Werke & Repertoire

Nur wenn Sie Ihre Werke anmelden, können wir die Tantiemen dafür einsammeln. Alles rund um Werkanmeldung und Dokumentation.

Soundfiles

  • Gibt es ein Benutzerhandbuch und eine Api für den Soundfile Upload?

    Sie können sich das Benutzerhandbuch als PDF herunterladen.

    Und ja, es gibt eine Api für den Soundfile Upload. Die Dokumentation finden Sie unter GEMA Soundfile Api. 

  • Kann ich Freigaben für das Monitoring zurückziehen oder Soundfiles nachträglich bearbeiten?
    Sie können jederzeit die Freigabe Ihrer Soundfiles zurückziehen/einschränken. Außerdem besteht die Möglichkeit, Soundfile-Informationen bzw. die Werkzuordnung nach der Freigabe zu bearbeiten. Für letzteres müssen Sie die Freigabe allerdings erst zurückziehen.
  • Kann ich auch den gesamten Score eines Films und eines Hörspiels hochladen?

    Wenn in einem Soundfile nur ein Werk enthalten ist, kann der Score zusammengefasst hochgeladen werden. Sollten einzelne Tracks aber auch in anderen Produktionen (z. B. Serie) verwendet werden, empfiehlt sich das Hochladen von mehreren Dateien.

  • Kann ich mehrere Soundfiles oder Metadaten in Masse hochladen oder diese gleichzeitig bearbeiten?
    Wenn Sie mehrere Audiodateien hochladen wollen, können Sie durch Mehrfachselektion in Ihrem Explorer die Dateien per Drag & Drop hinzufügen. Alternativ können Sie auch über die Durchsuchen-Funktion mehrere Dateien auswählen.

    Um Metadaten in Masse über eine Datei hochzuladen, können Sie das Metadaten-Template im CSV-Format verwenden. Laden Sie das Template einfach über die Kachel auf der Startseite herunter. Eine genaue Beschreibung, wie Sie das Template ausfüllen, finden Sie im Benutzerhandbuch.

    Auch zu mehreren Soundfiles gleichzeitig Metadaten hinzufügen oder diese freigeben können Sie: So werden Ihnen nach der Markierung mehrerer Soundfiles Werkzeuge für die Massenbearbeitung angezeigt. Hierüber können Sie ein Werk zuordnen, Daten für Track-/Album-Release oder audiovisuelle Produktionen hinzufügen sowie Freigabe erteilen oder ändern.
  • Kann ich zu einer GEMA Werknummer mehrere Soundfiles hochladen?

    Zu einem Werk können alle unterschiedlichen Aufnahmen hochgeladen werden. Sollten sich die Aufnahmen nur in der Länge unterscheiden, ist es ausreichend, nur die längste Aufnahme hochzuladen.

  • Was bedeuten die einzelnen Statusangaben in der „Freigabe“? Warum ändert sich der Status nicht?

    Unvollständig: Das Soundfile wurde hochgeladen, jedoch noch nicht mit allen erforderlichen Angaben befüllt. (Pflichtangaben wie Titel, Urheber, Werknummer, Angabe zur Auftragsmusik sind nicht hinterlegt und müssen noch von Ihnen ergänzt werden. Alle anderen Angaben sind optional.)

    Bereit zur Freigabe: Es sind alle Pflichtangaben hinterlegt und die Angaben vollständig. Sie können die Dateien freigeben.

    Freigegeben: Sie haben der Verwendung zugestimmt und die Daten stehen nun für die Audiofingerprint-Dienstleister bereit.

    Der Status ändert sich nicht, obwohl Sie alle Pflichtangaben eingetragen haben? Klicken Sie in dem Fall einfach auf den Button Aktualisierung anzeigen.

  • Was ist ein Soundfile und in welchen Fällen sollte ich es hochladen?

    Ein Soundfile besteht aus:

    • der Audiodatei Ihres Musikwerks (nur 1 Werk pro Audiodatei, kein Voice-over – kein fertiger Spot)
    • den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber, Auftragskomposition?)
    Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16 Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320 kbps) im Onlineportal hochgeladen werden. Der Upload eines Soundfiles ersetzt nicht die Anmeldung Ihres Werkes bei der GEMA. Die Grundlage für die Dokumentation ist Ihre Werk-Anmeldung.

    Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden Sie das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Ganz essenziell ist das Soundfile, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.

    Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei. Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Sparten zu. Dies sind Voraussetzungen, um die Nutzungsmeldung zu erstellen.
  • Was muss ich beim Hochladen eines Soundfiles beachten?

    Formate:
    Das Soundfile muss in dem Format wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder im mp3-Format (320kbps) hochgeladen werden.

    Kein Voice Over:
    In einem Soundfile darf nur ein Werk und kein Voice Over enthalten sein.

    Aufnahme-Version:
    Um ein eindeutiges Monitoring-Ergebnis zu erhalten, sollte immer das final bearbeitete Soundfile bzw. der Master hochgeladen werden.

    Stereo:
    Wenn möglich, sollten die Dateien in Stereo und nicht in Mono hochgeladen werden.

    Browser:
    Für den Soundfile Upload können Sie folgende Browser nutzen: Google Chrome (neueste Major Version), Firefox (neueste Version und erweiterte Support Version), ESR, Safari oder Edge (zwei letzten Major Versionen).

    Gelöschte Soundfiles:
    Einmal gelöschte Soundfiles können Sie nicht wiederherstellen. In dem Fall müssen Sie die Audiodateien erneut hochladen.

  • Wo werden die Daten gespeichert und wohin gehen Soundfiles nach der Freigabe?
    Die Daten werden in einer Google Cloud Plattform gespeichert. Das Rechenzentrum steht in Frankfurt.

    Je nach Auswahl der Sparte wird Ihr Soundfile zu den entsprechenden Monitoring-Dienstleistern (SoundAware, soundmouse, yacast) weitergeleitet.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr