Verteilung der Einnahmen von Social-Media-Plattformen

Musik auf social media

Play fair, reel fair

Sie ist im Dance-Challenge-Reel auf TikTok, im neuen Make-Up-Tutorial auf Instagram und im Katzenvideo auf YouTube: Musik. Werden die Songs unserer Mitglieder auf diesen Social-Media-Plattformen gespielt, erhalten Sie als GEMA Mitglied Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Onlineplattformen (GOP & GOP VR).

Wir benötigen vollständige Informationen darüber, welche Werke wie oft auf der Plattform genutzt wurden. Leider liegen uns diese Nutzungsmeldungen nicht immer vor. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Musikerkennungssystem von YouTube einen Song nicht erfassen konnte.

Unsere Mission: Trotz fehlender Informationen die Einnahmen möglichst genau und fair an unsere Mitglieder zu verteilen. Deshalb entwickeln wir unser Verteilungsmodell stetig weiter. Sie möchten wissen, wie das Modell genau funktioniert? Dann lesen Sie weiter.

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Gemischte Online Plattformen auf einen Blick

Wo kommen die Einnahmen her?
Aus Lizenzeinnahmen, die wir von Online Plattformen mit user-generierten Inhalten einsammeln (z.B. YouTube, Facebook, TikTok).

Welche Nutzungsinformationen werden herangezogen?
Nutzungsmeldungen der Online Plattformen, z.B. aus dem System Content ID von YouTube.

So verteilen wir die Einnahmen:
​​​​​​​Verteilt wird über das duale Verteilungsmodell. Zum einen erfolgt eine Direktverteilung, insofern Nutzungsmeldungen vorliegen. Zum anderen werden fehlende und mangelhafte Meldungen ausgeglichen durch eine Zuschlagsverteilung über nahezu alle Sparten.

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Das duale Verteilungsmodell im Detail

Die Verteilung der Einnahmen aus den Online-Sparten basiert auf der Grundlage von Nutzungsmeldungen. Je besser die gelieferten Informationen sind, desto genauer können wir die Einnahmen Ihren Werken zuordnen. Leider sind diese Daten oft mangelhaft oder fehlen, weshalb wir die Einnahmen parallel auf zwei Wegen verteilen: nutzungsbezogen und per Zuschlag. Das Verhältnis bestimmt dabei der Aufsichtsrat (Quote).

Die Einnahmen in den Online-Sparten im Geschäftsjahr 2023 werden anhand folgender Quoten verteilt:

  • YouTube: 65 % nutzungsbezogen, 35 % per Zuschlag
  • TikTok: 85 % nutzungsbezogen, 15 % per Zuschlag
  • Instagram & Facebook: 75 % nutzungsbezogen, 25 % per Zuschlag

Erst die Summe aus der nutzungsbezogenen Verteilung GOP und dem GOP-Zuschlag ergibt die Vergütung für die Werknutzungen auf einer Plattform.

Nutzungsbezogene Verteilung: Liegen uns alle relevanten Informationen zu einer Werknutzung auf einer Gemischten Onlineplattform vor, verteilen wir nutzungsbezogen. Die Tantiemen der/des Berechtigten berechnen wir anhand der Abrufzahlen des gemeldeten Werks. Sie fragen sich, wieviel die Klicks Ihrer Werke auf einer Social-Media-Plattform wert sind? Ermitteln Sie das schnell und einfach mit unserem Tantiemenrechner.

Zuschlagsverteilung: Um fehlende oder nicht verwertbare Nutzungsmeldungen trotzdem vergüten zu können, verteilen wir einen Teil der Einnahmen in Form eines Zuschlags. So stellen wir auch für die Werke unserer Mitglieder, die zwar auf einer Social-Media-Plattform gespielt, für die uns jedoch keine Meldungen vorliegen, eine Ausschüttung sicher.

Wie wir den Zuschlag berechnen? Wir gehen davon aus, dass beliebte und vielgespielte Werke in den anderen Bereichen in ähnlichem Umfang auf den Social-Media-Plattformen stattfinden. Der Zuschlag richtet sich daher nach dem Aufkommen der Nutzungen in anderen Sparten.

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Lizenzeinnahmen von Youtube als Grafik

Die Verteilung der Einnahmen von YouTube

Von YouTube erhalten wir derzeit nur teilweise verwertbare Nutzungsmeldungen über das System Content-ID. Deshalb schütten wir Einnahmen von YouTube im dualen Verteilungsmodell aus.

Für die Verteilung der Jahre 2019 und 2020 hat der Aufsichtsrat die Aufteilung der Einnahmen, die aufgrund von Nutzungsmeldungen bzw. als Zuschlag verteilt werden (Quote), mit 30% (Nutzungsmeldungen) zu 70% (Zuschlag) festgelegt. Für 2021 und 2022 gilt eine Aufteilung im Verhältnis von 35% zu 65%.

Mehr zum Thema YouTube-Ausschüttungen finden Sie in diesem Virtuos-Artikel.

Was sind Aufrufe meines Werks auf YouTube wert?

Ihr Song oder Musikstück kommt in einem YouTube-Video vor. Ermitteln Sie jetzt den ungefähren Geldwert dieser Aufrufe im letzten Jahr.

Mein Werk ist:
Aufrufe überwiegend:
Ungefährer Betrag - basierend auf der Anzahl der Aufrufe:
ca. 0,00 €

Für mehr Fairness und Transparenz im Streaming-Markt

Im Online-Bereich und vor allem beim Streaming mangelt es an Fairness und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber. Der digitale Markt für kreative Inhalte muss insgesamt besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten werden und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen. Daher setzen wir uns ein für eine bessere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.

Wie die GEMA Ihre YouTube-Tantiemen ausschüttet

Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf.

Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr. Aufgrund unseres dualen Verteilungsmodells schütten wir die klickgenaue und nutzungsbezogene Verteilung unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) aus. Die Zuschlagsverteilung finden Sie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube).

Kurz gesagt:  Klickgenaue Verteilung + Zuschlagsverteilung = YouTube-Tantiemen insgesamt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mitgliederservice@gema.de zur Verfügung.

Auf ein Gespräch mit ...

Josef Eschker. Er ist bei der GEMA Abteilungsleiter des VR/A-Service – Verteilung Vervielfälti­gungsrechte, Online und Ausland.

Gemeinsam mit seinem Team steht er Mitgliedern und Schwestergesellschaften für Fragen und Reklamationen zu Ausschüttungen von YouTube, Spotify oder Netflix, ebenso von      CD-/DVD-Vervielfältigungen sowie von Nutzungen des GEMA Repertoires im Ausland zur Verfügung.

Immer wieder werden Fragen zur GOP Verteilung an die Serviceabteilung gestellt. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, einige grundlegende Antworten zu geben.

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Das GOP Claiming-Tool der GEMA

Reich an Streams, aber arm an Tantiemen? 

Ihre Werke werden auf den Plattformen YouTube, Meta oder TikTok massenhaft geklickt? Sie erhalten dafür von der GEMA aber keine Ausschüttung? Grund dafür ist, dass die genannten Plattformen keine verwertbaren Nutzungsmeldungen liefern. Für diese Fälle haben wir das GOP Claiming-Tool entwickelt.

So funktioniert es:
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Claiming-Plattformen

Geltend machen können Sie Ihre gespielten Werke auf den Social-Media-Plattformen YouTube, Instagram, Facebook und TikTok.

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Claiming-Voraussetzung

Sie können für jedes Geschäftsjahr bis zu 10 Videos geltend machen. Dabei müssen Videos auf YouTube mind. 100.000, Videos auf Facebook/ Instagram mind. 200.000 und Videos auf TikTok mind. 1 Mio. Abrufe im Jahr aufweisen.

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Zum Claiming-Tool

Um zum „GOP Claiming-Tool“ zu gelangen, folgen Sie einfach dem Link zum Onlineportal in den Service Reklamation. Dann klicken Sie auf Keine Ausschüttung erhalten und anschließend auf Digital. Fügen Sie dort den Link zu dem Video ein, das Sie geltend machen möchten.

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GEMA Pilotprojekt – YouTube Claiming-Tool

Ihre Werke werden auf YouTube in relevantem Umfang genutzt, Sie erhalten dafür von der GEMA aber keine Ausschüttung? Für diese Fälle, in denen in der Regel YouTube der GEMA keine verwertbaren Nutzungsmeldungen zur Verfügung stellt, haben wir das GEMA Pilotprojekt „YouTube Claiming-Tool“ gestartet. Wir geben damit unseren Mitgliedern die Möglichkeit, Nutzungen ihrer Werke auf YouTube, die nicht auf eigenen Channels hochgeladen sind, auf einfache Weise glaubhaft zu machen.
 
Für Nutzungen im Vorjahr können Sie für bis zu 10 Videos mit 
jeweils mind. 100.000 Aufrufen/Jahr eine vorgezogene Ausschüttung erhalten. Senden Sie uns dazu die Video-Links über das „YouTube Claiming-Tool“.

Zu beachten ist: Die Ausschüttungen dafür erfolgen im Jahresverlauf, werden jedoch mit dem GOP-Zuschlag für das betreffende Geschäftsjahr verrechnet.
 
Um zum „YouTube Claiming-Tool“ zu gelangen, folgen Sie einfach dem Link zum Onlineportal  und gehen auf "Reklamation". Dann klicken Sie auf „Keine Ausschüttung erhalten“ und anschließend auf „Digital“.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werke zeitig anmelden:

Melden Sie Ihre Werke möglichst schon vor Veröffentlichung direkt über unser Onlineportal an, spätestens aber einen Monat nach Ende des Nutzungsmonats.

Ausschüttungsturnus:
In den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR - nutzungsbezogene Verteilung) schütten wir zweimal im Jahr aus, zum 01.04. und zum 01.10.

NEU ab 2024:
 Diese Ausschüttungsfrequenz in GOP & GOP VR (nutzungsbezogene Verteilung) erhöhen wir von halb- auf vierteljährlich. Hier werden die Tantiemen künftig jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres ausgeschüttet.

Zudem erfolgt eine Zuschlagsverteilung in den Sparten der Gemischten Online Plattformen in der Regel zum 01.12. eines Jahres sowie eine Zuschlagsverteilung von Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen User-generated content zum 01.02. eines Jahres. 

Rechtzeitig reklamieren: In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung (Aktuell: 01.02.2024 für Nutzungen in 2022).

Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen in  Gemischte Online Plattformen

Bei der Zuschlagsverteilung handelt es sich um Ausschüttungen für paneuropäische Nutzungen Ihrer Werke auf YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und Triller, für die die GEMA Lizenzeinnahmen, jedoch keine (verwertbaren) Nutzungsmeldungen erhalten hat.

Zuschlag bedeutet dabei: Anhand Ihrer Einkünfte aus anderen Sparten bekommen Sie einen prozentualen Zuschlag ausgeschüttet. Haben Sie z. B. 100 € in den Online Sparten erhalten, bekommen Sie einen Zuschlag von 5,27 €, wie Sie in der Tabelle unten ablesen können.

Die Zuschlagsverteilung erfolgt gemäß § 182e Verteilungsplan als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten für das Geschäftsjahr 2020, getrennt nach den Spartengruppen: Aufführung & Wiedergabe (BM, DK, DK VR, E, ED, EM, KI, U, UD); Hörfunk (R, R VR); Fernsehen & Vorführung (FS, FS VR zu 1/10, T, TD, TD VR, T FS, T FS VR, VOD, VOD VR); Vervielfältigung & Verbreitung“ (BT VR, PHONO VR); Online“ (KMOD, KMOD VR, MOD, MOD VR, WEB, WEB VR) sowie Ausland (A, A VR).

Die gerundeten, durchschnittlich-prozentualen Zuschlagssätze betragen für die Einnahmen von 2020:
Sparte Zeitraum Portal
Auffüh­rung Wieder­gabe
Hörfunk
Fern­sehen Vorführung
Verviel­fältigung Verbrei­tung
Online
Ausland
GOP 2020
TikTok Triller
0,15 %
0,33 %
0,14 %
0,35 %
0,49 %
0,28 %
GOP VR 2020
TikTok Triller
0,09 %
0,21 %
0,09 %
0,19 %
0,31 %
0,18 %
GOP 2020
Facebook Instagram
0,40 %
1,12 %
0,48 %
0,98 %
1,78 %
0,94 %
GOP VR 2020
Facebook Instagram
0,24 %
0,70 %
0,31 %
0,51 %
1,12 %
0,59 %
GOP 2020
YouTube
1,72 %
3,65 %
1,57 %
4,03 %
5,27 %
3,06 % 
GOP VR 2020
YouTube
1,03 %
2,29 %
1,02 %
2,12 %
3,34 %
1,91 %
In den Sparten GOP und GOP VR wurde jeweils eine Kommission in Höhe von 10 % von der Verteilungssumme abgezogen. In der Sparte GOP sind weitere 10 % für soziale und kulturelle Zwecke gemäß § 30 Abs. 1 des Verteilungsplans abgezogen.
Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf. Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) für die klickgenaue Verteilung sowie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube) für die Zuschlagsverteilung.

Die dreimonatige Reklamationsfrist für paneuropäische Nutzungen bei YouTube in 2020 beginnt mit der Zuschlagsverteilung per 01.01.2022. Hierbei gelten zwei Besonderheiten, die vom GEMA Aufsichtsrat festgelegt wurden:

  1. Zur Glaubhaftmachung von Nutzungen in den Sparten GOP und GOP VR bedarf es objektiver Daten, aus denen sich für das jeweilige Werk, die Zahl der Abrufe, der Nutzungszeitraum und die Staaten, aus denen die Abrufe erfolgt sind, ergeben. Im Übrigen gilt § 59 des Verteilungsplans.
  2. Hat der Berechtigte für die Gemischte Online Plattform bereits eine Ausschüttung im Rahmen der Zuschlagsverteilung erhalten, so wird diese mit dem Ausschüttungsanspruch verrechnet, der sich aus einer erfolgreichen Reklamation ergibt.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 (0) 30 21245 600 (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr) oder per E-Mail unter mitgliederservice@gema.de.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber im Onlineportal.

Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen in  Gemischte Online Plattformen

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber im Onlineportal.

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