Eine Vollmacht brauchen im Prinzip alle, die nicht Inhaber des Kundenkontos sind. Ist eine Firma Inhaberin, brauchen auch die Geschäftsführer eine Vollmacht.
Ist ein Verein Inhaber, so benötigt auch der Vorstand eine Vollmacht. Als Nachweis gilt immer der aktuelle Handels- oder Vereinsregisterauszug. Personen mit Prokura fügen bitte ebenfalls einen Nachweis bei.
Das ausgefüllte Formular mit ggfs. Nachweis senden Sie bitte per E-Mail an: kontakt@gema.de