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Bis wann kann ich meine Werke anmelden?

Melden Sie Ihre Werke rechtzeitig an, damit Sie bei der Ausschüttung berücksichtigt werden können. Je nach Sparte gelten unterschiedliche Fristen. Wir haben eine Übersicht mit allen wichtigen Terminen für Sie zusammengestellt:

Zu den Fristen

Wichtig: Wenn Sie Werke nach den genannten Fristen anmelden und diese nicht in der Verteilung berücksichtigt werden, besteht kein Anspruch auf Reklamation (§36 GEMA Verteilungsplan).

Anmelden können Sie Ihre Werke ganz einfach im Onlineportal unter Werkanmeldung.

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