Rechnungen

Beim Erhalt einer Rechnung kommen manchmal Fragen auf. Im Idealfall können wir Ihnen hier direkt helfen. Was Sie sonst tun können.

Rechnung prüfen lassen

  • Die Rechnung ist m. E. nicht korrekt. Wie kann ich meine Rechnung überprüfen lassen oder eine Änderung beantragen?

    Bei Rechnungen von Veranstaltungen nutzen Sie dafür das Onlineportal:

    1. Im Bereich Meine Rechnungen können Sie eine Änderung beantragen
    2. Wählen Sie die betroffene Veranstaltung aus. 
    3. Tragen Sie den Grund für die Änderung ein und laden Sie eventuelle Nachweise hoch.
    4. Nur noch Antrag abschicken und fertig. 
  • Meine Veranstaltung war schlecht besucht. Wie kann ich einen Angemessenheitsantrag stellen?

    Über das Onlineportal  geht das am schnellsten:

    1. Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
    2. Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
    3. Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
    4. Nur noch Absenden und fertig.


    Je nach Art der Veranstaltung und damit je nach Tarif gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Ihren Angemessenheitsantrag.

    Tarif U-V (Live-Musik) / M-V (Tonträgerwiedergabe):

    Übersteigt der von uns berechnete Preis für die Musiknutzung 11,89 % Ihrer tatsächlichen Nettoeinnahmen können Sie einen Angemessenheitsantrag stellen. Für die Neuberechnung setzen wir dann 11,89 % Ihrer Gesamtnettoeinnahmen an. Für jede Musiknutzung gilt jedoch ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.

    Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen.

    Tarif E (Ernste Musik):

    Es gelten folgende Abrechnungssätze im Härtefall:

    • 1 geschütztes Werk: 5,34 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern (Kartenpreise exklusive Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren)
    • 2 geschützte Werke: 8,01 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern
    • Ab 3 geschützten Werken: 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern

    Beachten Sie jedoch bitte: Wenn bereits mit zwei geschützten Werken oder mit einem geschützten Werk das ganze Konzert ausgefüllt ist, werden in diesem Fall 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern berechnet.  

    Davon unabhängig gilt für jede Musiknutzung ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.

    Sollte die Härtefall-Regelung zutreffen, können Sie bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats einen Angemessenheitsantrag (Härtefall-Regelung) stellen. 

  • Wer sind meine Ansprechpartner bei einer Reklamation als Musiknutzer?

    a) ​​​​​​Wenn Sie z. B. die Rechnung für eine Veranstaltung oder Hintergrundmusik reklamieren möchten, erledigen Sie das am besten im Onlineportal. So erreicht Ihr Anliegen automatisch die richtigen Ansprechpartner, die sich darum kümmern.

    So funktioniert Ihre Reklamation im Onlineportal:

    1. Im Bereich Meine Rechnungen können Sie unter Änderung beantragen reklamieren. 
    2. Wählen Sie die betroffene Rechnung aus. 
    3. Tragen Sie den Grund für die Reklamation ein und laden Sie eventuelle Nachweise hoch.
    4. Nur noch Antrag abschicken und fertig.

    Wir bearbeiten Ihr Anliegen und melden uns dann bei Ihnen!

    b) Wenn es um Tonträger geht, erreichen Sie unter 089 48 00 38 00 die richtigen Ansprechpartner.

    c) Bei Musik im Internet wählen Sie bitte 030 58 85 89 99.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr