Ausschüttungstermine & Fristen
Die GEMA schüttet Ihre Einnahmen zu fest definierten, über das Jahr verteilten Terminen aus, abhängig von der jeweiligen Sparte. Wir können nur dann an Sie Auszahlungen vornehmen, wenn Sie Ihr Werk bei uns rechtzeitig angemeldet haben. Die Termine zu Werkanmeldungen und Werkänderungen finden Sie in unserer Übersicht. Sie sind Neumitglied? Dann erhalten Sie Ihre erste Ausschüttung im Folgejahr.
Live und Wiedergabe
Ausschüttungstermine pro Jahr:
In den Verteilungssparten Live und Wiedergabe schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus. Diese teilen sich pro Sparte wie folgt auf:
Zum 01.06.: Hauptausschüttung in den Sparten U, UD, M, E, ED, EM, BM, KI, DK und DK VR
Zum 01.11.: Nachverrechnungen in den Sparten BM, E, ED, EM, M, U, UD (u.a. aufgrund von Reklamationen gemäß § 59 Abs. 1 und 2 des Verteilungsplans)
Anmeldefristen für neue Werke und Werkänderungen:
Für neue Werke und Werkänderungen, die zwischen 01.01. und 31.12. eines Jahres genutzt werden, gilt die Frist bis zum 31.01. des Folgejahres.
Einreichungsfristen von Nutzungsmeldungen für Live-Veranstaltungen:
Sie haben Live-Aufführungen im In- und Ausland durchgeführt? Dann denken Sie bitte daran, bis zum 31.03. des Folgejahres Ihre Nutzungsmeldungen in unserem Onlineportal unter Meine Setlists einzureichen.
Reklamationsfristen:
Bei der Hauptausschüttung können Sie bis zu neun Monate reklamieren (bis 01.03. des Folgejahres). Bei den weiteren Ausschüttungen der Sparte haben Sie bis zu drei Monate Zeit. Ausnahmen bilden die Sparten KI und DK/DK VR. Hier sind Reklamationen nicht möglich. Mehr unter Reklamation.
Radio, TV und Film
Ausschüttungstermine pro Jahr:
In den Verteilungssparten Radio, TV und Film schütten wir zum 01. Juli jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus.
Anmeldefristen für neue Werke und Werkänderungen:
Spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres müssen Werkanmeldungen oder Werkänderungen bei uns eingehen, sonst können wir diese bei der Ausschüttung nicht berücksichtigen.
Reklamationsfristen:
Sie haben 18 Monate nach der Hauptausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.
Tonträger und Bildtonträger
Ausschüttungstermine pro Jahr:
In den Verteilungssparten Tonträger und Bildtonträger schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus. Die Hauptausschüttungen für Phono VR und BT VR sind jährlich zum 01.01. und zum 01.07. Für Phono VR finden außerdem Überhangsausschüttungen statt, zum 01.04. und zum 01.10.
Anmeldefristen für neue Werke und Werkänderungen:
Für neue Werke und Werkänderungen, die zwischen 01.01. und 30.06. vervielfältigt werden, gilt die Frist bis zum 31.07. des laufenden Jahres. Für Vervielfältigungen zwischen 01.07. und 31.12. gilt der 31.01. des Folgejahres als letztmöglicher Anmeldetag, um bei der nächsten Ausschüttung berücksichtigt zu werden.
Reklamationsfristen:
Nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin haben Sie drei Monate Zeit für die Reklamation. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.
Online
Ausschüttungstermine pro Jahr:
In den Verteilungssparten Music on Demand und Video on Demand schütten wir zweimal im Jahr aus, zum 01.04. und zum 01.10.
Die Ausschüttungsfrequenz in den Sparten Music Streaming (MOD S, MOD S VR) und Gemischte Online Plattformen (GOP, GOP VR – nutzungsbezogene Verteilung) erhöhen wir ab 2024 von halb- auf vierteljährlich. Hier werden die Tantiemen künftig jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres ausgeschüttet.
Zudem erfolgt eine Zuschlagsverteilung in den Sparten der Gemischten Online Plattformen in der Regel zum 01.12. eines Jahres sowie eine Zuschlagsverteilung von Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen User-generated content zum 01.02. eines Jahres. In den Sparten WEB und WEB VR erfolgt die Auszahlung einmal im Jahr zum 01.04.
!!! Ankündigung: Verschiebung der Ausschüttungstermine für die Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP - Zuschlag bzw. Herstellungsrecht) !!!
Wir möchten darüber informieren, dass die Ausschüttungen der Sparten GOP & GOP VR (Zuschlag) statt am 01.12.2023 am 01.02.2024 stattfindet. In der Folge verschiebt sich auch die Ausschüttung der Sparten GOP & GOP VR (Herstellungsrecht) vom 01.02.2024 auf den 01.03.2024. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Geschäftsjahr 2022. Grund der Verschiebung ist die laufende IT-Systemumstellung. Dies bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Anmeldefristen für neue Werke und Werkänderungen:
Die Frist ist auf ein Monat nach Ende des Nutzungsmonats festgelegt.
Reklamationsfristen:
Nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin haben Sie generell drei Monate Zeit für die Reklamation.
Die Reklamationsfristen gelten auch für die neue vierteljährliche Ausschüttung in den Sparten Music Streaming (MOD S, MOD S VR). Bitte beachten Sie, in den Sparten für Gemischte Online Plattformen (GOP, GOP VR) beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung (Aktuell: 01.02.2024 für Nutzungen in 2022).
Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.
Ausland
Ausschüttungstermine pro Jahr:
In den Verteilungssparten Ausland schütten wir vierteljährlich aus, zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.
Anmeldefristen für neue Werke und Werkänderungen:
Melden Sie Ihre Werke spätestens mit Veröffentlichung an, am besten direkt über unser Onlineportal unter Werkanmeldung.
Reklamationsfristen:
Bis 18 Monate nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin können Sie reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.