Wie hoch sind die GEMA Gebühren im Einzelhandel?
Schon für einen geringen monatlichen Betrag können Sie die Musik spielen, die bei Ihnen im Ladengeschäft für eine angenehme Atmosphäre sorgt und die Kundinnen und Mitarbeiter zu schätzen wissen.
Wie hoch die GEMA Vergütung im Einzelhandel ist – denn streng genommen ist es keine Gebühr bei der GEMA –, hängt in erster Linie von der Raumgröße ab. Hier wird unterschieden bis zu 100 qm, bis zu 200 qm, usw.
Einfluss auf die GEMA Vergütung hat auch das genutzte Medium, sprich ob Sie Original-CDs (Streaming u. Ä.), Hörfunk oder Fernseh-Wiedergabe wählen. Außerdem gilt: Je länger die Vertragsdauer, desto günstiger wird es. So ist die monatliche Vergütung bei einem Jahresvertrag niedriger als bei einem Monatsvertrag, ersterer kann aber auch nur jährlich gekündigt werden.
Übersichtlich dargestellt finden Sie sämtliche Tarife in unserer Tarifübersicht für Einzelhandel, Arztpraxen, Friseurbetriebe u. Ä. Neben der Vergütungssätze für Hintergrundmusik finden Sie darin auch die Tarife für Musik in Warteschleifen, Online-Nutzungen (in geringem Umfang) sowie für Vervielfältigung (z. B. Kopieren von Original-CDs).
Gut zu wissen: Die genannten Vergütungen für Hintergrundmusik enthalten sämtliche Zuschläge der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Corint Media GmbH. Für die genannten Gesellschaften übernehmen wir das Inkasso.
Um Ihren Preis zu berechnen und die Musik anzumelden, nutzen Sie unseren Preisrechner.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 1200210-53
Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr