Music on Demand (Streaming und Download)
Musik zum Greifen nah: Music on Demand
Noch vor wenigen Jahren war es kaum vorstellbar, nahezu jegliche Musik verfügbar in der Hosentasche dabeizuhaben. Die Verbreitung von Musik in digitaler Form hat einen rasanten Aufstieg erfahren und die Musikwelt revolutioniert. Ob Hip-Hop, Pop, Klassik oder Jazz, nie zuvor gab es ein so breites Angebot nur einen Klick entfernt. Und der Trend setzt sich fort.
Wie wir im Bereich Music on Demand verteilen, zeigen wir Ihnen hier.
Rechner wird geladen...
Für mehr Fairness und Transparenz im Streaming-Markt
Wir wollen das Beste für unsere Mitglieder! Leider mangelt es gerade im Onlinebereich an Transparenz und Fairness. Die umfassende Studie der Goldmedia zeigt, dass der Erlösanteil der Urheber/-innen im Streamingbereich lediglich bei knapp 10 % liegt. Zu wenig, finden wir! Deshalb setzen wir uns für eine stärkere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen ein. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.
Music on Demand (MOD) einfach erklärt
Wichtig: Bei Music on Demand (MOD) steht die Musik klar im Vordergrund. Davon unterscheiden sich unsere Sparten Video on Demand (VOD) und Gemischte Online Plattformen (GOP). Sowohl bei VOD oder GOP spielt das Bild bzw. Video eine größere Rolle.
Music on Demand auf einen Blick
So teilen sich die Sparten auf:
-
In den Sparten Music on Demand Streaming (MOD S und MOD S VR) schüttet die GEMA Tantiemen von Streaming-Diensten wie Spotify, Deezer oder Apple Music aus.
-
In den Sparten Music on Demand Download (MOD D und MOD D VR) schüttet die GEMA Tantiemen von Musik-Download-Anbietern wie iTunes oder Amazon Music aus.
Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
Die Download- und Streaming-Anbieter wie z. B. Spotify oder iTunes teilen uns mit, welche Werke wie oft abgerufen wurden.
So verteilen wir die Einnahmen:
Einnahmen verteilen wir im Wege einer sog. Direktverteilung: Von allen Einnahmen ziehen wir unsere Verwaltungskosten ab. In den Sparten MOD D und MOD S kommen weitere 1 % hinzu, die wir für soziale und kulturelle Zwecke umverteilen. Danach erfolgt die Verteilung 1:1 auf die genutzten Werke. Dabei werden die Einnahmen jedes Anbieters gesondert verteilt.
So läuft die Verteilung im Detail ab
Vom Lizenzvertrag bis zur Ausschüttung:
-
Wir entwickeln Tarife und schließen Lizenzverträge mit den Download- und Streaminganbietern ab.
-
Die Anbieter melden – jeder für sich – Nutzungen aus allen europäischen Ländern.
-
Diese Informationen werden mit den Werken in unserer Datenbank abgeglichen.
Ist der Abgleich erfolgreich, können wir Tantiemen an die beteiligten GEMA Mitglieder auszahlen.
Online Nutzungen der Anbieter, die außerhalb Europas stattfinden, lizenzieren unsere Schwestergesellschaften. Von ihnen erhalten wir die Einnahmen, die wir in unseren Auslandssparten A und A VR ausschütten.
So setzen sich Ihre Tantiemen zusammen:
- wie intensiv die Nutzer streamen
- wie hoch die Abo- oder Werbeeinnahmen pro Land in einem Monat oder Quartal sind.
-
Beim werbefinanzierten (kostenlosen) Streaming in Deutschland liegen Tantiemen in der Regel pro Werk und Stream im Hundertstel-Cent-Bereich.
-
Beim Streaming in Abo-Modellen (Deutschland) liegen Ausschüttungen pro Werk und Stream im Zehntel-Cent-Bereich.
Die Höhe der Tantiemen pro Download ist klar definiert und hängt vom Verkaufspreis ab. In kleineren oder weniger wirtschaftsstarken Ländern sind die Einnahmen und Ausschüttungen oft erheblich geringer.
Wichtig: Eine Mindestanzahl an Streams ist nötigIhre Werke müssen pro Land, Streaming-Modell (z. B. Free oder Premium) und Zeitraum (Monat oder Quartal) mindestens so häufig abgerufen werden, dass einige Cents für eine werkbezogene oder klickbezogene Verteilung anfallen. Andernfalls werden diese Nutzungen über die Zuschläge in den MOD-Sparten kompensiert.
Wichtige Termine und Fristen für Sie
Um eine reibungslose Ausschüttung zu ermöglichen, müssen all Ihre Werke bei uns angemeldet sein. Melden Sie daher diese immer spätestens mit der Veröffentlichung an. Warum ist das so wichtig? Weil die großen Streaming- und Downloadanbieter monatlich an die GEMA reporten und die GEMA Ihre Werknutzungen nur in Rechnung stellen kann, sofern diese in der Werkdatenbank gemeldet sind.
Zur Werkanmeldung gehen Sie am besten direkt über unser Onlineportal. Bitte geben Sie die Interpretinnen/Interpreten und den International Standard Recording Code (ISRC) an. Den Code erhalten Sie über Ihr Plattenlabel oder Ihren Online Musikvertrieb. Nur so können wir problemlos Ihr Werk den Musiknutzungen zuordnen.
Wir schütten in den Online Sparten Music on Demand zweimal im Jahr aus, jeweils zum
01. April und zum 01. Oktober.
NEU ab 2024: Die Ausschüttungsfrequenz in den Sparten MOD S und MOD S VR erhöhen wir von halb- auf vierteljährlich. Hier werden die Tantiemen künftig jeweils zum 01. Januar, 01. April,
01. Juli und 01. Oktober eines Jahres ausgeschüttet.
Rechtzeitig reklamieren:
Nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin haben Sie drei Monate Zeit für die Reklamation.
Bitte beachten Sie: Die Reklamationsfristen gelten auch für die vierteljährliche Ausschüttung in MOD S und MOD S VR mit Beginn 01.01.2024.
Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.