besetzungsangaben.
Daneben erhält ein Werk eine Verteilung in der Sparte U, wenn es in anderen Konzertformaten (z.B. in einem U-Konzert) aufgeführt wird. Hierfür werden die E-Bewertungen in die Bewertungen der Sparte U überführt. Die Zuordnung zu den Sparten erfolgt (veranstaltungsbezogen) nach dem jeweils einschlägigen Tarif. (siehe Frage: Was ändert sich für die Verteilung in der Sparte U?)
Im Rahmen der neuen Kulturförderung „KUK“, die die bisherige Wertung E ersetzt, werden nach derzeitigem Arbeitsstand auch die Besetzung und die Werklänge als Parameter zur Gewichtung herangezogen. Die Einzelheiten sind noch in der Abstimmung.
Im Zuge der Transformation des Bereichs der sog. Ernsten Musik sollen auch die E-Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen. Um hierdurch bedingte Verluste abzufedern, sollen die Punktzahlen für die beiden ersten Kriterien der sog. Kulturfaktoren (Anteil deutschsprachigen Repertoires und Anteil gehobener Vokal- und Instrumentalmusik) angehoben werden (vgl. § 98 Abs. 2 VP).
Die GEMA verwendet einen relevanten Teil des Lizenz-Aufkommens aus Aufführungen für kulturelle Zwecke und bekennt sich ausdrücklich dazu, dies weiterhin zu tun.
Die zukünftige Förderung in der GEMA wird einen Bereich vorsehen, der unabhängig vom konkreten Lizenzaufkommen auf die nachhaltige kulturelle Bedeutung eines Werks abstellt. Anknüpfend an konkrete Werknutzungen sollen dabei verschiedene Parameter für eine kulturelle Gewichtung berücksichtigt werden. Anhand dieser Gewichtung lässt sich die Höhe der Förderausschüttung für das konkrete Werk ermitteln. Beispiele für derartige Parameter sind etwa spezielle Aufführungsorte, eine Nachwuchsförderung oder die Besetzung eines Werkes, die entsprechende Gewichtungen auslösen.
In der Förderung werden – so der aktuelle Stand der Überlegungen – künftig alle Verteilungen berücksichtigt, und zwar nach den Regeln der bisherigen Wertung U, die damit ein allgemeines Wertungsverfahren wird. Das nicht gewichtete Rundfunkaufkommen wird dabei (ebenso wie das Auslandsaufkommen) nach den Regeln der Wertung U berücksichtigt werden.
Zusätzlich erhalten Werke aus der Verteilung nach „KUK“ die besondere KUK-Förderung, die ihrerseits den Grundstein legt für eine fokussierte Kulturförderung, an der perspektivisch Werke aus allen Genres teilhaben können.
Wie sich die neuen Verteilungs- und Förderungsmodelle in der Verteilung und Förderung konkret auswirken werden, ist von großem Interesse für alle Berechtigten. Erst wenn das Modell im Rahmen der Gremienarbeit inhaltlich weiter fixiert ist, können Tendenzen und Verschiebungen aufgezeigt werden. Dies wird rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung der Fall sein. Dafür bitten wir um Verständnis.
Die GEMA agiert in einem zunehmend von internationalem Wettbewerb geprägten Marktumfeld. Dass die Abläufe bei der Verteilung möglichst kostengünstig erfolgen, ist für die GEMA daher maßgeblich und wir arbeiten – auch vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen – fortlaufend an entsprechenden Optimierungen. Der aktuelle Verteilungsprozess in der Sparte E erfordert erhebliche manuelle Aufwände insbesondere im Zusammenhang mit der Werkeinstufung (inklusive der Berücksichtigung der Besetzung). Die vorgeschlagene Umstellung auf ein Modell der Direktverteilung unter Berücksichtigung der Werklängen ermöglicht im Grundsatz eine Vereinfachung und Automatisierung der Verarbeitungsprozesse.
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