Organisation

Als Verwertungsgesellschaft und wirtschaftlicher Verein mit vielen Mitgliedern haben wir eine besondere Organisationsstruktur.

Fragen & Antworten

  • GEMA und GEZ – ist das nicht das Gleiche?

    Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein.

    Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein. Die Aufgabe der GEMA ist es, die Rechte von Musikurhebern wahrzunehmen und zu verwerten.

  • Warum ist von GEMA Mitgliedern die Rede?

    Weil wir ein Verein sind. Genauer gesagt, haben wir die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins kraft staatlicher Verleihung gemäß § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir bestehen aus Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern (sowie ggf. deren Rechtsnachfolgern), die unsere Mitglieder sind.

  • Was ist die GEMA und welche Bedeutung hat sie?

    „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Wir sind eine Verwertungsgesellschaft – die Treuhänderin von über 95.000 Mitgliedern. Das sind:

    • Komponistinnen und Komponisten

    • Textdichterinnen und Textdichter

    • Musikverlegerinnen und Verleger

    • Rechtsnachfolger der genannten Gruppen

    Die Bedeutung der GEMA für Urheber:

    Für unsere Mitglieder sowie über zwei Millionen ausländische Berechtigte nehmen wir die Rechte wahr und sorgen dafür, dass sie fair entlohnt werden. Auch sonst machen wir uns für die Interessen von Musikschaffenden stark und setzen uns für das Urheberrecht ein – national und international. Denn ohne Urheberrecht könnten schöpferische Menschen nicht von ihrer Arbeit leben und wären ihrer Existenzgrundlage beraubt.

    Die Bedeutung der GEMA für Musiknutzerinnen:
    Doch auch für Musiknutzer sind wir da. Denn: Das Urheberrecht gilt in jedem Fall – unabhängig von Verwertungsgesellschaften wie uns. Das bedeutet: Ohne uns müssten Sie die Rechte von jeder Urheberin einzeln erwerben, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Mit uns erhalten Sie Zugang zum musikalischen Weltrepertoire, denn wir vertreten in Deutschland auch die Rechte von ausländischen Urhebern. Sie kontaktieren uns – und wenig später kommen Sie in den Genuss der Musik.

    Als Organisation blicken wir auf eine weit zurückreichende Geschichte und langjährige Erfahrungen zurück. Bereits 1903 gründeten Komponisten mit der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA) unsere Vorläuferorganisation – die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands. Wir, die GEMA, haben die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und stehen unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes.

  • Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?

    Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft: die außerordentliche und die ordentliche. Für Neumitglieder ist zunächst die außerordentliche Mitgliedschaft vorgesehen. Ordentliches Mitglied können Sie nach fünf Jahren außerordentlicher Mitgliedschaft und nach Erreichen eines bestimmten Mindestaufkommens werden.

    Informationen zu den Formen der Mitgliedschaft

  • Wer sind die GEMA Mitglieder?

    Unsere Mitglieder sind Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter sowie Musikverlegerinnen und Musikverleger (sowie die Rechtsnachfolger der Genannten). Musikschaffende wie sie haben vor über 100 Jahren die erste deutsche Verwertungsgesellschaft aus der Taufe gehoben. Seitdem hat sich viel getan, aber eines ist gleich geblieben: Auch heute noch geben die Mitglieder den Ton an und bestimmen den Kurs der GEMA.

  • Wie ist die GEMA organisiert?

    Die GEMA – das sind ihre Mitglieder. Daher ist unser wichtigstes Organ auch die Mitgliederversammlung. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt – und zwar abwechselnd in Berlin und München. Teilnehmen können alle ordentlichen GEMA Mitglieder sowie die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder. Als oberstes Organ hat allein die Mitgliederversammlung das Recht, Änderungen der Satzung, des Verteilungsplans und des Berechtigungsvertrags zu beschließen. Zudem wählt sie alle drei Jahre einen Aufsichtsrat, der aus sechs Komponisten, vier Textdichtern und fünf Musikverlegern besteht. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Bestellung, Abberufung und die Aufsicht über den Vorstand. Der Vorstand wiederum führt die Geschäfte der GEMA. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung einen Geschäftsbericht vorzulegen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

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