Unsere Ausschüttungen zum 01.03.2024
Zuschlagsverteilung aus der Vergabe des Herstellungsrechts (UGC)
Zum 01.03.2024 schütten wir Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen UGC von YouTube und Facebook/Instagram aus. Gemeint ist damit das Recht der Verbindung von Bild und Ton. Für die Wahrnehmung des Herstellungsrechts derartiger Nutzungen wurde der GEMA-Berechtigungsvertrag erweitert. Sie erhalten daher nur dann eine Ausschüttung, wenn Sie der Erweiterung 2020 nicht widersprochen haben.
Die Verteilung erfolgt als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigen für das Geschäftsjahr 2022 in der Sparte GOP VR. Bitte finden Sie dazu ergänzend unser Begleitschreiben.
Ausführliche Informationen zur Verteilung in den Sparten Gemischten Onlineplattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.
Unsere Ausschüttungen zum 01.02.2024
Zuschlagsverteilung für Gemischte Onlineplattformen
Zum 01.02.2024 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke auf Gemischten Onlineplattformen, für die eine werk- und klickbezogene Verteilung nicht möglich war. Die Verteilung erfolgt als Zuschlag.
Die Grundlage dafür ist Ihr Gesamtaufkommen in nahezu allen Sparten. Vergütet werden damit Nutzungen auf YouTube, Facebook sowie Instagram aus dem Jahr 2022. Für YouTube haben wir zum 01.04. & 01.10.2023 bereits einen Teil der Einnahmen auf der Basis von verwertbaren Nutzungsmeldungen ausgeschüttet.
Näheres dazu finden Sie im Begleitschreiben zur GOP-Verteilung.
Wollen Sie mehr über die Gemischten Onlineplattformen erfahren? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Seite zur GOP-Verteilung.
FAQ – häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen Ihnen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung.
Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
+49 (0) 30 21245600 von Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Reklamationen
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre 10 erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
Falls Sie nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten.