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Meine Werke werden auch in anderen Ländern genutzt. Muss ich diese trotzdem nur bei der GEMA anmelden oder auch bei der Verwertungsgesellschaft des entsprechenden Landes?
Eine Anmeldung bei einer weiteren Verwertungsgesellschaft ist in der Regel nicht nötig, da wir Gegenseitigkeitsverträge mit vielen ausländischen Urheberrechtsgesellschaften geschlossen haben. Es genügt also, wenn Sie alle bisherigen und künftigen Werke bei uns anmelden.
Ausnahmen:
- Sie sind auch Mitglied in einer (oder mehreren) anderen musikalischen Verwertungsgesellschaft(en). Dann müssen Sie auch dort Ihre Werke anmelden.
- Ihre Werke werden in Ländern genutzt, mit denen die GEMA keinen Gegenseitigkeitsvertrag hat.