Unsere Ausschüttungen zum 01.01.2024
Music on Demand Streaming & Gemischte Online Plattformen
Zum 01.01.2024 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Musik Streaming (z.B. Spotify) sowie Gemischte Online Plattformen (z.B. YouTube).
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass es uns als GEMA nach intensiven Bemühungen gelungen ist, mit den Social Media Plattformen (META mit Facebook/Instagram und TikTok) ein deutlich besseres Reporting zu vereinbaren. Das bedeutet, dass wir jetzt zum ersten Mal mehrheitlich klickgenau für diese Plattformen verteilen konnten.
Informationen, welche Nutzungszeiträume in der Verteilung zum 01.01.2024 enthalten sind, finden Sie hier.
Mehr zu unseren Sparten der Gemischten Online Plattformen finden auf unserer Seite zur GOP-Verteilung. Ebenfalls empfehlen wir unsere Webseite zu Music on Demand.
Ausschüttungen in MOD S und GOP erfolgen nun 4x im Jahr
Bitte beachten Sie: Weiterhin gilt für die MOD S-Sparten eine dreimonatige Reklamationsfrist nach Ausschüttungstermin, nun anknüpfend an die neuen Quartalsausschüttungen. In den GOP-Sparten beginnt die Reklamationsfrist von drei Monaten mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung (Aktuell: 01.02.2024 für Nutzungen in 2022).
Tonträger und Bildtonträger
Die Ausschüttungen in den Sparten Ton- und Bildtonträger (PHONO VR, BT VR) haben zum 01.01.2024 einen positiven Verlauf genommen, da fehlende Ausschüttungen nun weitestgehend enthalten sind. Der Bereich Vinyl spielt weiterhin eine große Rolle.
Mehr über unsere Tonträger-Sparten finden Sie auf unserer Webseite Tonträger, Bildtonträger.
Ausland
Welche Länder und Zeiträume zum 01.01.2024 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier finden.
Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.
Onlineportal löst GEMA DOWNLOAD ab
Wir bauen diesen Service über die nächsten Monate weiter aus, so dass Sie sich auch in Zukunft bestens über die Details zu Ihren Tantiemen informieren können – schnell, einfach und zentral an einem Ort: unserem Onlineportal.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit diesen Neuerungen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: royalties@gema.de.
Häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
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Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
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Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
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Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
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Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.
Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.
Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
2. Geld fließt.
3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.