Tantiemen & Ausschüttung

Werden Ihre Werke öffentlich genutzt, erhalten Sie als GEMA Mitglied Tantiemen. Das Wichtigste zur Verteilung, Terminen, Fristen u. v. m.

Ausschüttungen

  • In welchen Sparten wird ausgeschüttet? Welche gehören zum Aufführungsrecht, Senderecht und Vervielfältigungsrecht?

    Diese Sparten gehören zum Aufführungsrecht:

    • Auslandsverteilung (Schwestergesellschaften) A AR
    • Konzerte der Ernsten Musik aller Art (E)
    • E-Musik-Direktverrechnung (Nettoeinzelverrechnung) (ED)
    • E-Musikaufführungen mittels mechanischer Vorrichtungen (EM)
    • Bühnenmusik (BM)
    • Musik im Gottesdienst (Ki)
    • Veranstaltungen von Unterhaltungs-und Tanzmusik (U)
    • U-Musik-Direktverteilung (UD)
    • U-Musikwiedergaben (M)
    • Diskotheken-Wiedergaben (DK, DK VR)

    Diese Sparten gehören zum Senderecht:

    • Auslandsverteilung (Schwestergesellschaften) A AR
    • Senderecht im Fernsehrundfunk und Wiedergaberecht bei öffentlicher Wiedergabe von Fernsehrundfunksendungen (FS (Großes Recht))
    • Senderecht im Tonrundfunk und Wiedergaberecht bei öffentlicher Wiedergabe von Tonrundfunksendungen (R (Großes Recht)
    • Tonrundfunk/ Hörfunk (R, R VR)
    • Fernsehrundfunk (FS, FS VR)
    • Tonfilm (T)
    • Tonfilm im Fernsehen (T FS, T FS VR)
    • Tonfilm Direktverrechnung (TD, TD VR)

    Diese Sparten gehören zum Vervielfältigungsrecht:

    • Auslandsverteilung für Vervielfältigungsrecht (A VR)
    • Vervielfältigungsrecht Bildtonträger (BT VR)
    • mechanische Musikwiedergabe in Diskotheken (DK, DK VR)

    Diese Sparten gehören zum Aufführungs- und Vervielfältigungsrecht:

    • Streaming auf Gemischten Online-Plattformen (GOP, GOP VR)
    • Zuspielung von Werken als Ruftonmelodie (KMOD, KMOD VR)
    • Music-on-Demand Download (MOD D, MOD D VR)
    • Music-on-Demand Streaming (MOD S, MOD S VR)
    • Vervielfältigungsrecht Tonträger (PHO VR)
    • Video-on-Demand Download (VOD D, VOD D VR)
    • Video-on-Demand Streaming (VOD S, VOD S VR)
    • Websites (WEB, WEB VR)

    Gut zu wissen: Die Online-Sparten werden in beiden Rechteklassen Aufführungsrecht (AR) und Vervielfältigungsrecht (VR) ausgeschüttet, das Verhältnis der Aufteilung der Gesamtsumme entspricht dem Verhältnis 1/3 zu 2/3. Die Gewichtung richtet sich nach der Unterscheidung Streaming (Betonung auf AR) und Download (Betonung VR).

  • Werde ich als Abdruckbearbeiter oder Abdruckverlag automatisch auch an den GEMA Ausschüttungen beteiligt?

    Als vom Original- oder Subverleger autorisierter Abdruckverleger dürfen Sie das Werk in einer eigenen Druckausgabe verbreiten. Sie profitieren somit am Papiergeschäft, werden aber in aller Regel nicht an den Erträgnissen, die das Musikwerk über die GEMA einspielt, beteiligt.

    Es sei denn, neben der Genehmigung eine Druckausgabe herzustellen (Abdruckrecht), haben Sie von den Rechteinhabern (Urheber bzw. Verlag) der Werke auch eine Bearbeitungsgenehmigung erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie auch an den GEMA Einnahmen beteiligt werden. Sie müssen also die Abdruck- und Bearbeitungsrechte ordnungsgemäß von dem Original- bzw. Subverlag erworben haben. Aus dem Vertrag, der zwischen Ihnen und der anderen Verlegerpartei geschlossen wurde, muss außerdem hervorgehen, ob eine Bearbeiterbeteiligung gemäß GEMA Verteilungsplan genehmigt oder ausgeschlossen ist. Ein Verlagsvertrag, der lediglich zwischen Abdruckverleger und sogenanntem Abdruckbearbeiter geschlossen wurde, ist daher keine hinreichende Voraussetzung, um als Bearbeiter an den GEMA Einnahmen beteiligt zu werden.

  • Wie profitiere ich von der neuen Verteilung bei Tonträgern und Bildtonträgern?

    Durch Vereinfachungen bei der Lizenzierung und Verteilung verringern wir den Verwaltungsaufwand. Das senkt den Kostensatz und Ressourcen können passgenauer eingesetzt werden. In einem stark rückläufigen Marktumfeld wird so auch in Zukunft eine Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Ertrag bei der Wahrnehmung der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte für (Bild-)Tonträger sichergestellt.

  • Wie ändert sich in Zukunft die Verteilung bei Tonträgern und Bildtonträgern?

    Der Markt für Tonträger und Bildtonträger wie CDs und DVDs ist seit Jahren stark rückläufig. Deshalb entwickeln wir ein neues, zeitgemäßes Geschäftsmodell für diesen Bereich. Konkret bedeutet das, dass wir unsere Tarifstruktur für Kundinnen und Kunden vereinfachen.

    Im Zuge dieser Veränderung passen wir auch die Verteilungsregeln für unsere Mitglieder an. Wir sind jedoch bestrebt, ein ähnliches Verteilungsniveau wie unter dem bisherigen Modell zu erreichen und gleichzeitig die Auswirkungen für die einzelnen Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Zukünftig sollen u. a. Werklängen nur noch in bestimmten Fällen berücksichtigt werden.

    Diese Vereinfachung kann zu Veränderungen bei den Ausschüttungsanteilen der einzelnen Werke innerhalb eines Produktes führen.

    Die Mitgliederversammlung 2024 hat diese Änderungen beschlossen.

  • Wo kann ich Details zu meiner Ausschüttung einsehen?

    Informationen zu Ihrer Ausschüttung stehen im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen für Sie bereit. Hier finden Sie Details rund um Ihre ausgezahlten Tantiemen. Sie können dort zwischen der Ansicht „Diagramme“ und „Aufstellungen“ wählen.

    Unter „Aufstellungen“ haben Sie pro Sparte und Ausschüttungstermin Zugriff auf Ihre Detailaufstellungen. Diese enthalten beispielsweise Informationen darüber, wann und wo Ihre Werke genutzt wurden und wie hoch der Ausschüttungsbetrag pro Nutzung ausfällt. Sie können Ihre Aufstellungen als CSV- oder PDF-Datei unter Meine Downloads herunterladen.

    Sie finden in diesem Bereich auch zu jeder Ausschüttung das Summenblatt und die Kompaktaufstellung. Das Summenblatt beinhaltet eine Übersicht Ihrer Ausschüttungsbeträge für alle Sparten des jeweiligen Ausschüttungstermins. Die Kompaktaufstellung ist eine auf das Wesentliche reduzierte Zusammenstellung der wichtigsten Daten zu einer Ausschüttung. Sie dient vor allem der Datenweiterverarbeitung.

    Unter „Weitere Hinweise“ erhalten Sie ergänzende Informationen zu den angebotenen Aufstellungen, wie z.B. Informationsblätter zu verschiedenen Sparten, Begriffserklärungen und technische Erläuterungen.

    In der Ansicht „Diagramme“ erhalten Sie – bezogen auf einen bestimmten Zeitraum – einen Überblick darüber, in welchen Bereichen Ihre Werke besonders oft genutzt werden („Top-Bereich“), in welcher Sparte Ihre Werke am meisten vertreten sind („Top-Sparte“), welches Ihr erfolgreichstes Werk ist sowie eine Gesamtübersicht in Diagramm-Form, wie sich Ihr Umsatz nach Bereichen zusammensetzt. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich die Daten herunterzuladen.

    Sie haben noch keinen Zugang auf unsere Online-Services ? Dann lassen Sie sich freischalten.

    Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern. Schauen Sie dafür in den GEMA Dienstleistungskatalog und wenden sich an mitgliederservice@gema.de

    Allgemeine Informationen zu den Auszahlungen Ihrer Tantiemen finden Sie außerdem unter Landingpage zu Tantiemen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr