Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr
Woher weiß die GEMA, wo und wie oft meine Werke genutzt wurden?
Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege. Veranstalter von Live-Aufführungen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine Musikfolge (Setlist) nach der Veranstaltung einzureichen. Im Bereich Sendung (Fernsehen & Radio) sind die Sender bzw. Rundfunkveranstalter verpflichtet, Sendemeldungen an uns zu liefern.
Je nach Art der Musiknutzung kommen wir an die Daten:
Die Veranstalter von Live-Aufführungen sind dazu verpflichtet, eine Musikfolge nach der Veranstaltung einzureichen. Musiknutzer können das ganz einfach im Onlineportal unter dem Service Meine Setlists erledigen. Natürlich gelten für Veranstalter Einreichungsfristen, damit Sie pünktlich Ihr Geld erhalten.
Gut zu wissen: Führen Sie selbst Ihre Werke auf, können auch Sie statt dem Veranstalter die Setlist einreichen.
- Eine weitere Unterstützung zur Erkennung Ihrer Werke ist das Soundfile, das Sie im Onlineportal hochladen können.
- Sender bzw. Rundfunkveranstalter (Fernsehen & Radio) sind verpflichtet, Sendemeldungen an uns zu liefern.
- Mithilfe unseres Diskotheken-Monitorings ermitteln wir anhand von ausgewählten Diskotheken in ganz Deutschland, welche Werke wie oft gespielt werden.
- Durch Verträge mit Online-Plattformen wie z. B. YouTube können wir Online-Nutzungen in den Sparten Gemischte Online-Plattformen (GOP) lizenzieren. Die Nutzungsmeldungen der Werke erfolgen durch die Plattformen an uns.
- Aus dem Ausland werden uns die Daten durch die jeweiligen Verwertungsgesellschaften der einzelnen Länder, die sogenannten Schwestergesellschaften übermittelt.
- Im Vervielfältigungsbereich melden uns die Hersteller die Musiknutzungen.