Unsere Ausschüttungen zum 01.01.2025

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MOD S, MOD S VR, GOP, GOP VR

Music on Demand Streaming & Social Media Plattformen

Zum 01.01.2025 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Music on Demand (Streaming, z.B. Spotify) sowie Social Media (Gemischte Online Plattformen, z.B. YouTube). Welche Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in dieser Verteilung enthalten sind, finden Sie hier.

Mehr zu den Social Media Plattformen finden auf unserer Seite zur GOP-Verteilung. Ebenfalls empfehlen wir unsere Webseite zu Music on Demand.

GOP, GOP VR 

Zuschlagsverteilung für Social Media Plattformen

Mit der diesjährigen Ausschüttung der Zuschlagsverteilung für GOP und GOP VR kommt zum ersten Mal das weiterentwickelte Verteilungsmodell zum Tragen. Möchten Sie mehr darüber erfahren, dann schauen Sie gerne auf unserer Informationsseite vorbei. 

Für YouTube, Facebook/Instagram und TikTok haben wir zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.2024 bereits auf Basis der verwertbaren Nutzungsmeldungen ausgeschüttet. Die Zuschlagsverteilung zum 01.01.2025 deckt den Bereich ab, für den eine werk- und klickbezogene Verteilung nicht möglich war. 

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GOP VR 

Zuschlagsverteilung aus der Vergabe des Herstellungsrechts (UGC)

Ebenso verteilen wir Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen UGC (HR UGC) von YouTube, Facebook/Instagram und TikTok. Gemeint ist damit das Recht der Verbindung von Bild und Ton. Die Verteilung erfolgt als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen für das Geschäftsjahr 2023. Als Grundlage dienen die Ausschüttungen zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. in 2024 sowie die Ausschüttung zum 01.01.2025. Alle Mitglieder, die hier eine Auszahlung erhalten, finden dazu genaue Angaben in ihren Kontoauszügen.

Voraussetzung für Ihre Beteiligung an diesen Einnahmen ist, dass die GEMA dieses Recht (HR UGC) für Sie wahrnehmen kann und Sie der entsprechenden Änderung des GEMA-Berechtigungsvertrags 2020 nicht widersprochen haben. Wenn Sie einen Widerspruch zurücknehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mitglieder und Partner unter mitgliederpartner@gema.de.

Mehr zur Verteilung der Social Media Plattformen finden Sie hier.

PHONO VR, BT VR

Tonträger und Bildtonträger

Die Ausschüttungen in den Sparten Ton- und Bildtonträger (PHONO VR, BT VR) sind dem Markttrend folgend zurückgegangen. 

Mehr über unsere Tonträger-Sparten finden Sie auf unserer Webseite Tonträger, Bildtonträger.

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A, A VR

Ausland 

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verteilung Italien für den Zeitraum 1. Halbjahr 2023 aufgrund von offenen Steuerfragen derzeit noch nicht zur Ausschüttung bereitsteht.

Welche Länder und Zeiträume zum 01.01.2025 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier finden. Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.

GEMA Download 

Altformate (GDF & CSV) nur noch bis einschließlich Ausschüttung 01.01.2025 verfügbar

Liebe Mitglieder, wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass die Altformate aus dem alten GEMA Download, GDF und CSV, im Onlineportal nur noch bis einschließlich der Ausschüttung zum 01.01.2025 bereitgestellt werden.

Für alle darauffolgenden Ausschüttungen stehen Ihre Dateien ausschließlich in den bereits bekannten Formaten im Bereich Meine Tantiemen zur Verfügung:

  • CSV (Detailaufstellungen, Kompaktaufstellung, Summenblatt)

  • PDF (basierend auf den Detailaufstellungen)

Möchten Sie mehr über unsere Ausschüttungsinformationen und Dateiformate im Onlineportal erfahren? Dann schauen Sie gerne auf unserer Informationsseite vorbei.

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Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA  Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk

  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.

  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

    Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

    Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen  Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.

    Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.

    Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation

Fragen zur Reklamation richten Sie bitte an die Serviceabteilung unter der E-Mail: mitgliederservice@gema.de. Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
2. Geld fließt.
3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Die schnelle Hilfe!

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