Hand in Hand Lösungen finden – die GEMA Sozialkasse
Die Melodie des Lebens spielt nicht nur in Dur, sondern bietet auch einige ungewollte Moll-Sequenzen und so stehen wir im Alter, bei Krankheit und auch im Todesfall unseren bedürftigen Mitgliedern als starke Partnerin zur Seite. Ermöglicht werden diese einmaligen und wiederkehrenden Leistungen der GEMA Sozialkasse durch die Solidargemeinschaft aller GEMA Mitglieder.
Um sich näher über die GEMA Sozialkasse zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Satzung und die Ausführungsbestimmungen.
So erhalten Sie Unterstützung
1. Sie informieren sich über die Voraussetzungen
a) für wiederkehrende Leistungen
Wir bieten die Möglichkeit, Ihnen mit wiederkehrenden Leistungen zur Seite zu stehen, wenn Sie
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mind. 65 Jahre alt,
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mind. 10 Jahre ordentliches Mitglied der GEMA sind
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und Ihre Bedürftigkeit anhand von Einkommensunterlagen darlegen.
Die genauen Vorrausetzungen finden Sie auf unserer Seite zu den wiederkehrenden Leistungen. Dort erfahren Sie unter anderem auch, wie eine spätere Leistung an Witwen oder Witwer aussehen kann.
b) für einmalige Leistungen
In Notsituationen können wir mit einmaligen Leistungen unterstützen. Bitte schildern Sie uns Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit anhand Ihrer Einkommensunterlagen.
c) für Sterbegeld
Sterbegeldzahlungen richten sich an die Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds bzw. Verlagsinhabers oder einer leistungsbeziehenden leitenden Verlagsangestellten. Mehr über die Höhe der Zahlung und wie Sie das Sterbegeld beantragen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Sterbegeld.
2. Sie beantragen die Leistung
Wenn Sie Leistungen beantragen möchten, senden Sie uns einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail an sozk@gema.de oder postalisch an die Adresse der Generaldirektion Berlin:
GEMA
Abteilung Sozialkasse
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Gern beraten wir Sie telefonisch: +49 (0) 30 21245 561
Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr
3. Wir prüfen die Bedürftigkeit
Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit prüfen wir anhand Ihrer aktuellen Einkommensunterlagen und stellen Ihren Antrag dem Kuratorium vor. Die Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Berufsgruppe entscheiden über Ihren Neuantrag.
Werden die Leistungen vom Kuratorium bewilligt, berechnen wir einen Durchschnittwert anhand Ihrer 15 besten Jahresaufkommen. 80 % davon bilden Ihre grundsätzliche Zuerkennung. In der Satzung der GEMA Sozialkasse können Sie nachlesen, wie viel mindestens und wie viel maximal zuerkannt wird.
Sie erhalten die Entscheidung sowie alle wichtigen Unterlagen von uns, Ihrer GEMA Sozialkasse.
Wichtiger Hinweis
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen digital. Vermerken Sie im Betreff Ihre Mitgliedsnummer und benennen Sie die einzelnen angehängten Dokumente. Sollte Ihnen der digitale Versand nicht möglich sein, senden Sie uns keine Originale!