So melden Sie als ehrenamtlicher Verein oder Organisation Ihre Veranstaltung an
Wenn Ihr Verein oder Ihre Organisation in einem Bundesland ansässig ist, das einen Pauschalvertrag mit der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen geschlossen hat, werden die GEMA Lizenzkosten für bis zu 4 Vereinsfeste im Jahr übernommen. Um von der Regelung zu profitieren, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihre Veranstaltungen im GEMA Onlineportal anmelden. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Voraussetzungen prüfen
Alle Voraussetzungen erfüllt? Melden Sie die Veranstaltung im GEMA Preisrechner an
Veranstaltung auswählen und Preis ermitteln
-
Wählen Sie im Preisrechner die Veranstaltungsart aus, z. B. „Fest“.
-
Details zur Veranstaltung werden abgefragt. Geben Sie diese an.
-
Klicken Sie anschließend auf „Preis ermitteln“.
Klicken Sie auf „Weiter“
- Ein Preis wird ermittelt.
- Wichtig: Klicken Sie auf „Weiter“, auch wenn die Kosten von Ihrem Bundesland übernommen werden.
- Loggen Sie sich nun ein, um Ihre Daten einzugeben. Sind Sie noch kein GEMA Kunde, dann registrieren Sie sich und fahren ohne Kundennummer fort.
Angaben zu Ihrem Verein & „Meldung abschließen“
- Nach Klick auf „Anmeldung abschließen“ öffnet sich ein Fenster.
- Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Verein oder Ihrer Organisation und klicken Sie auf „Meldung abschließen“. Wir prüfen die Angaben.
- Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, übernimmt Ihr Bundesland die GEMA Vergütung für Ihren Verein.*
Wichtig: Das Fenster mit Angaben zur Gemeinnützigkeit erscheint nur bei der ersten Veranstaltung, die Sie im Rahmen der Pauschale anmelden. Danach sind die Informationen in Ihrem Account hinterlegt und werden automatisch übermittelt.
*Die Kosten werden für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation übernommen – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist.
Ihre Veranstaltung wird dem Pauschalvertrag zugeordnet
Im Bereich „Meine Veranstaltungen“ finden Sie anschließend die Information, dass Ihre Veranstaltung dem Pauschalvertrag für ehrenamtliche Vereine zugeordnet wurde. Das bedeutet: Die Kosten für die GEMA Lizenz werden übernommen.
Übrigens: Der Hinweis „Vertrag zugeordnet“ kann auch bedeuten, dass ein anderer Pauschalvertrag gilt. Beispielsweise wenn Sie Mitglied in einem Verband sind, der eine entsprechende Regelung mit der GEMA hat.
Ihre Vorteile im GEMA Onlineportal
Unkomplizierte Bearbeitung
Die Anmeldung geht einfach und schnell. Übernehmen Sie bei Ihren Veranstaltungen z. B. die Angaben aus dem Vorjahr mithilfe der Kopierfunktion. Falls sich bei Ihren Kunden- oder Veranstaltungsdaten etwas ändert, passen Sie das auch im Onlineportal an.
Übersichtliche Darstellung
Sämtliche Veranstaltungen finden Sie im Onlineportal in einer Übersicht – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie bei Bedarf auch die praktische Suchfunktion.
Häufig gestellte Fragen unserer Kundinnen und Kunden
Wir haben noch keine Kundennummer. Wie melde ich unsere Veranstaltung im Onlineportal an?
Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und wir teilen Ihnen dann die Kundennummer mit...
Wie komme ich in das GEMA Onlineportal?
Sie finden das Onlineportal unter dem Link www.gema.de/portal. Mit zwei einfachen Schritten können Sie sich im Onlineportal registrieren...
Ich habe Probleme mit der Registrierung/Verknüpfung. Was kann ich tun?
Das kann verschiedene Gründe haben: Sie nutzen einen Browser, der nicht funktioniert. Bitte verwenden Sie Firefox, Google Chrome, Safari oder Edge...
Kann ich im Onlineportal meine E-Mail-Adresse mit mehreren Kundennummern verknüpfen?
Ja, Sie können im Onlineportal Ihre E-Mail-Adresse mittlerweile auch mit mehreren Kundennummern verknüpfen...
Wo finde ich das Formular, um eine Vollmacht zu erteilen?
Wir stellen Ihnen hier das entsprechende Formular zur Verfügung...
Muss ich als Musiknutzer/-in die 2-Faktor-Anmeldung nutzen?
Für Musiknutzerinnen und Musiknutzer ist die 2-Faktor-Anmeldung optional und kann jederzeit eingerichtet oder wieder deaktiviert werden...