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Bis wann kann ich reklamieren?

Wie lange Sie reklamieren können, hängt vom jeweiligen Nutzungsbereich ab. Wir haben die Bereiche mit ihren Sparten und den jeweiligen Fristen für Sie aufgelistet. Unten finden Sie auch eine Verlinkung zu den Ausschüttungsterminen.

Nutzungsbereiche Sendung/Vorführung (Sparten FS/FS VR, TFS/TFS VR, T, TD/TD VR, R/R VR) und Ausland (Sparte A, A VR):

Reklamationsfrist: 18 Monate nach Ausschüttungstermin


Nutzungsbereich Aufführung Unterhaltungsmusik (Sparten U/M/UD) und Aufführung Ernste Musik und Bühnenmusik (Sparten E/ED/EM/BM):

Reklamationsfrist: 9 Monate nach Ausschüttungstermin


Nutzungsbereiche Vervielfältigung und Verbreitung (Sparten PHO VR/ BT VR) und Online (Sparten MOD /MOD VR, MOD S/MOD S VR, VOD/VOD VR, VOD S/VOD S VR, WEB/WEB VR):

Reklamationsfrist: 3 Monate nach Ausschüttungstermin


Sparte GOP/GOP VR:

Reklamationsfrist: 3 Monate nach Zuschlagsverteilung

Zu den Ausschüttungsterminen

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