Werke & Repertoire

Nur wenn Sie Ihre Werke anmelden, können wir die Tantiemen dafür einsammeln. Alles rund um Werkanmeldung und Dokumentation.

Filme und Serien

  • Kann ich eine AV-Anmeldung auch vornehmen, wenn ich nicht den gesamten Musikinhalt kenne?

    Audiovisuelle Produktionen können Sie auch dann bei uns anmelden, wenn Sie nicht alle Musiktitel der AV-Produktion kennen. Melden Sie sich dafür einfach in unserem Onlineportal an und nutzen den Service AV-Anmeldung.

    Im Anmeldeformular finden Sie im Bereich CueSheet die Frage: „Ist der gesamte Musikinhalt im CueSheet enthalten“? Klicken Sie hier auf Nein.

    (Filmproduzenten melden via Formular.)

    Bitte denken Sie daran, uns die Musiklisten – sobald verfügbar – per E-Mail an produkte@gema.de nachzureichen.

  • Wann lohnt es sich, ein Soundfile im Onlineportal hochzuladen?

    Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Ganz essenziell ist das Soundfile, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.

    Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei. Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Sparten zu. Dies sind Voraussetzungen, um die Nutzungsmeldung zu erstellen.

  • Warum wird mein Film/Serie trotz Anmeldung nicht in der AV-Anzeige angezeigt?

    In der AV-Anzeige werden nur AV-Produktionen aufgelistet, die Ihre Werke enthalten und bereits vollständig dokumentiert sind. Die Dokumentation einer AV-Produktion erfolgt erst, nachdem wir eine Nutzungsmeldung dafür erhalten haben.

    Da AV-Produktionen von uns i. d. R. erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn eine Nutzungsmeldung eingeht, kann es vorkommen, dass diese noch nicht in der AV-Anzeige zu sehen sind.

  • Was ist das Filmherstellungsrecht?

    Das Filmherstellungsrecht findet Anwendung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in einer audiovisuellen Produktion, z.B. in einem Kinofilm oder einem Videospiel. Sofern ein Lizenznehmer wie beispielsweise ein Kinoproduzent einen Song in seinem Kinofilm verwenden will, muss er das Herstellungsrecht klären, dafür dass er ein Filmwerk mit einem Musikwerk zusammenbringt und dadurch ein neues Produkt entsteht. Man nennt dieses Herstellungsrecht auch Synchronisation right / Sync right, bei uns in der Abteilung Produkte gerne kurz „HR“.

    1)    Fernseheigen- oder Auftragsproduktionen
    Bei Fernseheigen- oder Auftragsproduktionen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendeunternehmen, die für eigene Sendezwecke oder Übernahmesendungen bestimmt sind, nimmt die GEMA das Herstellungsrecht wahr und vergibt dieses über einen Rahmenvertrag an die jeweiligen Sendeunternehmen. Dieser gestattet dem Sendeunternehmen die Benutzung des von der GEMA verwalteten Repertoires ohne vorherige Rechteklärung im Einzelfall. Sind hingegen Dritte an der Herstellung beteiligt oder soll die Fernsehproduktion von Dritten genutzt werden, so muss die Einwilligung zur Nutzung von Musik zur Herstellung einer Fernsehproduktion grundsätzlich vorher beim Rechteinhaber erworben werden. Das gilt insbesondere für Coproduktionen.

    2)    Werbung
    Die Erlaubnis zur Musikverwendung zur Herstellung von Werbefilmen, -spots etc. der Werbung betreibenden Wirtschaft (z.B. im Kino oder Fernsehen) ist ausschließlich beim
    Rechteinhaber einzuholen. In diesem Bereich ist keine Übertragung des Herstellungsrechts auf die GEMA vorgesehen.

    3)    Verwendung von Musik in Unterrichts- und Lehrmedien (§ 60b UrhG)
    Für die Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien gilt gemäß § 60b UrhG eine besondere Privilegierung bei der Verwendung von Musik in ihren produzierten Unterrichts- und Lehrmedien. Diese Privilegierung erlaubt unter bestimmten Bedingungen die erlaubnisfreie Nutzung von Musikwerken.
     

  • Was ist ein Soundfile?

    Ein Soundfile besteht aus:

    • der Audiodatei Ihres Musikwerks (nur 1 Werk pro Audiodatei, kein Voice-over – kein fertiger Spot)

    • den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber, Auftragskomposition?)

    Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps) hochgeladen werden.

  • Welche Mindestangaben werden bei der Anmeldung eines Films oder einer Serie benötigt?
    • Originaltitel des Films / der Serie 
    • Produktionsland
    • Produktionsjahr
    • Produzent inkl. Kontaktdaten 
    • Erstverwertung
    • Informationen zum Filmherstellungsrecht
    • Verwendete Musikwerke: Titel, Musikdauer, Rechteinhaber (Urheber, ggf. Verlag)
  • Wie kann ich schnell und einfach einen Film/eine Serie mit vielen Einzelcues anmelden?

    Melden Sie sich dafür im Onlineportal an und nutzen Sie den Service Werkanmeldung. Geben Sie anschließend den Filmtitel bzw. Serientitel als Werktitel ein. Jetzt können Sie im Bereich Soundfile Upload alle einzelnen Cues hochladen und für jedes Soundfile dieselbe Werknummer vergeben.

    Anschließend melden Sie Ihre AV-Produktion über den Service AV-Anmeldung an. Achten Sie darauf, im Bereich Cue Sheet die Spieldauer der Einzelcues zu addieren und diese unter der einen Werknummer als ein Musikwerk anzugeben. So müssen Sie nicht für jeden Cue eine eigene Werknummer eingeben.

  • Wie melde ich einen Film oder eine Serie an?

    Ihren Film oder Ihre Serie melden Sie ganz einfach und bequem im Onlineportal mit dem Onlineservice AV-Anmeldung an.

    Der Service bietet Ihnen zwei Optionen zu Anmeldung:

    •   Anmeldung über das Online-Formular, welches Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung führt
    •   Anmeldung über unser Excel-Template, welches sie herunterladen, ausfüllen und anschließend wieder im Onlineportal hochladen können. 

  • Wie teile ich der GEMA mit, dass ich das Filmherstellungsrecht zu einem Film/einer Serie selbst wahrnehmen möchte?

    Wenn Sie das Filmherstellungsrecht zu einem Film oder einer Serie selbst wahrnehmen wollen, können Sie uns das im Onlineportal im Service AV-Anmeldung mitteilen.

    Dort wählen Sie am Ende der Anmeldung der audiovisuellen Produktion „Wahrnehmung des Herstellungsrechts durch das Mitglied selbst“ aus.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr