Musik auf Social-Media-Plattformen

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Play fair, reel fair 

Sie ist im Dance-Challenge-Reel auf TikTok, im neuen Make-Up-Tutorial auf Instagram und im Katzenvideo auf YouTube: Musik. Werden die Songs unserer Mitglieder auf diesen Social-Media-Plattformen gespielt, erhalten Sie als GEMA-Mitglied Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Onlineplattformen (GOP & GOP VR).

Wir benötigen vollständige Informationen darüber, welche Werke wie oft auf der Plattform genutzt wurden. Leider liegen uns diese Nutzungsmeldungen nicht immer vor. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Musikerkennungssystem von YouTube einen Song nicht erfassen konnte.

Unsere Mission: Trotz fehlender Informationen die Einnahmen möglichst genau und fair an unsere Mitglieder zu verteilen. Deshalb entwickeln wir dieses Modell stetig weiter. Sie möchten wissen, wie das Modell genau funktioniert? Dann lesen Sie weiter.

Musik auf Social Media? Lohnt sich!

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Quick release, fast payment

Wir verteilen jetzt schneller und häufiger. Alle 3 Monate schütten wir Ihre Tantiemen aus.

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Klick – money, swipe – money

Wir verteilen mehr Einnahmen aus YouTube, Instagram, Facebook und TikTok nach Klicks – dank besserer Verteilungsquoten und Nutzungsinformationen.

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We love to support you

Wir fördern gezielt Online-Repertoire, indem wir den Abzug für soziale und kulturelle Zwecke auf 1% reduzieren. Darüber hinaus weiten wir die kulturelle Förderung auf den Online-Bereich aus.

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Big data, fair payment

Wir erweitern die Datenbasis für Nutzungsmeldungen. So erhalten wir detailliertere Informationen darüber, wann welche Werke genutzt wurden. Zusätzlich können Sie selbst Meldungen einreichen.

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Play Fair, Reel Fair!

Wir wollen das Beste für unsere Mitglieder! Leider mangelt es gerade im Onlinebereich an Transparenz und Fairness. Die umfassende Studie der Goldmedia zeigt, dass der Erlösanteil der Urheber/-innen im Streamingbereich lediglich bei knapp 10 % liegt. Zu wenig, finden wir! Deshalb setzen wir uns für eine stärkere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen ein. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.

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Gemischte Onlineplattformen auf einen Blick 

Einnahmen erhalten wir aus Lizenzvergaben.
Welche Einnahmen schütten wir aus? In den Sparten GOP, GOP VR schütten wir Lizenzeinnahmen aus, die wir von den Social Media Plattformen erhalten, z. B. von Google (für Youtube) und  Meta (für Facebook und Instagram).

Nutzungsmeldungen sind unsere Verteilungsgrundlage.
Hauptsächlich erhalten wir Nutzungsinformationen von den Online-Plattformen selbst, z.B. aus dem System Content ID von YouTube. Mit dem Geschäftsjahr 2023 haben wir die Datenbasis erweitert. Wir ziehen nun auch Meldungen von Drittanbietern und den Berechtigten selbst (z.B. im Claiming-Tool) heran.

Verteilung der Einnahmen anhand des dualen Verteilungsmodells.
Liegen uns vollständige Nutzungsmeldungen vor, werden diese nutzungsbezogen vergütet; abzüglich Kommission und dem solidarischen 1% - Beitrag für soziale und kulturelle Zwecke. Fehlende und mangelhafte Meldungen gleichen wir durch eine Zuschlagsverteilung auf das Jahresaufkommen aus. Das Verhältnis zwischen nutzungsbezogener Verteilung und der Verteilung per Zuschlag bestimmt der Aufsichtsrat über eine Quote.

Gut zu wissen: Tantiemen aus den Abrufen außerhalb Europas schütten wir in den Auslandssparten aus. 

Weitere Informationen:

Gemischte Onlineplattformen auf einen Blick 

Einnahmen erhalten wir aus Lizenzvergaben
Die Einnahmen, die wir in den GOP-Sparten verteilen, erhalten wir aus den Lizenzkäufen durch die Social-Media-Plattformen, z.B. von Google (YouTube) und Meta (Facebook, Instagram).

Nutzungsmeldungen sind unsere Verteilungsgrundlage
Hauptsächlich erhalten wir Nutzungsinformationen von den Online-Plattformen selbst, z.B. aus dem System Content ID von YouTube. Mit dem Geschäftsjahr 2023 haben wir die Datenbasis erweitert. Wir ziehen nun auch Meldungen von Drittanbietern und den Berechtigten selbst (z.B. im Claiming-Tool) heran.

Verteilung der Einnahmen anhand des dualen Verteilungsmodells Liegen uns vollständige Nutzungsmeldungen vor, werden diese nutzungsbezogen vergütet; abzüglich Kommission und dem solidarischen 1% - Beitrag für soziale und kulturelle Zwecke. Fehlende und mangelhafte Meldungen gleichen wir durch eine Zuschlagsverteilung auf das Jahresaufkommen aus. Das Verhältnis zwischen nutzungsbezogener Verteilung und der Verteilung per Zuschlag bestimmt der Aufsichtsrat über eine Quote.

Wie das duale Verteilungsmodell im Detail funktioniert, erfahren Sie hier

Gut zu wissen: Tantiemen aus den Abrufen außerhalb Europas schütten wir in den Auslandssparten aus. Näheres über diese Verteilung erfahren Sie auf unserer Auslandsseite.

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Das duale Verteilungsmodell

Aufgrund fehlender und unvollständiger Daten über die Nutzung von Werken auf Social-Media-Plattformen verteilen wir in den Sparten der Gemischten Online Plattformen parallel auf zwei Wegen:

  • Sind verwertbare Nutzungsinformationen vorhanden, erfolgt eine nutzungsbezogene Verteilung an die Berechtigten. So kann eine werk- und klickgenaue Verteilung erfolgen, vergleichbar mit den Verteilungen für Nutzungen auf Spotify oder Apple Music.
  • Nutzungen, die aufgrund fehlender Daten nicht verwertet werden können, vergüten wir in Form eines Zuschlags. Basis dafür ist die Annahme, dass Musikinhalte, die in anderen Zusammenhängen genutzt werden, auch auf Social-Media-Plattformen stattfinden. Der Zuschlag richtet sich daher nach dem Aufkommen der Nutzungen in anderen Sparten.

Die GEMA arbeitet weiterhin intensiv daran, das Reporting von YouTube und anderen Plattformen zu verbessern.

Der Zuschlag berechnet sich aus dem Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten. Berücksich­tigt werden nahezu alle Spartenaufkommen, aber in unterschiedlicher Gewichtung. Dazu wird jede Plattform für sich betrachtet. Erst die Summe aus der nutzungsbezogenen Verteilung GOP und dem GOP-Zuschlag ergibt die Vergütung für die Werknutzungen auf einer Plattform.

Welcher Anteil der Einnahmen einer Plattform nutzungsbezogen und welcher als Zuschlag verteilt wird (sog. Quote), entscheidet der Aufsichtsrat auf Grundlage verfügbarer empirischer Daten.

Lizenzeinnahmen von Youtube als Grafik

Die Verteilung der Einnahmen von YouTube

Von YouTube erhalten wir derzeit nur teilweise verwertbare Nutzungsmeldungen über das System Content-ID. Deshalb schütten wir Einnahmen von YouTube im dualen Verteilungsmodell aus.

Für die Verteilung der Jahre 2019 und 2020 hat der Aufsichtsrat die Aufteilung der Einnahmen, die aufgrund von Nutzungsmeldungen bzw. als Zuschlag verteilt werden (Quote), mit 30% (Nutzungsmeldungen) zu 70% (Zuschlag) festgelegt. Für 2021 und 2022 gilt eine Aufteilung im Verhältnis von 35% zu 65%.

Mehr zum Thema YouTube-Ausschüttungen finden Sie in diesem Virtuos-Artikel.

Was sind Aufrufe meines Werks auf YouTube wert?

Ihr Song oder Musikstück kommt in einem YouTube-Video vor. Ermitteln Sie jetzt den ungefähren Geldwert dieser Aufrufe im letzten Jahr.

Mein Werk ist:
Aufrufe überwiegend:
Ungefährer Betrag - basierend auf der Anzahl der Aufrufe:
ca. 0,00 €

Für mehr Fairness und Transparenz im Streaming-Markt

Im Online-Bereich und vor allem beim Streaming mangelt es an Fairness und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber. Der digitale Markt für kreative Inhalte muss insgesamt besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten werden und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen. Daher setzen wir uns ein für eine bessere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.

Das GOP Claiming-Tool der GEMA

Reich an Streams, aber arm an Tantiemen?

Ihre Werke werden auf den Plattformen YouTube, Meta oder TikTok massenhaft geklickt? Sie erhalten dafür von der GEMA aber keine Ausschüttung? Grund dafür ist, dass die genannten Plattformen keine verwertbaren Nutzungsmeldungen liefern. Für diese Fälle haben wir das GOP Claiming-Tool entwickelt.


So funktioniert es:

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Claiming-Plattformen

Geltend machen können Sie Ihre gespielten Werke auf den Social-Media-Plattformen YouTube, Instagram, Facebook und TikTok.

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Claiming-Voraussetzung

Sie können für jedes Geschäftsjahr bis zu 10 Videos geltend machen. Dabei müssen Videos auf YouTube mindestens 100.000 Abrufe/Jahr, Videos auf Facebook und Instagram aufweisen. 

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Zum Claiming-Tool

Um zum „GOP Claiming-Tool“ zu gelangen, folgen Sie einfach dem Link zum Onlineportal und gehen auf "Reklamation". Dann klicken Sie auf „Keine Ausschüttung erhalten“ und anschließend auf „Digital“. Fügen Sie dort den Link zu dem Video ein, das Sie geltend machen möchten.

Wie die GEMA Ihre YouTube-Tantiemen ausschüttet

Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf.

Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr. Aufgrund unseres dualen Verteilungsmodells schütten wir die klickgenaue und nutzungsbezogene Verteilung unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) aus. Die Zuschlagsverteilung finden Sie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube).

Kurz gesagt:  Klickgenaue Verteilung + Zuschlagsverteilung = YouTube-Tantiemen insgesamt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mitgliederservice@gema.de zur Verfügung.

Auf ein Gespräch mit ...

Josef Eschker. Er ist bei der GEMA Abteilungsleiter des VR/A-Service – Verteilung Vervielfälti­gungsrechte, Online und Ausland.

Gemeinsam mit seinem Team steht er Mitgliedern und Schwestergesellschaften für Fragen und Reklamationen zu Ausschüttungen von YouTube, Spotify oder Netflix, ebenso von      CD-/DVD-Vervielfältigungen sowie von Nutzungen des GEMA Repertoires im Ausland zur Verfügung.

Immer wieder werden Fragen zur GOP Verteilung an die Serviceabteilung gestellt. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, einige grundlegende Antworten zu geben.

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Youtube App auf einem Handy Bilschirm

GEMA Pilotprojekt – YouTube Claiming-Tool

Ihre Werke werden auf YouTube in relevantem Umfang genutzt, Sie erhalten dafür von der GEMA aber keine Ausschüttung? Für diese Fälle, in denen in der Regel YouTube der GEMA keine verwertbaren Nutzungsmeldungen zur Verfügung stellt, haben wir das GEMA Pilotprojekt „YouTube Claiming-Tool“ gestartet. Wir geben damit unseren Mitgliedern die Möglichkeit, Nutzungen ihrer Werke auf YouTube, die nicht auf eigenen Channels hochgeladen sind, auf einfache Weise glaubhaft zu machen.
 
Für Nutzungen im Vorjahr können Sie für bis zu 10 Videos mit 
jeweils mind. 100.000 Aufrufen/Jahr eine vorgezogene Ausschüttung erhalten. Senden Sie uns dazu die Video-Links über das „YouTube Claiming-Tool“.

Zu beachten ist: Die Ausschüttungen dafür erfolgen im Jahresverlauf, werden jedoch mit dem GOP-Zuschlag für das betreffende Geschäftsjahr verrechnet.
 
Um zum „YouTube Claiming-Tool“ zu gelangen, folgen Sie einfach dem Link zum Onlineportal  und gehen auf "Reklamation". Dann klicken Sie auf „Keine Ausschüttung erhalten“ und anschließend auf „Digital“.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werke zeitig anmelden: Melden Sie Ihre Werke möglichst schon vor Veröffentlichung direkt über unser  Onlineportal an, spätestens aber einen Monat nach Ende des Nutzungsmonats (Veröffentlichung).


Ausschüttungsturnus: In den Sparten Gemischte Onlineplattformen (GOP & GOP VR - nutzungsbezogene Verteilung) schütten wir viermal im Jahr aus - zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres.

Den Zuschlag verteilen wir in der Regel zum 01.12. eines Jahres. Zusätzlich gibt es eine Zuschlagsverteilung von Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen User-generated content zum 01.02. eines Jahres.

Rechtzeitig reklamieren: In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung (Aktuell: 01.02.2024 für Nutzungen in 2022).

Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.

Häufige Fragen zu den GOP-Ausschüttungen

Bei der Zuschlagsverteilung handelt es sich um Ausschüttungen für paneuropäische Nutzungen Ihrer Werke auf YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und Triller, für die die GEMA Lizenzeinnahmen, jedoch keine (verwertbaren) Nutzungsmeldungen erhalten hat. Das bedeutet, dass Sie von uns zusätzliche Tantiemen erhalten, die nicht anhand von Nutzungsmeldungen errechnet werden können.
Die Zuschlagsverteilung erfolgt gemäß § 182e des Verteilungsplans als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten. Das Aufkommen in den GOP Sparten wird bei der Zuschlagsberechnung nicht berücksichtigt. 

Um ungerechtfertigt hohe Ausschüttungen an Urheber/-innen, die zwar ein hohes Offline-, aber kaum Online-Repertoire haben, zu vermeiden, finden Abstufungen nach der Aufkommenshöhe statt. Das bedeutet, dass das Aufkommen eines/r Urheber/-in

  • bis zu einem Betrag von 2.000,00 EUR zu 100 %, 
  • für den Aufkommensabschnitt von 2.000,01 bis 20.000,00 EUR zu 50 % und 
  • für Beträge, die 20.000,00 EUR übersteigen, zu 20 %

berücksichtigt wird.

In den Sparten GOP und GOP VR wurde jeweils eine Kommission in Höhe von 10 % von der Verteilungssumme abgezogen. Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung 2023 wurde der 10 % Abzug für soziale und kulturelle Zwecke in den GOP Sparten von 10 % auf 1 % reduziert. Diesen Betrag verwenden wir zur sozialen Unterstützung und kulturellen Förderung unserer Mitglieder, und zwar gezielt für den Online-Bereich. In der Mitgliederversammlung 2024 wurde durch einen weiteren Antrag ein neues Förderkonzept speziell für den Online-Bereich beschlossen. Darin werden zwei Förderansätze miteinander kombiniert: 1) Im Kulturzuschlag Online orientiert sich die Förderung anhand des Mitgliedsaufkommens. Auch die Förderung von Newcomer/-innen ist hier vorgesehen. 2) Der Kulturfond Online ermöglicht eine Förderung einzelner Werke und Projekte.

Für die Zuschlagsverteilung am 1.2.24 aus dem Geschäftsjahr 2023 gilt noch die alte Version des dualen Verteilungsmodells

Zuschlag bedeutet dabei: Anhand Ihrer Einkünfte aus anderen Sparten bekommen Sie einen prozentualen Zuschlag ausgeschüttet. Haben Sie z. B. 100 € in den Online Sparten erhalten, bekommen Sie einen Zuschlag von 3,92 €, wie Sie in der Tabelle unten ablesen können.

Die Zuschlagsverteilung erfolgt gemäß § 182e Verteilungsplan als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten für das Geschäftsjahr 2021, getrennt nach den Spartengruppen: Aufführung & Wiedergabe (BM, DK, DK VR, E, ED, EM, KI, U, UD); Hörfunk (R, R VR); Fernsehen & Vorführung (FS, FS VR zu 1/10, T, TD, TD VR, T FS, T FS VR, VOD, VOD VR); Vervielfältigung & Verbreitung“ (BT VR, PHONO VR); Online“ (KMOD, KMOD VR, MOD, MOD VR, WEB, WEB VR) sowie Ausland (A, A VR).

Die gerundeten, durchschnittlich-prozentualen Zuschlagssätze betragen für die Einnahmen von 2021:

Sparte Zeitraum Portal
Auffüh­rung Wieder­gabe
Hörfunk
Fern­sehen Vorführung
Verviel­fältigung Verbrei­tung
Online
Ausland
GOP 2021
TikTok Triller
0,15 %
0,33 %
0,14 %
0,35 %
0,49 %
0,28 %
GOP VR 2021
TikTok Triller
0,09 %
0,21 %
0,09 %
0,19 %
0,31 %
0,18 %
GOP 2021
Facebook Instagram
0,54 %

1,10 %

0,52 %

1,33 %

1,47 %
0,94 %
GOP VR 2021
Facebook Instagram
0,33 %
0,65 %
0,32 %
0,70 %
0,85 %
0,57 %
GOP 2021
YouTube
1,72 %
3,04 %
1,43 %
4,03 %
3,92 %
2,68 % 
GOP VR 2021
YouTube
1,03 %
1,79 %
0,87 %
2,12 %
2,27 %
1,57 %
In den Sparten GOP und GOP VR wurde jeweils eine Kommission in Höhe von 10 % von der Verteilungssumme abgezogen. In der Sparte GOP sind weitere 10 % für soziale und kulturelle Zwecke gemäß § 30 Abs. 1 des Verteilungsplans abgezogen (dieser Abzug wurde in der Mitgliederversammlung 2023 auf 1 % abgesenkt). 
Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf. Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) für die klickgenaue Verteilung sowie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube) für die Zuschlagsverteilung.

Die dreimonatige Reklamationsfrist für paneuropäische Nutzungen bei YouTube in 2020 beginnt mit der Zuschlagsverteilung per 01.01.2022. Hierbei gelten zwei Besonderheiten, die vom GEMA Aufsichtsrat festgelegt wurden:

  1. Zur Glaubhaftmachung von Nutzungen in den Sparten GOP und GOP VR bedarf es objektiver Daten, aus denen sich für das jeweilige Werk, die Zahl der Abrufe, der Nutzungszeitraum und die Staaten, aus denen die Abrufe erfolgt sind, ergeben. Im Übrigen gilt § 59 des Verteilungsplans.
  2. Hat der Berechtigte für die Gemischte Online Plattform bereits eine Ausschüttung im Rahmen der Zuschlagsverteilung erhalten, so wird diese mit dem Ausschüttungsanspruch verrechnet, der sich aus einer erfolgreichen Reklamation ergibt.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 (0) 30 21245 600 (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr) oder per E-Mail unter mitgliederservice@gema.de.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber im Onlineportal.

Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter Meine Tantiemen die Detailaufstellungen herunterladen.

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen in  Gemischte Online Plattformen

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber im Onlineportal.

Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

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