Sterbegeld: Unsere Unterstützung im Todesfall
Wir können Trauer nicht mildern, aber wir können die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Wenn ein ordentliches Mitglied verstirbt, unterstützt die GEMA Sozialkasse mit einer Sterbegeldleistung
Das Wichtigste zum Sterbegeld:
In welchen Fällen Sterbegeld gezahlt wird:
- beim Tod eines ordentlichen Mitglieds (Urheber/-in oder Verlagsinhaber/-in)
- beim Tod von leistungsbeziehenden leitenden Verlagsangestellten
Höhe der Zahlung und wer sie erhält:
- Das Sterbegeld zahlen wir an Ehepartner/-innen, eingetragene Lebenspartner/-innen oder eine andere hinterbliebene Person.
- Die Höhe der Zahlung beträgt 2.100 €
So beantragen Sie das Sterbegeld:
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Stellen Sie einfach einen formlosen Antrag.
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Reichen Sie die Sterbeurkunde ein und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit.
- Bei anderen Hinterbliebenen: Senden Sie uns Rechnungen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Beisetzungskosten des Mitgliedes übernommen haben.
Wichtig: Dieser Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod bei der GEMA Sozialkasse unter sozk@gema.de eingehen.