Mitgliedschaft

Für Komponistinnen, Texter und Musikverlage. Eine GEMA Mitgliedschaft hat viele Vorteile. Die häufigsten Fragen beantworten wir hier.

Pseudonyme

  • Ich möchte ein/mehrere Pseudonym/e anmelden. Wie mache ich das?

    Richten Sie Ihre Anfrage bitte ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder Post) an die zuständige Fachabteilung Mitglieder & Partner und geben Sie dabei Ihr Wunschpseudonym an:

    E-Mail: mitgliederpartner@gema.de

    GEMA
    Mitglieder & Partner
    Postfach 80 07 67
    81607 München

    Die Kolleginnen und Kollegen prüfen dann, ob das Pseudonym noch verfügbar ist. Um ein Pseudonym bei uns registrieren lassen zu können, darf das gewählte Pseudonym noch nicht für eine andere Urheberin oder einen anderen Urheber in der internationalen Beteiligtendatenbank Interested Parties Information (IPI) registriert sein.

    Sofern das Pseudonym noch verfügbar ist, registrieren wir es für Sie. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Fachabteilung. Wenn das gewünschte Pseudonym bereits von einem anderen Urheber oder einer anderen Urheberin genutzt wird, kann es nicht erneut vergeben werden – Sie können es aber mit einem neuen Vorschlag versuchen.

    Kosten: Die Registrierung des 1. Pseudonyms ist für Sie kostenlos. Für jedes weitere fallen einmalig 40,00 € (zzgl. 19 % USt.) an.

  • Was ist ein Pseudonym und was ist der Unterschied zu einem Künstlernamen?

    Ein Pseudonym ist eine Bezeichnung, unter der Sie als Urheberin oder Urheber nach außen in Erscheinung treten und Ihre Werke bei uns anmelden können.

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Interpreten-, Projekt- oder Bandnamen.

    Beispiel: Der bekannte Rockmusiker Max Mustermann möchte nun Schlagermusik komponieren/texten. Er legt sich das Pseudonym Sixstring zu. Anstatt seine Schlagersongs unter seinem bürgerlichen Namen bei der GEMA anzumelden und diesen als Urhebernamen auf den Tonträgern usw. abdrucken zu lassen, verwendet er dafür sein Pseudonym Sixstring.

    Generell ist es möglich, alle eigenen Werke unter einem oder mehreren Pseudonym(en) anzumelden, z. B. wenn man seinen bürgerlichen Namen hierfür nicht verwenden möchte. Pseudonyme werden seitens der GEMA vertraulich behandelt.

    Ein Künstlername wird von uns dann dokumentiert, wenn er als solcher im Pass oder Personalausweis eingetragen ist. Im Gegensatz zum Pseudonym ist ein Künstlername ein offiziell für Sie eingetragener Name, den Sie u. a. auch zur Unterzeichnung von Dokumenten (z. B. Verträgen) verwenden können. Dies unterscheidet ihn von einem Pseudonym. Ein Künstlername wird seitens der GEMA vertraulich behandelt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr