Die Delegierten vertreten die rund 90.000
außerordentlichen GEMA Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung. Sie setzen sich für die Interessen der Mitglieder ein und sind deren Sprachrohr gegenüber Aufsichtsrat und GEMA Vorstand. Die Vertretung durch die Delegierten gewährleistet, dass die
außerordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung in angemessener Weise repräsentiert werden und auf den Entscheidungsfindungsprozess nachhaltig Einfluss nehmen, ohne jedoch die ordentlichen Mitglieder überstimmen zu können.
Den Delegierten stehen in Bezug auf die Mitgliederversammlung alle Rechte der
ordentlichen Mitglieder zu, mit Ausnahme des passiven Wahlrechts und des Rechts, sich vertreten zu lassen. Sie können also u. a. an der jährlich stattfindenden Versammlung der
ordentlichen Mitglieder teilnehmen, über Änderungen des Regelwerks der GEMA abstimmen und selbst Anträge zur Änderung dieses einreichen. Hiermit gehen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Delegierten bei der GEMA deutlich über die gesetzlichen Mindestvorgaben gem. § 20 VGG hinaus.
Mehr Informationen zum Amt und allen aktuellen Delegierten finden Sie auf unserer
Seite zu den Delegierten.