Ja, auch GEMA freie bzw. gemafreie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur durch Ihre Anmeldung können wir ihre gespielten Titel prüfen. Bei Veranstaltungen reichen Sie dazu eine Setlist ein. Aus dieser geht hervor, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Grundlage für diesen Vorgang ist die sogenannte GEMA Vermutung.
Nutzen Sie unseren Preisrechner im Onlineportal, um Veranstaltungen mit GEMA freier Musik anzumelden:
- Wählen Sie die auf Sie zutreffende Art der Veranstaltung aus und geben die erforderlichen Daten an.
- Registrieren Sie sich nach Ausfforderung, um die Musiknutzung anzumelden.
- Im Warenkorb gibt es ein Kommentarfeld. Tragen Sie dort ein, dass es sich um eine Veranstaltung mit GEMA freier Musik handelt.
- Nach der Veranstaltung reichen Sie die Setlist ein, auch das geht am einfachsten im Onlineportal im Service Meine Setlist.
- Wenn Sie den GEMA freien Titel nicht in unserer Repertoiresuche finden, nutzen Sie die Option Manuell erfassen und tragen dort die erforderlichen Daten ein.
- Setzen Sie das Häckchen Als GEMA frei melden unter der Setlist, wenn es sich ausschließlich um GEMA freie Musik handelt.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Rechnung storniert.
Auch wenn Sie dauerhaft Musik öffentlich nutzen, z. B. in einer Gaststätte oder im Einzelhandel, benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist.
Übrigens: Im Service Repertoiresuche können Sie sich vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.