Rechte
Eine GEMA Mitgliedschaft beginnt damit, dass Sie uns Rechte übertragen. Nur so können wir als Treuhänderin aktiv werden.
Herstellungsrecht Social Media
- Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
- In welchen Fällen wird das Herstellungsrecht auf UGC-Plattformen wie z. B. YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok von der GEMA wahrgenommen?
- Kann ich gegen die Verwendung meiner Werke/Musik in Videos auf YouTube, TikTok und Co. vorgehen?
- Vergibt die GEMA auch das Herstellungsrecht für Werbung auf UGC-Plattformen?
- Welche Rechte habe ich als Urheberin oder Urheber, wenn meine Musik in Videos auf YouTube, Instagram, TikTok & Co. verwendet wird?
- Wie kann ich die Herstellungsrechte für gewerblichen User Generated Content von der GEMA zurückrufen? Gilt da eine Frist?
- Wie werden die Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts an UGC-Plattformen verteilt?
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr