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Für Ihre Aufnahme fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Urheberinnen und Urheber zahlen dafür 90,00 € (zzgl. 19% USt; ergibt 107,10 €), Musikverlage 180,00 € (zzgl.19% USt; ergibt 214,20 €).

Wenn Sie Urheber oder Urheberin sind, beträgt Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag 50,00 €. Sind Sie Musikverlegerin oder Musikverleger, 100,00 € im Jahr.

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Musikschaffende, die im Jahr des Antrags auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind, zahlen nur den Mitgliedsbeitrag von 50,00 €. Die einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 € (inkl. USt, netto 90,00 €) entfällt.

Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur GEMA Mitgliedschaft. Dort werden die Vorteile aufgeführt und Sie können mit unserem Liveregler direkt prüfen, ob sich eine Mitgliedschaft für Sie lohnt.

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