Reform der GEMA Kulturförderung
Neuausrichtung der Kulturförderung und Verteilung im Live-Bereich
Die GEMA bekennt sich deutlich zum Erhalt der Kulturförderung. Um diese für die Zukunft zu sichern, soll sie in Einklang mit den Bedürfnissen der gesamten Mitgliedschaft und den sich verändernden Marktbedingungen gebracht werden. Aktuell werden Details der Reform ausgearbeitet.

Aktuelle Informationen
Informationen für Mitglieder zur Reform Live
Am 23. Januar hat die GEMA im Rahmen einer Mitgliederveranstaltung am Standort Berlin über den aktuellen Stand der Reformüberlegungen zur Verteilung und zur Kulturförderung im Live-Bereich informiert. Im Anschluss an einen Informationsvortrag von Vorstandsmitglied Georg Oeller erhielten die anwesenden Mitglieder zudem die Möglichkeit, im Rahmen einer Diskussionsrunde ihre Perspektiven zum Reformvorhaben einzubringen.
Weitere Informationsangebote
Am 13. Februar bieten wir eine Informationsveranstaltung auch im Online-Format an. Zudem werden in den kommenden Wochen und Monaten bis zur Mitgliederversammlung weitere Informationsangebote folgen. Alle Termine und weitere Details dazu stellen wir Ihnen hier laufend zu Verfügung.
Aktuelle Information
Um die Notwendigkeit der Neuausrichtung der kulturellen Förderung zu verdeutlichen, wurden zahlreiche Hintergrundinformationen, Zahlen und Fakten von Vorstandsmitglied Georg Oeller und Direktorin Dr. Monika Staudt präsentiert. Kernbotschaft war, dass künftig GEMA Mitglieder aller Genres gleichberechtigt Zugang zur Kulturförderung in der GEMA haben sollen. In diesem Zuge könne die kategorische Trennung von Unterhaltungsmusik (“U”) und Ernster Musik (“E”) zugunsten einer größeren musikalischen Vielfalt aufgehoben werden.
Die GEMA bekennt sich deutlich zum Erhalt und zur Zukunftssicherung der Kulturförderung. Jetzt geht es darum, eine solche Förderung in Einklang mit den Bedürfnissen der gesamten Mitgliedschaft sowie den sich verändernden Marktumfeldern zu bringen. Vielfalt, Fairness und Öffnung in die musikalische Breite sind dabei wichtige Aspekte.
Die GEMA berücksichtigt bei diesem Reformvorhaben sämtliche konstruktive Anregungen aus der Mitgliedschaft sowie die Kritik und die Bedenken, die im Vorfeld und während der Informationsveranstaltungen von einigen der insgesamt rund 300 teilnehmenden Mitgliedern eingebracht wurden. Deutlich wurde zugleich, dass es viel Verständnis für die Notwendigkeit der Neuordnung der kulturellen Förderung zum jetzigen Zeitpunkt gibt.
Der Dialog mit den Mitgliedern und den Branchenverbänden wird nun im Rahmen weiterer Formate konsequent fortgesetzt. Für Anfang März ist eine sog. erweiterte Verteilungsplankommission zum Thema geplant. Hierzu werden - zu diesem Thema - besonders repräsentative Mitglieder der GEMA, die unterschiedliche Perspektiven vertreten, eingeladen werden.
Die Termine für weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen bis zur Mitgliederversammlung werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht.
Digitale Informationsveranstaltung am 13.2.25 von 11 bis 13 Uhr
Wir informieren unsere Mitglieder zum aktuellen Stand der Reformüberlegungen zur Verteilung und zur Kulturförderung im Live-Bereich. Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis einschließlich 11.2.25 zur Online-Veranstaltung an. Nachdem Sie das Anmeldeformular abgesendet haben, sehen Sie eine Anmeldebestätigung und sind damit als Teilnehmer/-in registriert. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine seperate Benachrichtigung per E-Mail. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie kurz vor dem Termin über Ihre angegebene E-Mailadresse.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Häufige Fragen und Antworten
Die GEMA unterscheidet musikalische Werke bislang nach zwei Kategorien: Ernste Musik („E“) und Unterhaltungsmusik („U"). Diese Unterscheidung, die mit unterschiedlichen Mechanismen in der Verteilung und der kulturellen Förderung einhergeht, wird der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens jedoch nicht mehr gerecht. Auch in der Unterhaltungsmusik gibt es viele Nischen und Kunstformen, in denen heutzutage nur geringe Einkommen erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Bevorzugung der „Ernsten Musik“ bei Ausschüttung und Förderung der Mehrzahl der Mitglieder nicht mehr vermittelbar.
Hinzu kommt der zunehmende internationale Wettbewerbsdruck. Fast alle Verwertungsgesellschaften haben ihre Abzüge für Förderung gesenkt oder planen dies. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die GEMA jetzt handeln und dem geänderten Marktumfeld Rechnung tragen.
An die Stelle der derzeitigen privilegierten und exklusiven Förderung von Werken der „Ernsten Musik“ soll daher künftig eine Förder-Ausschüttung treten, die allen musikalischen Genres offensteht und der heutigen breiten musikalischen Vielfalt besser gerecht wird. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass bei der kulturellen Förderung alles gleichbehandelt werden soll. Besonders förderungswürdiges Repertoire wird auch weiterhin von einer speziellen Förderung profitieren.
Nein. Die GEMA bekennt sich ausdrücklich zum Auftrag der kulturellen Förderung und wird auch weiterhin signifikante Summen für kulturelle Zwecke einsetzen. Die bestehende Förderung wird jedoch neu austariert. Die starre Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik soll dafür aufgelöst werden zugunsten eines offeneren Konzeptes, das die Vielfalt des musikalischen Schaffens deutlich stärker berücksichtigt. Werke der zeitgenössischen Kunstmusik werden auch weiterhin eine hervorgehobene Rolle spielen.
Auf der Mitgliederversammlung 2024 haben Aufsichtsrat und Vorstand über das Vorhaben informiert, die Unterscheidung nach “Ernster Musik” und “Unterhaltungsmusik” in Verteilung und kultureller Förderung aufzulösen und genreneutral gestalten zu wollen.
In den letzten Monaten wurde ein Grundkonzept erarbeitet, das auch Ideen und Zuschriften aus der Mitgliedschaft berücksichtigt. Auf mehreren internen Informations- und Diskussionsveranstaltungen haben die Mitglieder in den kommenden Wochen weiterhin die Gelegenheit, eigene Ideen einzubringen und etwaige Anliegen vorzutragen. Diese fließen in die Erarbeitung des finalen Antrags mit ein, den Aufsichtsrat und Vorstand den GEMA Mitgliedern auf der kommenden Mitgliederversammlung im Mai 2025 zur Abstimmung vorlegen werden.
Bei Annahme des Antrags gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Verteilungsregeln und Tarife. Die erste Verteilung unter diesen Regeln würde dann am 1. Juni 2027 und die erste Ausschüttung der neuen Kulturförderung im Jahr 2028 erfolgen.
Die GEMA bekennt sich ausdrücklich zu dem Ziel, auch in Zukunft einen signifikanten Teil des Aufkommens für soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Allerdings steht die Förderung von mehreren Seiten unter Druck (siehe Frage Was ist der Hintergrund des Reformvorhabens?). Deshalb ist davon auszugehen, dass das Fördervolumen sinken wird.
Aus diesem Grund hat sich die GEMA eine grundlegende Neuausrichtung der kulturellen Förderung vorgenommen. Dabei werden – so das Vorhaben – die bisherigen Wertungsverfahren schrittweise durch ein neues genre-neutrales Förderverfahren ersetzt, das der ganzen Breite der musikalischen Genres offensteht. In einem ersten Schritt werden die heutigen E-Sachverhalte in ein neues Modell der Verteilung und Kulturförderung überführt. Effizientere Prozesse sollen zudem die Kosten senken.
Alle geplanten Maßnahmen dienen ausdrücklich dem Zweck, die Kulturförderung der GEMA langfristig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
Die bisherige E-Verteilung und Förderung basieren auf einer komplexen Bewertung einzelner Werke. Nach dem Reformvorhaben soll künftig nur noch der Charakter der Veranstaltung ausschlaggebend sein. Soweit es sich um ein Konzert mit überwiegend zeitgenössischer Kunstmusik handelt, werden die Werkaufführungen bei der Tantiemen-Ausschüttung besonders berücksichtigt.
Für diese Konzerte soll ein neuer Tarif geschaffen und eine eigene Sparte gebildet werden, die die Sparte „E“ ersetzt. In der neuen Sparte werden die Lizenzeinnahmen direkt auf die aufgeführten Werke verteilt („Direktverteilung“).
Die Verteilung wird damit transparenter, einfacher und schneller. Neu ist ferner, dass Förderung nicht mehr in der Verteilung stattfindet, sondern in der neu gestalteten – an diese Verteilung anschließende – Kulturförderung. Dies sorgt für mehr Sichtbarkeit und Transparenz.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Verteilungsplan.
Ja. Die Planungen sehen vor, dass ab Geschäftsjahr 2026 stattdessen eine Sparte KUK („Kunstmusikkonzerte“) für die Verteilung von Werkaufführungen im Rahmen von Konzerten der Kunstmusik eingeführt wird. Die konkrete Bezeichnung der neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
In der neuen Sparte KUK („Kunstmusikkonzerte“) sollen künftig Werkaufführungen in Konzertveranstaltungen der zeitgenössischen Kunstmusik eine Ausschüttung erhalten. Die Zuordnung erfolgt veranstaltungsbezogen und nicht werkbezogen. Die konkrete Bezeichnung der neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
Der Begriff der zeitgenössischen Kunstmusik ist genreunabhängig zu verstehen. Er umfasst Musik für klassische und experimentelle Konzerte, die einen expliziten Kunstanspruch aufweist, sich mit aktuellen musikalischen Mitteln mit der Gegenwart auseinandersetzt und ein eigenes musikalisches Feld neben z.B. der “Gebrauchsmusik” oder “Popularmusik” besetzt.
Insbesondere fallen darunter:
- alle aktuellen Entwicklungen der so genannten "Neuen Musik",
- zu ihrer Zeit zeitgenössische Werke, die noch der Schutzfrist unterliegen, und die für den in klassisch-romantischer Tradition stehenden Konzertgebrauch komponiert wurden,
- aktuelle Musiken, die durch expliziten Kunstanspruch und Innovation hervorstechen und für klassische oder experimentelle Konzertformate komponiert wurden.
In der neuen Sparte sollen künftig Musikwerke der zeitgenössischen Kunstmusik eine Ausschüttung für öffentliche Aufführungen erhalten. Die konkrete Bezeichnung dieser neuen Verteilungssparte wird derzeit noch diskutiert.
Die Verteilung in der Sparte U soll grundsätzlich unverändert fortbestehen. Infolge der Auflösung der Unterscheidung zwischen sog. Ernster Musik und Unterhaltungsmusik kann es allerdings vorkommen, dass bislang in der Sparte E verrechnete Werke künftig (auch) – neben einer möglichen Verteilung in der Sparte KUK – eine Verteilung in der Sparte U erhalten. Hierdurch wird es erforderlich, eine Punktbewertung für diese Werke festzulegen. Dafür sollen die bisherigen Verrechnungsschlüssel für U-Werke entsprechend erweitert werden.
Bei Veranstaltungen, die im Geltungsbereich eines Pauschalvertrags stattfinden, wird die Lizenzgebühr über die Pauschalzahlung des Pauschalvertragspartners abgegolten. Im Rahmen der Bearbeitung durch die GEMA werden auch diese Veranstaltungen den jeweils für die Veranstaltung einschlägigen Tarifen zugeordnet und der dafür vorgesehenen Verteilung zugeführt. Konzerte der zeitgenössischen Kunstmusik können daher künftig – auch wenn sie im Rahmen von Pauschalverträgen stattfinden – in der Sparte KUK und in der Folge in der KUK-Förderung berücksichtigt werden.
Eine werkbezogene Einstufung und Zuordnung „nach E“ ist künftig nicht mehr vorgesehen. In der Verteilung in der Sparte KUK werden Werklängen berücksichtigt, nicht aber Einstufungen oder Besetzungsangaben.
Daneben erhält ein Werk eine Verteilung in der Sparte U, wenn es in anderen Konzertformaten (z.B. in einem U-Konzert) aufgeführt wird. Hierfür werden die E-Bewertungen in die Bewertungen der Sparte U überführt. Die Zuordnung zu den Sparten erfolgt (veranstaltungsbezogen) nach dem jeweils einschlägigen Tarif. (siehe Frage: Was ändert sich für die Verteilung in der Sparte U?)
Im Rahmen der neuen Kulturförderung „KUK“, die die bisherige Wertung E ersetzt, werden nach derzeitigem Arbeitsstand auch die Besetzung und die Werklänge als Parameter zur Gewichtung herangezogen. Die Einzelheiten sind noch in der Abstimmung.
Im Zuge der Transformation des Bereichs der sog. Ernsten Musik sollen auch die E-Punktbewertungen für die Rundfunkverteilung (Sparten R und FS) entfallen. Um hierdurch bedingte Verluste abzufedern, sollen die Punktzahlen für die beiden ersten Kriterien der sog. Kulturfaktoren (Anteil deutschsprachigen Repertoires und Anteil gehobener Vokal- und Instrumentalmusik) angehoben werden (vgl. § 98 Abs. 2 VP).
Die GEMA verwendet einen relevanten Teil des Lizenz-Aufkommens aus Aufführungen für kulturelle Zwecke und bekennt sich ausdrücklich dazu, dies weiterhin zu tun.
Die zukünftige Förderung in der GEMA wird einen Bereich vorsehen, der unabhängig vom konkreten Lizenzaufkommen auf die nachhaltige kulturelle Bedeutung eines Werks abstellt. Anknüpfend an konkrete Werknutzungen sollen dabei verschiedene Parameter für eine kulturelle Gewichtung berücksichtigt werden. Anhand dieser Gewichtung lässt sich die Höhe der Förderausschüttung für das konkrete Werk ermitteln. Beispiele für derartige Parameter sind etwa spezielle Aufführungsorte, eine Nachwuchsförderung oder die Besetzung eines Werkes, die entsprechende Gewichtungen auslösen.
In der Förderung werden – so der aktuelle Stand der Überlegungen – künftig alle Verteilungen berücksichtigt, und zwar nach den Regeln der bisherigen Wertung U, die damit ein allgemeines Wertungsverfahren wird. Das nicht gewichtete Rundfunkaufkommen wird dabei (ebenso wie das Auslandsaufkommen) nach den Regeln der Wertung U berücksichtigt werden.
Zusätzlich erhalten Werke aus der Verteilung nach „KUK“ die besondere KUK-Förderung, die ihrerseits den Grundstein legt für eine fokussierte Kulturförderung, an der perspektivisch Werke aus allen Genres teilhaben können.
Wie sich die neuen Verteilungs- und Förderungsmodelle in der Verteilung und Förderung konkret auswirken werden, ist von großem Interesse für alle Berechtigten. Erst wenn das Modell im Rahmen der Gremienarbeit inhaltlich weiter fixiert ist, können Tendenzen und Verschiebungen aufgezeigt werden. Dies wird rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung der Fall sein. Dafür bitten wir um Verständnis.
Die GEMA agiert in einem zunehmend von internationalem Wettbewerb geprägten Marktumfeld. Dass die Abläufe bei der Verteilung möglichst kostengünstig erfolgen, ist für die GEMA daher maßgeblich und wir arbeiten – auch vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen – fortlaufend an entsprechenden Optimierungen. Der aktuelle Verteilungsprozess in der Sparte E erfordert erhebliche manuelle Aufwände insbesondere im Zusammenhang mit der Werkeinstufung (inklusive der Berücksichtigung der Besetzung). Die vorgeschlagene Umstellung auf ein Modell der Direktverteilung unter Berücksichtigung der Werklängen ermöglicht im Grundsatz eine Vereinfachung und Automatisierung der Verarbeitungsprozesse.
Materialien und weiterführende Links
Informationspapier des Aufsichtsrats
GEMA Verteilungsplan
Informationen zur Verteilung im Bereich Live

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GEMA Berlin
Abteilung CoE Verteilung
Keithstraße 7
10787 Berlin