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Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?
In der Regel sind einzelne Veranstaltungen nicht in dauerhaften Verträgen abgedeckt. Zwei Beispiele:
- Sie haben einen Vertrag für Hintergrundmusik in Ihrer Gaststätte abgeschlossen. Nun veranstalten Sie einen Kabarett-Abend.
- Sie betreiben eine Diskothek und haben einen Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern abgeschlossen. Sie möchten nun einen Abend mit Livemusik veranstalten.
In beiden Fällen gilt: Sie müssen die Veranstaltungen zusätzlich anmelden. Diese sind nicht durch den Vertrag gedeckt. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung als im Vertrag vorgesehen.