Vollmachten

Wer eine Vollmacht benötigt und wie Sie eine Vollmacht erteilen. Auch die passenden Formulare finden Sie in dieser Rubrik.

Vollmacht erteilen

  • Was muss ich alles bei der Erteilung einer Vollmacht angeben?

    Bitte geben Sie folgende Daten an:

    1. Kundennummer
    2.   Angaben zum Vollmachtgeber (Inhaber):

    Personen:

    • Vor- und Zuname
    • Adresse

    Firmen:

    • Vollständiger Firmenname
    • Geschäftsführer (Vor- und Zuname)
    • Firmenadresse

    Vereine:

    • Vereinsname
    • 1. Vorsitzenden mit Vor- und Zuname
    • Vereinsadresse

    3. Angaben zum Vollmachtnehmer:

    Dieser muss eine natürliche Person sein, keine Steuerkanzlei o. ä. Es können jedoch beispielsweise alle Mitarbeiter der Steuerkanzlei Vollmachtnehmer sein.

    • Vor- und Zuname
    • Funktion zum Vollmachtgeber
    • Hinweis, ob der Vollmachtnehmer auch Untervollmachten erteilen darf
    • Hinweis, ob die Vollmacht eine Generalvollmacht ist oder nur für einen bestimmten Vorgang erteilt wird
    • Gültigkeit der Vollmacht: zeitlich begrenzt oder unbefristet
    • Handschriftliche leserliche Unterschrift vom Vollmachtgeber - i. d. R. von der Geschäftsführung oder den Prokuristen, den Vorsitzenden, dem Bürgermeister, der Amtsleitung, Fachbereichsleitung oder der Schulleitung
    ​​​​​​​

    Bitte beachten Sie, dass wir folgende Dinge nicht anerkennen können:

    • ​​​​​​​digitale Unterschrift der Vollmachtgebenden
    • Vollmachten, die im Auftrag oder in Vertretung unterzeichnet wurden
    • Wenn der Vollmachtnehmer sich selbst bevollmächtigt – außer er ist Geschäftsführer oder Vorsitzender (Nachweis beifügen)

    Sollen mehrere Vollmachtnehmer einzeln hinterlegt werden, muss für jeden Vollmachtnehmer einzeln ein Formular ausgefüllt werden.

  • Wie kann ich eine Vollmacht für meine Kundennummer erteilen?

    Sie sind Kundin oder Kunde der GEMA und möchten jemanden bevollmächtigen? Dann nutzen Sie bitte unseren Service im Onlineportal.

    1. Gehen unter Mein Bereich in den Service Meine Daten.
    2. Klicken Sie in den Reiter Meine erteilten Vollmachten.
    3. Hier können Sie die bevollmächtigte Person und weitere Angaben eintragen.
    4. Klicken Sie auf Übernehmen. Die bevollmächtige Person wird automatisch bei uns hinterlegt.

     

    Sie sind GEMA Mitglied und möchten jemanden bevollmächtigen, für Sie gegenüber der GEMA zu handeln? Dann nutzen Sie bitte die GEMA Vollmacht für Mitglieder.

    GEMA Vollmacht Mitglieder (nur für Urheber/-innen und Musikverlage)

    Bitte beachten Sie:

    Betrifft diese Vollmacht jedoch das GEMA Onlineportal, verwenden Sie ausschließlich das Online-Formular für Urheberinnen und Verleger.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr