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Ein Miturheber ist Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft. Muss ich gemeinsame Werke ebenfalls dort anmelden oder genügt eine Anmeldung bei der GEMA?
Es reicht, wenn Sie die Werke bei uns anmelden und alle Miturheber im Rahmen der Werkanmeldung benennen. Auf Grund der Gegenseitigkeitsverträge, die wir mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben, wird Ihr Miturheber bei der Tantiemenverteilung berücksichtigt und verfährt mit der Anmeldung der Werke seinerseits ebenso.