Reklamationen

Sie sind der Ansicht, da stimmt was nicht? Wie Sie reklamieren, welche Fristen gelten und was Sie sonst wissen müssen.

Reklamationen einreichen

  • Gibt es Einschränkungen beim Reklamieren?

    In unserem Onlineportal haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert zu reklamieren, wenn Ihre Werke in einer falschen Sparte, mit falschen Anteilen oder mit einer fehlerhaften Bewertung verteilt wurden sowie Nutzungen, die in der Tantiemenauszahlung überhaupt nicht enthalten waren.

    Dabei gibt es jedoch ein paar Einschränkungen. In unserem gemeinsamen Regelwerk, dem Verteilungsplan (VP) der GEMA, haben die Mitglieder und wir gemeinsam festgelegt, was alles reklamiert werden kann. Im Folgenden haben wir das Wichtigste dazu für Sie zusammengefasst:

    Folgende Nutzungsarten können Sie reklamieren:

    • Live und Wiedergabe: Liveaufführungen von Unterhaltungsmusik (U/UD) und ernster Musik (E/ ED), Wiedergaben von ernster Musik (EM) und Bühnenmusik (BM)

    • Radio, TV und Film : Radio (R/ R VR), Fernsehen (FS/ FS VR), Tonfilm im Fernsehen inklusive Produktwerbung (T FS/ T FS VR), Kino (T/ TD/ TD VR)

    • Tonträger und Bildtonträger: Tonträger Vervielfältigungsrecht (Phono VR) und Bildtonträger Vervielfältigungsrecht (BT VR)

    • Online: Music On Demand Download (MOD D/ MOD D VR), Music On Demand Streaming (MOD S/ MOD S VR), Video On Demand Download (VOD D/ VOD D VR), Video On Demand Streaming (VOD S/ VOD S VR), Livestreaming - Audiovisuelle Livestreams und lineare Streams im Internet (WEB/ WEB VR), Gemischte Online Plattformen (GOP/ GOP VR)

    • Ausland: Aufführungen und Vervielfältigungen im Ausland  

  • Ich habe zu wenig oder gar keine Tantiemen ausgezahlt bekommen. Was kann ich nun machen?

    Wenn Sie keine oder zu wenig Tantiemen von uns ausgezahlt bekommen haben, kann es verschiedene Gründe geben:

    Je nach Art der Werknutzung (etwa ein Live-Konzert im Inland oder die Nutzung Ihrer Werke in einer Sendung im Fernsehen) gibt es beispielsweise verschiedene Ausschüttungstermine, an denen die Tantiemen i.d.R. zeitversetzt an Sie ausgezahlt werden. Es ist also möglich, dass der offizielle Auszahlungstermin noch gar nicht stattgefunden hat. Über unsere Ausschüttungstermine können Sie herausfinden, für welche Sparte und welchen Nutzungszeitraum wir schon Tantiemen ausgezahlt haben. 

    Sie wollen mehr über die Tantiemenauszahlungen in den einzelnen Verteilungssparten erfahren? Auf unseren Tantiemenseiten finden Sie die wichtigsten Informationen.

    Weitere Ursachen für fehlende Tantiemenauszahlungen wie geänderte Kontakt- oder Bankdaten haben wir außerdem hier für Sie zusammengefasst.

    Wenn Sie die genannten Gründe ausschließen können oder es tatsächlich ein Problem mit Ihren Werken bzw. den Nutzungen Ihrer Werke gibt, haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert über unser Onlineportal im Service Reklamation zu reklamieren. Was Sie dabei beachten müssen, können Sie auf unserer Reklamationsseite nachlesen.

  • Meine Tantiemenauszahlung fehlt oder ist fehlerhaft, z. B. weil Termine fehlen oder die Werkanteile nicht stimmen. Wie kann ich reklamieren?

    Wenn Sie Ihre Detailaufstellungen im Service Meine Tantiemen im Onlineportal bereits geprüft und festgestellt haben, dass in der Tantiemenauszahlung einzelne Werknutzungen vollständig fehlen oder fehlerhaft waren, können Sie dies innerhalb der geltenden Reklamationsfristen schnell und unkompliziert reklamieren:

    1. Melden Sie sich dafür mit Ihren bekannten Zugangsdaten in unserem Onlineportal an oder registrieren Sie sich hier neu.
    2. Klicken Sie nun im Menü links auf Services und danach auf die Kachel Reklamation.
    1. Hier geben Sie zunächst an, ob Ihnen Tantiemen für die Nutzungen einzelner Werke in einer bestimmten Auszahlung fehlen, diese also gar nicht in der Verteilung in der Sparte enthalten waren (Keine Ausschüttung erhalten) oder ob Sie Tantiemen für die Werknutzungen erhalten haben aber diese fehlerhaft waren, weil z.B. die Anteile, die Dauer, TV-Schlüssel oder ähnliches falsch waren (Fehlerhafte Ausschüttung erhalten).
    2. Anschließend fragen wir Sie Schritt für Schritt nach allen Informationen, die wir brauchen und prüfen automatisch, ob Sie rechtzeitig reklamieren.
    3. Das Werk, um das es geht, finden Sie dabei ganz leicht über die integrierte Suche nach Titeln oder Personen, die daran beteiligt sind.

    Weitere Informationen sowie alles Wissenswerte rund um das Reklamieren in den verschiedenen Sparten finden Sie außerdem auf unserer Reklamationsseite.

    Wichtig: Reklamationen per E-Mail oder Post nehmen wir in den Bereichen Live, Tonträger/Bildtonträger, Online und Ausland seit dem 01.12.2024 nicht mehr entgegen. Bitte nutzen Sie dafür unseren Service Reklamation im Onlineportal
     
  • Was ist der Unterschied zwischen „Keine Ausschüttung erhalten“ und „Fehlerhafte Ausschüttung erhalten“ im Onlineportal?

    Wenn Sie in unserem Onlineportal den Service Reklamation nutzen möchten, ist es im ersten Schritt wichtig zu unterscheiden, ob gar keine Auszahlung der Tantiemen stattgefunden hat oder ob die erfolgte Auszahlung fehlerhaft war:

  • Wo finde ich aktuelle Informationen zu Änderungen, zu den Ausschüttungen und Reklamationen?

    Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen und eventuellen Neuerungen finden Sie hier:

    Alles, was Sie rund um das Thema Reklamieren wissen müssen, können Sie hier nachlesen:

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr