Was ist ein Pseudonym und was ist der Unterschied zu einem Künstlernamen?
Ein Pseudonym ist eine Bezeichnung, unter der Sie als Urheberin oder Urheber nach außen in Erscheinung treten und Ihre Werke bei uns anmelden können.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Interpreten-, Projekt- oder Bandnamen.
Beispiel: Der bekannte Rockmusiker Max Mustermann möchte nun Schlagermusik komponieren/texten. Er legt sich das Pseudonym Sixstring zu. Anstatt seine Schlagersongs unter seinem bürgerlichen Namen bei der GEMA anzumelden und diesen als Urhebernamen auf den Tonträgern usw. abdrucken zu lassen, verwendet er dafür sein Pseudonym Sixstring.
Generell ist es möglich, alle eigenen Werke unter einem oder mehreren Pseudonym(en) anzumelden, z. B. wenn man seinen bürgerlichen Namen hierfür nicht verwenden möchte. Pseudonyme werden seitens der GEMA vertraulich behandelt.
Ein Künstlername wird von uns dann dokumentiert, wenn er als solcher im Pass oder Personalausweis eingetragen ist. Im Gegensatz zum Pseudonym ist ein Künstlername ein offiziell für Sie eingetragener Name, den Sie u. a. auch zur Unterzeichnung von Dokumenten (z. B. Verträgen) verwenden können. Dies unterscheidet ihn von einem Pseudonym. Ein Künstlername wird seitens der GEMA vertraulich behandelt.
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