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Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft: die außerordentliche und die ordentliche. Für Neumitglieder ist zunächst die außerordentliche Mitgliedschaft vorgesehen. Ordentliches Mitglied können Sie nach fünf Jahren außerordentlicher Mitgliedschaft und nach Erreichen eines bestimmten Mindestaufkommens werden.
Informationen zu den Formen der Mitgliedschaft
Die Interessen der außerordentlichen Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung von den 64 Delegierten vertreten. Informationen und Kontakt zu den Delegierten
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 1200210-53
Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr