„GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Wir sind eine Verwertungsgesellschaft – die Treuhänderin von über 95.000 Mitgliedern. Das sind:
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Komponistinnen und Komponisten
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Textdichterinnen und Textdichter
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Musikverlegerinnen und Verleger
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Rechtsnachfolger der genannten Gruppen
Die Bedeutung der GEMA für Urheber:
Für unsere Mitglieder sowie über zwei Millionen ausländische Berechtigte nehmen wir die Rechte wahr und sorgen dafür, dass sie fair entlohnt werden. Auch sonst machen wir uns für die Interessen von Musikschaffenden stark und setzen uns für das Urheberrecht ein – national und international. Denn ohne Urheberrecht könnten schöpferische Menschen nicht von ihrer Arbeit leben und wären ihrer Existenzgrundlage beraubt.
Die Bedeutung der GEMA für Musiknutzerinnen:
Doch auch für Musiknutzer sind wir da. Denn: Das Urheberrecht gilt in jedem Fall – unabhängig von Verwertungsgesellschaften wie uns. Das bedeutet: Ohne uns müssten Sie die Rechte von jeder Urheberin einzeln erwerben, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Mit uns erhalten Sie Zugang zum musikalischen Weltrepertoire, denn wir vertreten in Deutschland auch die Rechte von ausländischen Urhebern. Sie kontaktieren uns – und wenig später kommen Sie in den Genuss der Musik.
Als Organisation blicken wir auf eine weit zurückreichende Geschichte und langjährige Erfahrungen zurück. Bereits 1903 gründeten Komponisten mit der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA) unsere Vorläuferorganisation – die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands. Wir, die GEMA, haben die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und stehen unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes.