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Ehrenamtliche Vereine und Organisationen in Thüringen: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

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Achtung!

Der Vertrag über die Ehrenamtspauschale mit dem Land Thüringen läuft zum 31.12.2024 aus. Geplant war ursprünglich, dass auch für das Jahr 2025 ehrenamtliche Organisationen/Vereine weiterhin von der Ehrenamtspauschale profitieren können. Der Freistaat Thüringen hat uns mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung in Thüringen und damit einhergehenden offenen Haushaltsfragen eine nahtlose Fortsetzung des Pauschalvertrag nicht möglich ist, aber zeitnah nach Aufstellung einer neuen Landesregierung hierüber mit der GEMA gesprochen werden soll.
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VERanstaltungen WEITERHIN BEI DER GEMA ANMELDEN

Stärkung des Ehrenamts in Thüringen! Was Sie als Verein und Organisation jetzt wissen müssen

Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Thüringen und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen. Für Ihren Verein/Ihre Organisation in Thüringen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei uns melden, damit der Freistaat Thüringen die Kosten übernimmt.

Meldepflicht

Melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an

Um von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/Ihrer Organisation ausschließlich im GEMA Onlineportal an. Nur dann kann der Freistaat Thüringen die GEMA Lizenzkosten übernehmen.

Auf einen Blick

Der Pauschalvertrag im Detail

Damit Ihre ehrenamtlichen Vereine und Organisationen vom Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Freistaat Thüringen profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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Sitz des Vereins/der Organisation in Thüringen

Nur eingetragene Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in Thüringen liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.

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Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr

Der Freistaat Thüringen übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation  – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach unseren üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind.

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Kein Eintritt

Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

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Maximal 500 qm Fläche

Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.

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Ehrenamt

Der Freistaat Thüringen übernimmt die Lizenzkosten für Vereine und Organisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein/einer Organisation gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft. 

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Gemeinnützigkeit

Der Vertrag gilt für Vereine und Organisationen, die nur „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen 52, 53 und 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o. ä). Ob das auf Ihren Verein/Ihre Organisation zutrifft, steht meist in Ihrer Satzung. 

Für Wen und wofür

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)

  • mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
Ein Mann spielt in einer traditionellen bayrischen Tracht auf einer Tuba.

Freistaat Thüringen und GEMA – für diese Tarife gilt die Vereinbarung

Alle Veranstaltungen müssen für Ihre Gäste kostenlos sein. Details zu den Veranstaltungsformaten, die der Vertrag einschließt, finden Sie auf den Tarifseiten.

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Hintergrund zum Pauschalvertrag der GEMA mit der Thüringer Staatskanzlei

Ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Miteinander durch ehrenamtliche Vereine und Organisationen zu fördern – diese Anliegen stehen im Mittelpunkt des Vertrages, den die GEMA mit den Beauftragten der Thüringer Staatskanzlei geschlossen hat. Der Vertrag gilt ab dem 1. Juli 2024.

Reichen Sie bei Live-Auftritten weiterhin eine Setlist ein

Bei Live-Veranstaltungen benötigen wir weiterhin eine Setlist von Ihnen. Nur so können wir die Einnahmen – die wir in dem Fall vom Freistaat Thüringen erhalten – gerecht an die Musikschaffenden verteilen. Die Setlist einzureichen, ist also nicht nur gesetzliche Pflicht (§ 42 Abs. VGG), sondern Ihr wichtiger Beitrag, dass unsere Einnahmen gerecht an die Urheberinnen und Urheber verteilt werden. Reichen Sie die Setlist spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung ein.

Ihre Vorteile im GEMA Onlineportal

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Unkomplizierte Bearbeitung

Die Anmeldung geht einfacher und schneller. Übernehmen Sie bei Ihren Veranstaltungen z. B. die Angaben aus dem Vorjahr mithilfe der Kopierfunktion. Falls sich bei Ihren Kunden- oder Veranstaltungsdaten etwas ändert, können Sie das auch im Onlineportal anpassen.

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Übersichtliche Darstellung

Sämtliche Veranstaltungen finden Sie im Onlineportal in einer Übersicht – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie bei Bedarf auch die praktische Suchfunktion.

So reichen Sie Ihre Setlist online ein

Im Onlineportal können Sie die Setlist ganz einfach einreichen. Eine genaue Anleitung, Hinweise und Tipps erhalten Sie in unserem Tutorial. 

Übrigens: Sie können die Setlist-Meldung im Onlineportal auch an die Musikerinnen und Musiker delegieren, die auf Ihrer Veranstaltung gespielt haben. Klicken Sie dafür auf den roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht, dann wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Diesen Link können Sie an die Band weiterleiten. Sie werden dann automatisch informiert, sobald die Setlist eingereicht ist.

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Eine Band spielt Musik  auf einer Bühne.

Live- oder Tonträger-Veranstaltung? Das ist der Unterschied:

Bei Ihrem Vereinsfest handelt es sich dann um eine Live-Veranstaltung, sobald jemand live Lieder oder andere Musikwerke spielt oder singt. Dabei reicht ein einziger, eventuell auch nur kurzer Auftritt. Bei Live-Veranstaltungen wird zusätzlich oft Musik von Tonträgern wie CDs oder MP3 gespielt. Das kann z. B. vor dem Auftritt, danach oder in den Pausen sein. Nur wenn ausschließlich Musik von Tonträgern verwendet wird, spricht man von einer Tonträger-Veranstaltung.

FAQ – häufige Fragen von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen in Thüringen an die GEMA

Es handelt sich um ein Kontingent, das die GEMA und der Freistaat Thüringen vereinbart haben. Alle Lizenzen, die oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Der Freistaat Thüringen übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Konkret bedeutet das, wenn die vereinbarte Summe unterjährig erreicht ist, können bis Jahresende keine weiteren kostenfreien Veranstaltungen über das Kontingent angemeldet werden. Veranstaltungen außerhalb dieses Kontingents melden Sie ebenso im Onlineportal an – Sie erhalten von uns dann die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.

Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen haben Vorrang. Sie profitieren also zuerst von den Vorteilen, die sich aus Ihrer Mitgliedschaft in Ihrer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn Sie eine Lizenz benötigen, die durch den Vertrag Ihres Vereins nicht abgedeckt ist, profitieren Sie möglicherweise zusätzlich von der Thüringenpauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Nichts anderes, im Onlineportal können Sie den Preis berechnen & Musik anmelden und erhalten dann von uns die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.

Ihre Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, können Sie am einfachsten über den Preisrechner anmelden.

Weitere Tipps und FAQ zu Ihrer Gastronomie im Vereinshaus finden Sie auf unserer Seite für die Gastronomie.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters