Preise & Tarife

Es gibt viele Arten, Musik öffentlich zu nutzen. Daher gibt es verschiedene Tarife, anhand derer sich die Lizenzkosten berechnen. Wir geben einen Überblick.

Verträge & Lizenzen

  • In welchen Fällen kann ich einen Vertrag abschließen?

    Wenn Sie Musik dauerhaft nutzen; das kann z. B. die Radio-Wiedergabe im Friseursalon sein oder die Musikwiedergabe mittels CD im Einzelhandel.

    • Melden Sie die Musik bei uns an, am besten im Onlineportal, und Sie erhalten von uns ein Vertragsangebot.
    • Vertragslaufzeiten sind monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

    Gut zu wissen: Für Musiknutzungen, die nicht durch den Vertrag gedeckt sind, brauchen Sie eine gesonderte Lizenz. Beispiel: Sie melden Hintergrundmusik für eine Gaststätte an. Zusätzlich veranstalten Sie ein Sommerfest mit Livemusik. In dem Fall müssen Sie die Veranstaltung mit Livemusik einzeln anmelden.

  • Was ist eine Dauerlizenz und was ist eine Einzellizenz?

    Beide Begriffe sind bei uns nicht mehr gebräuchlich. Aber zur Erklärung: Mit einer Dauerlizenz ist ein Vertrag gemeint. Die Musik wird hier über einen längeren Zeitraum genutzt. Bei einer Einzellizenz handelt es sich um die Lizenz für eine einzelne Veranstaltung.

  • Was ist eine Lizenz für eine Veranstaltung?

    „Lizenz“ ist ein rechtlicher Begriff und bedeutet so viel wie „Erlaubnis“ oder „Genehmigung“.

    Angenommen, Sie melden bei uns eine Veranstaltung an, die einmalig stattfindet, z. B. ein Konzert, eine Party, eine Eröffnungsfeier oder eine Vernissage. Dann erhalten Sie von uns bei rechtzeitiger Anmeldung die Lizenz (Erlaubnis), auf der Veranstaltung Musik öffentlich zu nutzen.

  • Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?

    In der Regel sind einzelne Veranstaltungen nicht in dauerhaften Verträgen abgedeckt. Zwei Beispiele:
     

    1. Sie haben einen Vertrag für Hintergrundmusik in Ihrer Gaststätte abgeschlossen. Nun veranstalten Sie einen Kabarett-Abend.
    2. Sie betreiben eine Diskothek und haben einen Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern abgeschlossen. Sie möchten nun einen Abend mit Livemusik veranstalten.
       

    In beiden Fällen gilt: Sie müssen die Veranstaltungen zusätzlich anmelden. Diese sind nicht durch den Vertrag gedeckt. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung als im Vertrag vorgesehen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr