Musikstreaming in Deutschland
Erlössituation im deutschen Musikstreaming-Markt
Musikstreaming boomt und dominiert den Musikmarkt. 45 Prozent der Deutschen nutzen mittlerweile Musikstreaming – unter 14- bis 29-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 84 Prozent. Doch wer verdient am Streaming und wie viel kommt am Ende bei den Musikschaffenden an? Diese und weitere Fragen untersucht nun erstmals eine von der GEMA beauftragte Studie der Beratungs- und Forschungsgruppe Goldmedia für den deutschen Musikstreaming-Markt.
Statement zum Streaming-Bericht des EU-Parlaments
„Die Streaming Economy muss sich verändern. Das ist das Signal, das vom Europäischen Parlament ausgeht. Wir müssen zu einer fairen Balance kommen, die insbesondere die Situation der Urheberinnen und Urheber im Musikstreaming-Markt deutlich verbessert.“
Dr. Tobias Holzmüller, GEMA CEO
Keine angemessene Vergütung beim Musikstreaming
Aus Sicht der GEMA belegt die Studie damit ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, erklärt GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker. Auch die im Rahmen der Studie befragten GEMA Mitglieder sehen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung. 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.
Quelle: Goldmedia-Befragung im Auftrag der GEMA 2022, n=4.278; Basis: GEMA Mitglieder
Streaming-Wachstum auf dem Rücken der Musikschaffenden
Im Rahmen der Studie berechnete die Forschungsgruppe von Goldmedia die Nettoumsatzverteilung bei einem Standard-Einzelabonnement. Diese Abonnements werden üblicherweise zu einem Preis von 9,99 Euro pro Monat angeboten. Etwa zwei Drittel der Nutzenden streamen über kostenpflichtige Abos. Das Ergebnis: Rund 30 Prozent der Nettoumsätze bei einem Standard-Einzelabonnement verbleiben bei den Streaming-Diensten. Rund 55 Prozent werden an die Leistungsschutzrechtsseite (Musiklabels und Musiker/-innen) ausgeschüttet, 15 Prozent der Nettoumsätze erhält die Urheberrechtsseite (Komponist/-innen, Textdichter/-innen, Musikverlage).
Besonders auffallend: Mit zusammen 22,4 Prozent Anteil an den Nettoumsätzen erhalten die Musikschaffenden (Urheber/-innen und Musiker/-innen) deutlich weniger als die Streaming-Dienste oder Labels.
Quelle: Goldmedia-Analyse; Basis: monatliche Gebühren für ein Standard-Streaming-Abonnement nach MwSt.; Rundungsdifferenzen möglich