Rechte

Eine GEMA Mitgliedschaft beginnt damit, dass Sie uns Rechte übertragen. Nur so können wir als Treuhänderin aktiv werden.

Herstellungsrecht Film, Werbung, Cover

  • Ich möchte ein Cover zum Download/Streaming/Verkauf anbieten. Was muss ich beachten?

    Bei einer Coverversion handelt es sich um eine neue Einspielung eines Musikstücks. Eine Bearbeitung von Text und Komposition findet nicht statt. Für einen solchen Coversong müssen die notwendigen Rechte erworben werden. In der Regel erfolgt dies über uns. Es fallen Lizenzgebühren an, egal ob das Stück Teil eines Auftritts oder einer Aufnahme für eine CD ist. Wird mit der Coverversion außerdem ein Video produziert, ist auch das Herstellungsrecht zu klären.

    Im Zweifelsfall, ob es sich also wirklich um eine Coverversion oder schon um eine Bearbeitung handelt, sollten Sie die entsprechenden Rechteinhaber direkt kontaktieren. Wir dürfen nicht entscheiden, ob es sich um ein Cover oder um eine Bearbeitung handelt.

  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion nutzen möchte?

    Grundsätzlich gilt immer das Urheberrechtsgesetz. Wenn Sie fremdes geistiges Eigentum, in diesem Fall geschützte Musikwerke, für eine Filmproduktion nutzen möchten, müssen Sie sich an den Rechteinhaber/die Rechteinhaber wenden und sich eine Einwilligung holen. Das Herstellungsrecht muss geklärt werden.

    Nur bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen (ausschließlich für Sendezwecke) dürfen wir, die GEMA, das Repertoire ohne vorherige Klärung mit den Rechteinhabern anbieten.

  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für einen Werbefilm nutzen möchte?

    Die Erlaubnis, Musik in einem Werbefilm (z. B. für Fernsehen, Kino oder Internet) zu nutzen, können Sie ausschließlich beim Rechteinhaber einholen. In diesem Bereich ist keine Übertragung des Herstellungsrechts auf die GEMA vorgesehen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr